(openPR) Verwaltungsgericht weist auf rechtliche Bedenken hin.
Bruchköbel/Hanau 20.08.2010: Am 16.08.2010 hat der Bürgermeister der Stadt Bruchköbel die Verwaltungsleiterin der Stadt in eine subalterne Funktion umgesetzt. Nachdem Rechtsanwalt Prof. Dr. Rommelfanger von der Kanzlei Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft gegen diese Umsetzung der langjährigen Verwaltungsleiterin der Stadt Bruchköbel durch Bürgermeister Maibach im Wege eines Eilantrags an das Verwaltungsgericht Frankfurt für die betroffene Beamtin vorgegangen war, ließ die befassten Richter postwendend erkennen, es bestünden erhebliche Zweifel an der Legalität des Vorgehens. Das Verwaltungsgericht wies Bürgermeister Maibach mit Verfügung vom 19.08.2010 darauf hin, dass „verschiedene (rechtliche) Bedenken“ gegen Umsetzung bestünden. Daraufhin hat Bürgermeister Maibach als erste Reaktion noch am gleichen Tage Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mitgeteilt, es werde „die Umsetzungsverfügung vom 16.07.2010 bis zum Abschluss der Instanz ausgesetzt“. In der Presse und im politischen Umfeld des Bürgermeisters war behauptet worden, er wolle die Stelle für einen derzeit noch ehrenamtlich im Magistrat der Stadt wirkenden engen Parteifreund „frei machen“.
Als Reaktion auf die vorläufige „Rückversetzung“ seiner Mandantin hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Rommelfanger von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Bürgermeister Maibach aufgefordert, alle im Zusammenhang mit der „Degradierung“ bereits von ihm eingeleiteten organisatorischen Maßnahmen, die seine Mandantin betreffend, unverzüglich rückgängig zu machen.
„Der Hinweis des Gerichts ist natürlich keine abschließende Meinungsbildung. Er zeigt aber, wie auch die Reaktion der Stadt, dass die rechtlichen Bedenken von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft gegen die Umsetzung erhebliches Gewicht haben. Es erstaunt und erschreckt zugleich, mit welcher Unbekümmertheit noch immer meine ehemaligen Bürgermeister - Kollegen glauben, in rechtsstaatlich zu organisierenden deutschen Rathäusern, in denen Fürsorgepflichten in Personalanfragen zu wahren sind, Personalpolitik auf Gutsherrnart betreiben zu können. Die seelische Betroffenheit derart „behandelter“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist immens und wird leider viel zu häufig auch in der öffentlichen Diskussion völlig ausgeblendet oder unterschätzt. Es steht zu hoffen, dass es Bürgermeister Maibach nicht auf einen lang andauernden Rechtsstreit ankommen lässt, der meine Mandantin, aber auch – dies ist die regelmäßige Folge jener Form der Personalpolitik - die Verwaltung insgesamt weiter belastet. Meine Mandantin ist bereit und in der Lage, Herrn Bürgermeister Maibach die Hand zu reichen und weiterhin erfolgreich, wie seit vielen Jahren die ihr nun erneut übertragenen Arbeiten wahrzunehmen. Die geäußerten rechtlichen Bedenken des Gerichts zum Anlass zu nehmen, es endgültig bei der Zurückversetzung meiner Mandantin zu belassen, statt diese durch die gerichtlichen Instanzen zu zwingen, ist sicher für Bürgermeister Maibach ein nicht ganz einfacher, aber ein sachlich gebotener und nicht zuletzt auch von menschlichem Anstand geprägter Schritt. Das ist nicht allein eine Frage der juristischen Einschätzung, sondern auch danach, wie weitgehend und wie lange man eine langjährig erfolgreich tätige Mitarbeiterin Verfahrensdrücken aussetzen will“, äußert Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, selbst langjähriger Oberbürgermeister einer süddeutschen Stadt, zu der einstweiligen Aussetzung der „Degradierung“ seiner Mandantin durch den Bürgermeister der Stadt Bruchköbel.













