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Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner

Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner

Willer & Partner Hutfilterstr. 2/4 28195 Bremen

Über das Unternehmen

Unsere Kanzlei gehört zu den modernsten des Landes Bremen. Sie vereint die Qualifikation, Fachkompetenz und Persönlichkeit der einzelnen Steuerberater mit hochwertigen Qualitätssicherungsprozessen und modernster Infrastruktur und bieten Beratung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen auf höchstem Niveau.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat erneut mit Erfolg am gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskontrollverfahren (Peer Review) teilgenommen und ist dadurch bis zum 25. November 2016 befugt, handelsrechtliche Pflichtprüfungen durchzuführen.

Aktuelle Pressemitteilungen von Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner
Bild: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung

In den letzten Jahren haben viele international tätige Anwaltskanzleien einen Rechtsformwechsel in die sogenannte „Limited Liability Partnership“ (LLP) nach englischem Recht gewählt. Diese Rechtsform verbindet die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit den Vorteilen der beschränkten Haftung von Kapitalgellschaften. Im Februar diesen Jahres wurde vom Bundesministerium der Justiz ein Referentenentwurf vorgelegt, der das Ziel hat, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) einzuführen. Damit reagiert…
12.06.2012
Bild: Vermietungseinkünfte steuerlich optimal gestalten
Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner

Vermietungseinkünfte steuerlich optimal gestalten

Die verbilligte Vermietung von Wohnungen oder Häusern an Familienangehörige ist oft ein geschicktes Gestaltungsmittel zur Optimierung der Einkommensteuerbelastung im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Gesetzgeber hat mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes bei der verbilligten Wohnraumüberlassung den Grenzwert von 56% auf 66% der ortsüblichen Miete angehoben. Bisher mussten Steuerpflichtige bei der verbilligten Wohnraumüberlassung bei einer reduzierten Miete, die zwischen…
16.02.2012
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