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Demokratie ist kein Klub der Gleichgesinnten

Claus Tietjen Der einzige Kandidat der wirklich mit allen spricht, Bild KI-generiert (© Ingo Wendelken)
Claus Tietjen Der einzige Kandidat der wirklich mit allen spricht, Bild KI-generiert (© Ingo Wendelken)

(openPR) Reden ist keine Zusammenarbeit. Zuhören ist keine Zustimmung. Und unsere Demokratie gehört nicht nur denen, die politisch einer Meinung sind.

Die Frage war zugespitzt:

Wie hältst du es mit der AfD?

Bei der Veranstaltung wurde gefragt, ob die künftigen Landräte bei der Mehrheitsfindung im Kreistag alle dort vertretenen Parteien einbeziehen würden. Harjes (SPD), Birmelle (Linke), Albrecht (CDU) und Fürwentsches (Grünen) antworteten mit Nein beziehungsweise erklärten, sich nur mit den „demokratischen Parteien“ verbinden zu wollen.

Claus Tietjen antwortete anders.

Man müsse sich mit „allen demokratisch gewählten Parteien“ auseinandersetzen und solle „niemanden ausschließen“.

Das klingt zunächst nach einem kleinen sprachlichen Unterschied. Tatsächlich geht es um eine ziemlich grundsätzliche Frage:

Was verstehen wir unter Demokratie?

Und wem gehört eigentlich die inzwischen so häufig beschworene „Unsere Demokratie“?

Wenn es unsere Demokratie ist, dann gehört sie allen

Der Ausdruck „Unsere Demokratie“ wird inzwischen häufig von Politikern verwendet.

Die Bundesregierung hat Ende 2025 auf eine parlamentarische Anfrage sogar ausdrücklich erklärt, dass es keine eigenständige Definition von „Unsere Demokratie“ gebe. Gemeint seien Demokratie und die Werte der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes. Das Wort „unsere“ könne die gemeinsame Verantwortung der Bevölkerung für diese Demokratie ausdrücken. Genau so sollte man den Begriff verstehen.

Unsere Demokratie bedeutet nicht die Demokratie einer Regierung.

Sie bedeutet nicht die Demokratie einer bestimmten Parteiengruppe. Und sie bedeutet auch nicht die Demokratie derjenigen, die sich gegenseitig das Etikett „demokratisch“ verleihen.

Wenn wir von unserer Demokratie sprechen, dann muss damit die gemeinsame demokratische Ordnung gemeint sein. Mit Regierung und Opposition. Mit Mehrheit und Minderheit. Mit Zustimmung und Widerspruch. Mit Menschen, die unterschiedlich wählen. Und auch mit politischen Auffassungen, die wir persönlich ablehnen.

Sonst wird aus „Unsere Demokratie“ irgendwann eine sprachliche Trennlinie zwischen denjenigen, die dazugehören sollen, und denjenigen, deren politische Entscheidung als unerwünscht betrachtet wird.

Das kann nicht der Sinn von Demokratie sein.

Ein Landrat kann sich seinen Kreistag nicht aussuchen

Nach der Kommunalwahl entscheiden die Bürger, wer im Kreistag sitzt. Nicht der Landrat. Nicht die Parteien. Und auch nicht das Publikum einer politischen Veranstaltung. Ein Landrat muss deshalb mit dem Kreistag arbeiten, den die Bürger gewählt haben. Dabei sollte man drei Dinge sauber unterscheiden:

Reden. Abstimmen. Zusammenarbeiten.

Das sind unterschiedliche Dinge. Mit einem politischen Gegner zu sprechen bedeutet nicht, seine Meinung zu übernehmen. Einem vernünftigen Antrag zuzustimmen bedeutet nicht, die Partei des Antragstellers zu unterstützen. Und sich mit einem gewählten Kreisrat auseinanderzusetzen bedeutet schon gar nicht, mit dessen Partei eine Koalition einzugehen.

Gerade kommunal geht es häufig nicht um die großen ideologischen Konflikte der Bundespolitik. Es geht um Schulen. Straßen. Feuerwehren. Rettungsdienste. Pflege. Haushalte. Wirtschaft. Nahverkehr. Landwirtschaft. Oder manchmal schlicht darum, wo ein Fußgängerüberweg benötigt wird.

Warum sollte ein vernünftiger Vorschlag falsch werden, nur weil er vom politischen Gegner kommt?

Claus Tietjen steht mit dieser Haltung keineswegs allein

Interessant wird die Diskussion, wenn man über den Landkreis Osterholz hinausblickt. Denn sehr ähnliche Positionen vertreten Kommunalpolitiker, die mit der AfD politisch keineswegs gleichzusetzen sind. Der CDU Landrat des Landkreises Bautzen, Udo Witschas, erklärte gegenüber dem ARD Magazin Report Mainz ausdrücklich, er arbeite nicht mit der AfD zusammen. Er bespreche sich vielmehr mit deren Mitgliedern in Sachfragen, so wie mit jedem anderen gewählten Kreisrat auch. Die Tagesschau berichtete darüber am 1. Oktober 2025.

Das ist ziemlich genau die Unterscheidung, die auch Claus Tietjen getroffen hat.

Gespräch ist keine Gefolgschaft.

Ein CDU Landrat sagt: In der kommunalen Praxis funktioniert die Brandmauer nicht

Noch deutlicher wurde der Görlitzer CDU Landrat Stephan Meyer. In einem ausführlichen Gespräch mit dem Tagesspiegel sagte Meyer im März 2025, er halte bereits den Begriff Brandmauer für problematisch. Seine Begründung war bemerkenswert: In der kommunalen Praxis gebe es diese Brandmauer nicht, weil gewählte Bürgermeister und Abgeordnete miteinander arbeiten müssten. Gleichzeitig machte Meyer klar, dass dies keineswegs bedeute, die eigenen Werte aufzugeben. Gerade gegenüber bestimmten Personen und Ideologien innerhalb der AfD müsse es klare Abgrenzung geben. Genau darum geht es.

Man kann miteinander reden und sich trotzdem voneinander abgrenzen.

Das ist kein Widerspruch. Das ist Politik.

Pragmatismus statt Ideologie

Der CDU Bürgermeister von Waltershausen, Michael Brychcy, argumentierte im Deutschlandfunk ähnlich. Seine Formel lautete: Pragmatismus statt Brandmauern.

Mit Extremisten komme für ihn keine Zusammenarbeit infrage. Gleichzeitig müsse man auf kommunaler Ebene mit gewählten Vertretern reden und Sachfragen lösen können. Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer argumentierte bereits 2023, eine vollkommen starre Trennung sei bei kommunalen Sachentscheidungen kaum durchzuhalten. Man könne nicht allein deshalb gegen etwas sein, weil die AfD dafür sei. Das ist ein wichtiger Satz. Denn wer seine eigene Entscheidung davon abhängig macht, wie eine andere Partei abstimmt, macht sich am Ende selbst von dieser Partei abhängig.

Wenn die AfD morgen beantragt, eine marode Schule zu sanieren, kann die richtige Antwort schließlich nicht lauten:

Dann lassen wir das Dach undicht, weil wir auf keinen Fall dasselbe wollen dürfen.

Politik muss etwas anspruchsvoller sein.

Eine parteilose Bürgermeisterin zeigt, wie es funktionieren kann

Besonders interessant ist das Beispiel der parteilosen Bürgermeisterin von Spremberg, Christine Herntier. Herntier hat sich öffentlich sehr deutlich gegen Rechtsextremismus in ihrer Stadt positioniert. Trotzdem erklärte sie dem Tagesspiegel im November 2025, dass eine starre Brandmauer in ihrer kommunalen Arbeit nicht funktioniere. Man müsse pragmatisch handeln und immer wieder Mehrheiten organisieren. Herntier beschreibt zugleich einen wichtigen Vorteil ihrer Parteilosigkeit: Sie müsse keine Parteilinie verteidigen und könne dadurch freier entscheiden.

Damit beschreibt sie ziemlich genau die Stärke eines unabhängigen Landrats. Nicht zuerst fragen: Von wem kommt der Vorschlag? Sondern: Ist er vernünftig? Ist er rechtmäßig? Kann der Landkreis ihn bezahlen? Und hilft er den Menschen?

Auch über die AfD muss man sachlich sprechen

Zu einer glaubwürdigen Position gehört allerdings genauso, die andere Seite nicht zu verschweigen. Die AfD ist nicht verboten.

Artikel 21 des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich, dass über die Verfassungswidrigkeit einer Partei das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Gleichzeitig bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der AfD. Das Bundesverwaltungsgericht teilte im Juli 2025 mit, dass die Entscheidungen zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall rechtskräftig geworden sind. Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision wurden zurückgewiesen. Auch diese Tatsache gehört zur Wahrheit.

Genauso gehört zur Wahrheit, dass das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 entschieden hat, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei bis zur weiteren gerichtlichen Klärung vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln darf. Deshalb braucht die Diskussion weder Verharmlosung noch Übertreibung.

Sie braucht Genauigkeit.

Demokratisch gewählt ist keine politische Unbedenklichkeitsbescheinigung

Auch Claus Tietjens Formulierung sollte deshalb genau gelesen werden. Er sprach von „demokratisch gewählten Parteien“. Damit sagt er nicht: Jede Auffassung dieser Parteien ist demokratisch. Er sagt nicht: Jeder Politiker dieser Parteien hat recht. Und er sagt nicht: Mit jeder Partei muss zusammengearbeitet werden.

Er stellt zunächst etwas viel Einfacheres fest: Die Bürger haben gewählt.

Die daraus entstandenen Mandate existieren. Und ein Landrat muss mit dieser demokratisch entstandenen Realität umgehen. Demokratisch gewählt zu sein ist keine politische Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Aber politische Ablehnung löscht ein demokratisch erworbenes Mandat ebenso wenig aus.

Wer widersprechen will, muss zuhören können

Genau hier liegt ein Problem der heutigen Debatte. Wir reden viel über die Verteidigung unserer Demokratie. Aber Demokratie verteidigt man nicht nur dadurch, dass man Grenzen zieht. Man verteidigt sie auch dadurch, dass man dem demokratischen Verfahren vertraut. Durch Argumente. Durch Widerspruch. Durch offene Abstimmungen. Durch Mehrheiten. Und letztlich durch den Wähler. Wer überzeugt ist, die besseren Argumente zu haben, muss das Gespräch mit dem politischen Gegner nicht fürchten. Im Gegenteil.

Wer widersprechen will, muss zunächst wissen, was der andere sagt.

Unsere Demokratie darf kein exklusiver Klub werden

Vielleicht sollten wir deshalb bei der Formulierung „Unsere Demokratie“ besonders genau sein. Ja, es ist unsere Demokratie. Aber gerade deshalb darf niemand diesen Begriff für sich allein beanspruchen. Unsere Demokratie gehört nicht CDU, SPD oder Grünen. Sie gehört nicht der AfD. Sie gehört auch keiner Regierung und keinem politischen Milieu.

Sie ist die gemeinsame Ordnung, innerhalb derer wir miteinander streiten.

Das Grundgesetz schreibt nicht vor, dass wir dieselben politischen Überzeugungen haben müssen. Es schafft vielmehr den Rahmen, innerhalb dessen unterschiedliche politische Überzeugungen miteinander konkurrieren können. Das ist ein entscheidender Unterschied. Eine Demokratie, die nur unter Gleichgesinnten funktioniert, ist keine besonders starke Demokratie. Die Stärke einer Demokratie zeigt sich gerade darin, wie sie mit Opposition, Kritik und unbequemen Wahlergebnissen umgeht.

Sachpolitik statt Gesinnungsprüfung

Für einen unabhängigen Landrat sollte deshalb ein einfacher Maßstab gelten:

  1. Ein guter Antrag bleibt ein guter Antrag.
  2. Ein schlechter Antrag bleibt ein schlechter Antrag.
  3. Ein rechtswidriger Antrag bleibt abzulehnen.
  4. Eine extremistische Position bleibt zurückzuweisen.

Ganz gleich, von wem sie kommt. Das ist keine Beliebigkeit. Im Gegenteil. Es verlangt mehr Urteilskraft als das automatische Sortieren nach Parteifarben. Man muss zuhören. Man muss lesen. Man muss prüfen. Man muss argumentieren. Und anschließend muss man eine eigene Entscheidung treffen.



Ein Landrat für den ganzen Landkreis

Ein Landrat sollte schließlich weder CDU Landrat noch SPD Landrat, Grünen Landrat oder AfD Landrat sein. Er sollte Landrat des gesamten Landkreises Osterholz sein. Auch für ie Menschen, die ihn nicht gewählt haben. Auch für Menschen, deren politische Überzeugungen er nicht teilt. Und gegenüber einem Kreistag, dessen Zusammensetzung ihm vielleicht nicht in jedem Punkt gefällt. Claus Tietjens Antwort auf die Frage zur AfD war deshalb weder spektakulär noch radikal.

Sie war im Grunde ausgesprochen nüchtern:

Mit gewählten Vertretern reden. Anträge nach ihrem Inhalt beurteilen. Falschem widersprechen. Vernünftigem zustimmen. Extremismus zurückweisen. Und sich die eigene Entscheidung von keiner Partei vorschreiben lassen.

Das ist keine Unterstützung für die AfD. Es ist Vertrauen in die Kraft demokratischer Auseinandersetzung. Denn wenn wir ernsthaft von „Unserer Demokratie“ sprechen wollen, dann sollte dieses „unsere“ niemanden zum Eigentümer der Demokratie machen.

Es sollte uns vielmehr daran erinnern: Demokratie gehört uns allen. Und Demokratie ist kein Klub der Gleichgesinnten.

Quellen und weiterführende Belege

Grundgesetz, Artikel 21
Grundlage zur Stellung politischer Parteien und zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei.

Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung 54 aus 2025 vom 22. Juli 2025
Zur rechtskräftigen Einstufung der AfD als Verdachtsfall und zur Nichtzulassung der Revision.

Tagesschau, 1. Oktober 2025
„Wo die Brandmauer zwischen CDU und AfD in den Kommunen bröckelt“
Mit der Aussage des Bautzener CDU Landrats Udo Witschas zur sachlichen Auseinandersetzung mit jedem gewählten Kreisrat.

Tagesspiegel, 8. März 2025
„Der Begriff Brandmauer ist unsäglich“
Interview mit dem Görlitzer CDU Landrat Stephan Meyer über die kommunale Praxis und die notwendige gleichzeitige politische Abgrenzung.

Deutschlandfunk, 26. Juli 2023
„Pragmatismus statt Brandmauern“
Interview mit dem CDU Bürgermeister Michael Brychcy über sachorientierte Kommunalpolitik.

Deutschlandfunk, 26. Juli 2023
Bericht über die Position des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer zum pragmatischen Umgang mit Sachentscheidungen in Kommunen.

Tagesspiegel, 23. November 2025
Interview mit der parteilosen Spremberger Bürgermeisterin Christine Herntier über pragmatische Mehrheitsfindung, Parteilosigkeit und politische Abgrenzung gegenüber Rechtsextremismus.

Tagesschau, 26. Februar 2026
„AfD vorerst nicht gesichert rechtsextremistisch“
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die weitergehende Einstufung der Gesamtpartei.

Deutscher Bundestag, 29. Dezember 2025
„Demokratiebildung soll die Demokratie stärken“
Antwort der Bundesregierung zur Verwendung der Formulierung „Unsere Demokratie“ und zur Bedeutung des Wortes „unsere“ als Ausdruck gemeinsamer Verantwortung.

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