(openPR) Hannover, 23.04.2007 - Man ist sich handelseinig und unterschreibt einen Vertrag, eine Ware wechselt den Besitzer. Absolut simpel. Dennoch, im Kaufvertrag für eine Immobilie und im Grundbucheintrag lauern Risiken und Gefahren, die ein Käufer, aber auch der Verkäufer zumindest kennen sollten.
Wichtig:
Nicht der notariell beurkundete Kaufvertrag führt zum Eigentumswechsel, sondern die Eintragung im Grundbuch.
Die Auflassungsvormerkung lässt der Notar im Grundbuch eintragen, das ist die verpflichtende Reservierung für den Käufer. Der Notar holt Erklärungen ein über Vorkaufsrechte und zur Lastenfreistellung des Objekts – für den Fall, dass die Immobilie mit Hypotheken und Grundschulden belastet ist. Informationen zum Grundbuch bekommen Sie bei www.wertexperte.de schon im Vorfeld. Wenn die Dokumente vorliegen, teilt der Notar mit, an wen der Kaufpreis zu zahlen ist. Hier liegt ein Vorteil für den Käufer, denn er überweist erst dann Geld, wenn alle Unsicherheiten geklärt sind. Aber auch der Verkäufer hat hier einen Vorteil, denn erst wenn das Geld auf dem Konto liegt, erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. ACHTUNG: Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht rechtzeitig, zum Beispiel weil die Finanzierung gescheitert ist, können Verzugszinsen anfallen.
Bauherren zahlen sehr oft Lehrgeld. In manchen Fällen können Sie sich aber dennoch ihr Geld zurück holen.
Wenn zum Beispiel Angaben ungenau sind. Schätzt ein Makler beispielsweise den Verkehrswert eines Grundstücks falsch, kann er vom Verkäufer in Anspruch genommen werden. Er haftet für die Differenz zwischen erzieltem und erzielbarem Marktpreis (OLG Schleswig, Az. 14 U 136/99). Aber auch wenn der Makler gegenüber dem Notar behauptet die Finanzierung sei gesichert, obwohl dies nicht stimmt, ist er schadenersatzpflichtig (OLG Düsseldorf, Az. 7 U 123/99).
Auch bei einer Falschberatung können Sie sich unter Umständen Ihr Geld zurück holen. Anwälte und Steuerberater haften, wenn sie Fristen versäumen. Aber auch, wenn sie falsche Gestaltungshinweise geben oder ungünstige Vertragsklauseln vorschlagen. Auch wenn unwirksame Regelungen beurkundet oder die Abwicklung eines vom Notar aufgesetzten Vertrags unzureichend überwacht wird. Hat der Notar die Zahlung zu früh fällig gestellt, muss er die zusätzlichen Finanzierungskosten seines Mandanten ersetzen (Bundesgerichtshof, Az. IX ZR 266/00). Das bedeutet aber nicht, dass Sie automatisch Ihren Schaden beglichen bekommen. Diesen müssen Sie natürlich auch erst wieder gerichtlich geltend machen, und die richterlichen Entscheidungen mögen im Einzelfall variieren. Also, eine weitere Front an der Sie kämpfen.
Sie sehen, es gibt einige Dinge zu berücksichtigen. Es ist daher extrem wichtig gut beraten zu sein. Ein Fehler beim Immobilienkauf kann sehr teuer werden und hat schon so manchen ruiniert. Wir begleiten Sie bei all diesen Schritten, die Sie natürlich etwas kosten. Aber seien Sie beruhigt, denn erstens ist das Geld wirklich gut angelegt, und zweitens zahlen sie uns nur dann ein Erfolgshonorar, wenn www.wertexperte.de für sie einen Preisvorteil ausgehandelt hat. Wenn Sie das Haus nicht kaufen, oder kein Preisvorteil ausgehandelt wurde, dann erhalten unsere Gutachter und wir kein Erfolgshonorar. Für diesen Fall fällt lediglich ein Grundhonorar von Euro 290,- (zzgl. MwSt) an.
Anmerkung: Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung durch wertexperte.de. Rechtsberatung kann ausschließlich durch Ihren Anwalt erfolgen.













