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Vergleich vor Gericht: THW muss Kündigung zurücknehmen

03.04.202612:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Mainz, 19.03.2025 - In einem vielbeachteten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Mainz wurde ein Rechtsstreit zwischen dem Technischen Hilfswerk (THW) und dem ehemaligen ehrenamtlichen Helfer Fabian Presler durch einen Vergleich beendet. Die Verhandlung, die auf großes Interesse stieß und vor einem voll besetzten Sitzungssaal stattfand, offenbarte deutliche Defizite im Umgang mit internen Konflikten und Vorwürfen innerhalb der Organisation.

Nach übereinstimmendem Eindruck der Anwesenden arbeitete der Verlauf der Verhandlung klar heraus, dass die von Presler geschilderten Vorfälle – darunter Diskriminierung, homophobes Mobbing sowie weitere teils auch körperliche Übergriffe, im Ortsverband Witzenhausen – aus Sicht des Gerichts tatsächlich stattgefunden haben. Die Richter ließen erkennen, dass die gegen Presler ausgesprochene Kündigung auf dieser Grundlage keinen Bestand haben würde. Rechtsprechung wäre möglich gewesen, hätte jedoch für beide Seiten auch Risiken.

In der Folge wurde ein Vergleich geschlossen, welchen die Richter dringlichst angeboten haben: Das THW nimmt die Kündigung vollständig zurück inklusive ihrer Inhalte gegen Presler. Gleichzeitig wird Presler das THW auf eigenen Wunsch verlassen, um sich nach eigenen Angaben auf seine persönliche Stabilisierung und zukünftige Projekte zu konzentrieren. Zudem verpflichtet sich das THW, Preslers Engagement und seine Leistungen im Ehrenamt in einem offiziellen Schreiben ausdrücklich und ausführlich zu würdigen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen den Parteien geteilt.

Die Atmosphäre im Gerichtssaal war über weite Strecken von spürbarer Emotionalität geprägt. Presler schilderte eindrücklich die Belastungen der vergangenen Jahre sowie die aus seiner Sicht unzureichende Aufarbeitung der Vorfälle und verurteilte die Haltung der Behörde in dem Fall. Besonders hervorgehoben wurde dabei, dass trotz dokumentierter psychischer Belastungen keine angemessenen Schutz- und Nachsorgemaßnahmen erfolgt seien.

Auf Nachfrage des Gerichts konnte das THW zwar bestehende Strukturen wie das Beschwerdemanagement oder die Einsatznachsorge benennen, welche Presler zuvor auch ansprach, jedoch vermisste. Konkrete und wirksame Schutzmechanismen für Betroffene wurden jedoch nicht substantiiert dargelegt. Dieser Umstand wurde im Verlauf der Verhandlung mehrfach kritisch hinterfragt.

Der Fall wirft damit über den Einzelfall hinausgehende Fragen auf: Insbesondere, wie Organisationen des Katastrophenschutzes intern mit Diskriminierung, Übergriffen und psychischen Belastungen umgehen – und ob bestehende Strukturen tatsächlich geeignet sind, Betroffene wirksam zu schützen.

Bemerkenswert ist zudem, dass sich bereits am Tag der Verhandlung weitere Personen aus dem Umfeld des THW mit ähnlichen Vorwürfen an Presler wandten. Dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um einen isolierten Einzelfall handeln könnte.

Der Vergleich wurde auf Widerruf für 14 Tage mitgenommen. Presler und auch das THW wollten sich Zeit geben. Ab dem 02.04 wäre der Vergleich aber rechtsgültig. Mit dem Vergleich ist das Verfahren formal beendet. Inhaltlich jedoch dürfte der Fall weiter Wirkung entfalten – sowohl innerhalb des THW als auch im weiteren Kontext des Ehrenamts und des Katastrophenschutzes.

Presler kündigte an, sich künftig verstärkt für strukturelle Verbesserungen einzusetzen und seine Arbeit im Bereich „Queer im Ehrenamt“ auszubauen, um auf Missstände aufmerksam zu machen und Betroffene zu unterstützen.

Einordnung:

Der Ausgang des Verfahrens ist als deutlicher Erfolg für Presler zu bewerten. Die Rücknahme der Kündigung sowie die gerichtlichen Hinweise zur Sachlage sprechen dafür, dass die Vorwürfe nicht nur Gehör gefunden haben, sondern auch als inhaltlich relevant und glaubhaft eingeordnet wurden. Gleichzeitig zeigt der gewählte Vergleich, dass langwierige und belastende weitere Instanzen vermieden werden sollten.

Der Fall verdeutlicht, dass strukturelle Fragen im Umgang mit internen Konflikten und Diskriminierung im Ehrenamt zunehmend an Bedeutung gewinnen – und einer konsequenten Aufarbeitung bedürfen.

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