(openPR) Leipzig, den 14. September 2021
Gestern hat die Güteverhandlung wegen der fristlosen Kündigung einer ehemaligen feinOST-Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht Leipzig stattgefunden. Vor dem Gericht wurde unsere ehemalige Beschäftigte durch zwei Funktionsträgerinnen der FAU - Allgemeines Syndikat Leipzig vertreten. Wir hatten keinen juristischen Beistand dabei. Sowohl wir als auch die FAU gaben vor dem Richter bekannt, dass die Auseinandersetzung ohne weitere Streitigkeiten und mit einem Kompromiss beendet werden soll.
So haben wir uns vor dem Gericht auf eine rechtlich bindende Formulierung geeinigt, die vom Richter vorgeschlagen wurde. Die gütliche Einigung hält fest, dass keinem der beiden Parteien Recht zugesprochen bzw. ausdrücklich niemandem die Schuld zugewiesen wird. Als Kompromiss wurde sich darauf geeinigt, dass das Café feinOST der ehemaligen Mitarbeiterin noch das Gehalt für zwei weitere Wochen auszahlt, diese jedoch auf das Urlaubsgeld verzichtet. Mit diesem Vergleich wurde die Streitigkeit beidseitig für beendet erklärt.
Auch wenn wir von der Rechtmäßigkeit der Kündigung mit sofortiger Wirkung weiterhin überzeugt sind, finden wir die gütliche Einigung vor dem Gericht akzeptabel. Was wir jedoch nicht akzeptabel finden, ist die zuvor geschehene, verzehrte Darstellung der Angelegenheit in der Öffentlichkeit durch die FAU. Wir unterstützen im Allgemeinen deren grundsätzlichen Forderungen für Arbeitnehmer*innen, die sich gegen Konzerne und ausbeuterische Ketten richten. Auch bzgl. der Missstände in der Gastronomie zeigen wir uns mit den Arbeitnehmer*innen solidarisch.
Die von der FAU im Vorhinein der Güteverhandlung vollzogenen Aktionen (einstündige Kundgebung vor dem Café am 3. September und die dazugehörige social media-Mobilisierung) gegen das Café feinOST waren jedoch zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt. Anstatt den Dialog zu suchen und die Güteverhandlung abzuwarten, wurden Unwahrheiten über das Café verbreitet und vorab Geld gefordert. Diese Selbstjustiz lehnen wir entschieden ab. Das Café feinOST verdient diese herabwürdigende Behandlung durch eine linke Gruppierung nicht.
Wir fordern die FAU daher auf, ihre bisherigen Behauptungen (Grund der Kündigung) richtigzustellen bzw. darauf hinzuweisen, dass es über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung – wie laut Gericht vereinbart – unterschiedliche Ansichten gibt und kein eindeutiger Schuldspruch erfolgt ist.
Für das Café-feinOST-Team
M. Mustafa Sahin-Brandt
Marco Koyne







