(openPR) Wie ein Düsseldorfer Start-up unerwünschte Werbung stoppt
Düsseldorf, 02. Dezember2025 – Im Dezember steigt die Zahl unerwünschter Werbemails spürbar an: Viele Unternehmen verschicken Jahresendaktionen oder Weihnachtsangebote – oft ohne vorherige Einwilligung der Empfänger, mit schwer auffindbaren Abmeldelinks und hartnäckigen Nachfassaktionen. Obwohl klar geregelt ist, dass diese ungefragten Werbebotschaften verboten sind, gehören sie für viele zum digitalen Alltag. Besonders in Job-Postfächern ist die Rechtslage meist eindeutig – und damit die Erfolgsaussichten auf rechtliche Schritte hoch.
Trotz klarer Datenschutzregeln betreiben viele Unternehmen weiterhin Adresshandel oder kaufen Kontaktdaten von Drittanbietern; in der Regel ohne wirksame Einwilligung der Betroffenen. Mit diesen Daten verschicken Vertriebs- und Marketingabteilungen gezielt Werbe-E-Mails an geschäftliche Adressen. Bleibt eine Reaktion aus, folgen oft mehrere Nachfassversuche. KI-basierte Tools ermöglichen heute sogar die parallele Ansprache hunderttausender Empfängerinnen und Empfänger.
„In Deutschland gilt: Unerwünschte Werbung ist verboten. Nach § 7 UWG dürfen E-Mails ohne vorherige Einwilligung nicht verschickt werden“, erklärt Jean-Paul Bohne, Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht bei ITMR Rechtsanwälte. „Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen – etwa, wenn ein Unternehmen eigene Bestandskund:innen über ähnliche Produkte informiert und dabei klar auf das Widerspruchsrecht hinweist.“
Zusätzlich eröffnet die DSGVO nach Art. 82 einen Anspruch auf Schadensersatz. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof haben klargestellt: Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Bohne erklärt: „Selbst kleine Datenschutzverstöße können ersatzpflichtig sein. Entscheidend ist, dass ein konkreter Schaden nachgewiesen wird. Schon der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten – etwa wenn Adressen ohne Erlaubnis weitergegeben werden – kann einen immateriellen Schaden darstellen und damit einen Anspruch auf Entschädigung begründen.“
Lösung mit System
Das Start-up Datenschutzengel aus Düsseldorf will Betroffenen genau dabei helfen – unkompliziert und ohne Kostenrisiko. Problematische Mails können einfach weitergeleitet werden. Die Plattform vermittelt die Fälle an spezialisierte Rechtsdienstleister und stellt sicher, dass der Aufwand für Betroffene so gering wie möglich bleibt. Im Erfolgsfall ist sogar eine finanzielle Entschädigung möglich.
„Ich habe zunehmend unerwünschte Werbe-E-Mails erhalten, ohne dass ich mich jemals bewusst für einen entsprechenden Versand angemeldet hätte. Besonders frustrierend war, dass ich mich meist nicht einmal abmelden konnte“, sagt Felix F. (37), Mitarbeiter eines IT-Unternehmens. „Als jemand, der selbst im Marketing tätig ist, weiß ich genau, wie streng die Datenschutz-Regeln eigentlich sind. Umso ärgerlicher finde ich es, wenn sich Unternehmen einfach darüber hinwegsetzen.“
Für ihn hat sich der Schritt in mehrfacher Hinsicht gelohnt: „Ich erhalte weniger Spam, habe ein klares Zeichen für den Datenschutz gesetzt und ein gutes Gefühl, nicht einfach alles hinnehmen zu müssen – und am Ende gab es sogar eine persönliche finanzielle Entschädigung.“
Gründer mit Mission
Hinter Datenschutzengel steht Unternehmer Marvin Burman (Foto), der das Projekt nach eigenen Erfahrungen mit unerwünschter Werbung aufgesetzt hat. Ihm geht es um mehr als nur rechtliche Durchsetzung: „Viele Menschen fühlen sich machtlos gegenüber der täglich wachsenden Flut unerwünschter Nachrichten und Kontaktaufnahmen – und genau da setzen wir an. Wir machen es einfach, sich zu wehren: schnell, risikofrei und effektiv“, und Burman ergänzt: „Obwohl wir in diesem Jahr noch in der Testphase waren und keinerlei Werbung geschaltet haben, wurden bereits über 12.000 unerwünschte Werbemails an uns weitergeleitet. Das zeigt, wie groß der Bedarf im Alltag wirklich ist.“
Erste Fälle zeigen Wirkung
Datenschutzengel hat in zahlreichen Fällen dabei geholfen, dass Unternehmen auf Beschwerden reagiert und Entschädigungen angeboten haben. Erste Urteile in vergleichbaren Fällen, etwa zum Facebook-Datenleck oder zu unzulässigem Tracking, zeigen zudem: Die rechtliche Grundlage für solche Ansprüche wird zunehmend bestätigt.








