(openPR) Schwierigkeiten mit den Nachbarn sind gerade in Mietshäusern einer der "beliebtesten" Streitpunkte - so manchen stinkt der Nachbar im wahrsten Sinne des Wortes.
Wie AnwaltOnline (anwaltonline.com/) berichtet, kann bei einer besonders penetranten Belästigung nicht nur ein Minderungsrecht der belästigten Nachbarn entstehen, dem "Stinker" kann sogar der Verlust der Wohnung drohen.
So hatte der Vermieter seinen Mieter bereits abgemahnt, weil dieser mit Zigarettenqualm und Körpergeruch eine unerträgliche Belästigung für die Mitbewohner schuf, die über das Treppenhaus in andere Wohnungen waberte. Doch auch die Abmahnungen fruchteten nicht, so dass der Vermieter die Notbremse zog. Er kündigte fristlos. Nach der Beweisaufnahme bestätigte das Gericht die Kündigung. Die Belästigung sei erheblich und unzumutbar gewesen. Eine derartige Belästigung stört nämlich den Hausfrieden nachhaltig. Es war kein Wunder, dass andere Mieter bereits die Miete wegen der Geruchsbelästigung mindern oder gar kündigen wollten. Das ist aber dem Vermieter nicht zuzumuten - der Stinker musste daher seine Sachen packen und die Wohnung an den Vermieter herausgeben (AG Wetzlar, 8.1.2013 - Az: 38 C 1389/12 (38)).
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