openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Schornsteinfegertermin - muss der Mieter mitwirken?

27.08.202009:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schornsteinfegertermin - muss der Mieter mitwirken?

(openPR) Muss ein Mieter sich mit dem Bezirksschornsteinfeger in Verbindung zu setzen, nachdem ein erster Wartungstermin fehlgeschlagen ist?

Das Rechtsportal AnwaltOnline (https://www.anwaltonline.com) weist zur Klärung dieser Frage auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hin.

Nachdem ein erster Wartungstermin fehlgeschlagen war, forderte der Vermieter den Mieter zweimal ergebnislos auf, sich mit dem Bezirksschornsteinfeger in Verbindung zu setzen.

Auch wenn es zweckmäßig sein dürfte, dass sich der Mieter nach Scheitern eines vom Vermieter diktierten Wartungstermins mit dem Bezirksschornsteinfeger in Verbindung setzt, um einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren, hat der Vermieter darauf keinen Anspruch.

Zwar könnte der Mieter in diesem Fall einen ihm passenden Zeitpunkt vorschlagen und der Schornsteinfeger liefe nicht Gefahr, vor verschlossener Tür zu stehen, wodurch auch überflüssige Kosten vermieden würden.

Trotzdem ist der Mieter zu einer solchen Organisationshandlung grundsätzlich nicht verpflichtet. Denn die Erhaltung der Mietsache obliegt dem Vermieter. Sofern der Vermieter im Mietvertrag keine Verpflichtung des Mieters zur aktiven Mitwirkung bei der Heizungswartung regelt, geht dies zu seinen Lasten.

In diesem Fall muss der Vermieter nach vorangehender Ankündigung mindestens noch einen weiteren Wartungstermin durchführen lassen. Lediglich nach wiederholtem Scheitern eines rechtzeitig (i.d.R. 2 Wochen vorab) angekündigten Termins kann bei Fehlen einer Rückmeldung des Mieters davon ausgegangen werden, dass dieser seine Duldungspflicht aus § 555a BGB ernsthaft und endgültig verweigert. Schlägt lediglich der Ersttermin fehl, kann hierfür eine längere Abwesenheit des Mieters ursächlich sein (z.B. Urlaub, Krankenhaus). Auf ein Verschulden des Mieters bzw. eine Kooperationsverweigerung kann daraus nicht ohne weiteres geschlossen werden.

Das Aktenzeichen der Entscheidung lautet 9 C 579/13.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1098525
 1691

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Schornsteinfegertermin - muss der Mieter mitwirken?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von AnwaltOnline GbR

Bild: Hundehaltungsverbot im Mietvertrag unwirksam?Bild: Hundehaltungsverbot im Mietvertrag unwirksam?
Hundehaltungsverbot im Mietvertrag unwirksam?
Immer wieder scheitern mietvertragliche Regelungen vor Gericht, weil Vermieter unsauber formuliert haben. Das Rechtsportal AnwaltOnline (https://www.anwaltonline.com) weist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 20. Juli 2015 hin. Im Streitfall hatte der Vermieter im Mietvertrag festgelegt, dass eine Hundehaltung nur bei vorheriger Zustimmung gestattet sei. Zusätzlich hatte der Vermieter einen Hinweis auf seine Genehmigungspraxis mit aufgenommen. Nach dieser sei eine Hundehaltung grundsätzlich untersagt. Au…
Bild: Hauswartkosten in der NebenkostenabrechnungBild: Hauswartkosten in der Nebenkostenabrechnung
Hauswartkosten in der Nebenkostenabrechnung
Allgemeine Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie von einem Hauswart wahrgenommene Verwaltungstätigkeiten gehören nicht zu den umlagefähigen Kosten eines Hauswarts. Das Rechtsportal AnwaltOnline (https://www.anwaltonline.com) weist in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Münster vom 06. April 2018 hin. Die Mieter waren mit den angesetzten Kosten für den Hauswart nicht einverstanden, erhielten aber trotz Aufforderung keine Stellungnahme bezüglich der Position vom Vermieter. Dies musste der Mieter nicht hin…

Das könnte Sie auch interessieren:

Alle AMV-Termine auf einen Blick
Alle AMV-Termine auf einen Blick
Mieter- und Verbraucherstammtisch Der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. veranstaltet auch in diesem Jahr jeweils am dritten Mittwoch eines Monats (mit Ausnahme der Monate Juli, August und Dezember) seinen Mieter- und Verbraucherstammtisch im Restaurant 1860 TSV-Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau. …
Schönheitsreparaturen - Oftmals unwirksame Klauseln im Mietvertrag
Schönheitsreparaturen - Oftmals unwirksame Klauseln im Mietvertrag
Nachlese zum 20. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 15.02.2017 - Schönheitsreparaturen im Mietrecht Am 15.02.2017 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau - Tanzsportzentrum - der 20. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war "Schönheitsreparaturen im Mietrecht". Die Veranstaltung war mit 19 Verbraucherinnen und Verbrauchern …
Mietrecht: Kündigungsausschluss des Mieters manchmal wirksam
Mietrecht: Kündigungsausschluss des Mieters manchmal wirksam
In Staffelmietverträgen kann vereinbart werden, dass der Mieter einseitig eine Zeit lang auf sein Recht zur Kündigung verzichtet. Ansonsten sind solche Klauseln unwirksam. Nürnberg, 26.11.2009. Unterschreibt ein Mieter einen Mietvertrag, wonach er für einen bestimmten Zeitraum einseitig auf sein Kündigungsrecht verzichtet, so ist eine solche Regelung …
Mietrecht - Die Gewinner, die Verlierer
Mietrecht - Die Gewinner, die Verlierer
In jüngerer Vergangenheit gab es eine Vielzahl weit reichender Mietrechts-Urteile. Mal wurden die Rechte der Mieter gestärkt, mal die Rechte der Vermieter, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Eine Übersicht. In der vergangenen Zeit hat es zahlreiche Gerichtsurteile gegeben, die das Mietrecht ganz schön durcheinander gewirbelt haben. Manchmal …
Bild: MCM Investor Management AG: Schäden in der Mietwohnung – wer zahlt?Bild: MCM Investor Management AG: Schäden in der Mietwohnung – wer zahlt?
MCM Investor Management AG: Schäden in der Mietwohnung – wer zahlt?
Kommt es zu Schäden in der Mietwohnung kann es schon mal einen Konflikt zwischen Mieter und Vermieter geben Magdeburg, 20.04.2017. „Werden durch den Mieter größere Schäden an der Immobilie verursacht, ist er natürlich dafür verantwortlich. Zu dieser Verantwortung wird er spätestens nach der gescheiterten Wohnungsabnahme gezwungen“, wissen die Immobilienexperten …
BGH - Vermieter-Abmahnung ist rechtlich wirkungslos
BGH - Vermieter-Abmahnung ist rechtlich wirkungslos
Zwar kann ein Mieter nichts gegen eine Abmahnung des Vermieters wegen angeblicher Lärmbelästigung unternehmen. Allerdings ist die Abmahnung als solche rechtlich wirkungslos – der Vermieter müsste in einem Räumungsprozess das Verschulden trotzdem beweisen. Nürnberg, 24. Juli 2008. Jeweils eine gute und eine schlechte Nachricht für Mieter und Vermieter: …
Viele Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind ungültig
Viele Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind ungültig
Däumchen drehen statt Pinsel schwingen: Der Vermieter will seinem Mieter per Vertrag alle möglichen Renovierungsverpflichtungen aufbrummen - ungültig! urteilen Gerichte. Der Mieter muss manchmal sogar gar nichts tun. In vielen Mietverträgen stehen Renovierungsklauseln, die ungültig sind, weil sie den Mieter im Übermaß in die Pflicht nehmen. Solche Klauseln …
Mietvertrag: Wann eine Renovierungsklausel nichtig ist
Mietvertrag: Wann eine Renovierungsklausel nichtig ist
… im Mietvertrag starre Fristen oder eine grundsätzliche Endrenovierungspflicht vorgegeben, sollte genauer hingeschaut werden: Denn bei diesen ungültigen Vertragsklauseln muss der Mieter oft gar nicht renovieren, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Nürnberg, 4. März 2010. Eine Vielzahl von Vertragsklauseln, die Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichten …
Mieter sind oft immer noch für Schönheitsrenovierungen zuständig
Mieter sind oft immer noch für Schönheitsrenovierungen zuständig
Mieter die glauben, sie dürfen generell aus ihrer Mietwohnung ausziehen, ohne renoviert zu haben, können einem teuren Irrtum erliegen. Denn oft sind sie noch für Schönheitsrenovierungen zuständig, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Nürnberg, 30. Juli 2009. Schönheitsrenovierungen sind oft immer noch Sache des Mieters, berichtet …
Bild: Neuer Service für Mieter und Vermieter: Erstes unabhängig und objektiv geprüftes MIETER-ZEUGNIS von mietreportBild: Neuer Service für Mieter und Vermieter: Erstes unabhängig und objektiv geprüftes MIETER-ZEUGNIS von mietreport
Neuer Service für Mieter und Vermieter: Erstes unabhängig und objektiv geprüftes MIETER-ZEUGNIS von mietreport
Seit Juni diesen Jahres können Mieter und Vermieter von einem neuen Online-Service des Unternehmens mietreport profitieren. Mit dem ersten unabhängig und objektiv geprüften Mieter-Zeugnis reagiert die Firma auf aktuelle Themen und Bedürfnisse im Immobilienmarkt. Die Wohnungsmarktsituation in deutschen Großstädten wird für Mieter zunehmend schwieriger. …
Sie lesen gerade: Schornsteinfegertermin - muss der Mieter mitwirken?