openPR Recherche & Suche
Presseinformation

ARAG: Schöne Verbrauchertipps

05.09.202509:40 UhrGesundheit & Medizin
Bild: ARAG: Schöne Verbrauchertipps
ARAG Experten mit Urteilen zum Tag der Schönheit am 9. September
ARAG Experten mit Urteilen zum Tag der Schönheit am 9. September

(openPR) Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos
Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da – Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachher-Bildern zu locken, verstößt laut ARAG Experten gegen das Heilmittelwerbegesetz. Der Bundesgerichtshof sieht solche Injektionen als „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“, selbst wenn kein Skalpell zum Einsatz kommt. Schon eine Spritze, die unter die Haut geht und das äußere Erscheinungsbild verändert, zählt juristisch als Eingriff. Und für diese Art Eingriffe gilt: Wenn sie rein ästhetischer Natur und medizinisch nicht notwendig sind, sind Vorher-Nachher-Fotos tabu. Denn solche Bilder können übertriebene Erwartungen wecken und die Entscheidung für eine Behandlung unangemessen beeinflussen (Az.: I ZR 170/24).

Schönheitsoperation steuerlich nicht absetzbar
Kosten für eine ästhetische Operation können laut ARAG Experten nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn kein klarer Krankheitswert vorliegt. In einem konkreten Fall hatten Eltern einer 20-jährigen Tochter rund 4.600 Euro für eine Brustverkleinerung und -straffung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Begründung: Die sichtbare Ungleichheit der Brüste habe bei ihrer Tochter zu starken psychischen Problemen geführt. Doch sowohl die Krankenkasse als auch das Gericht sahen das anders. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes kam zu dem Schluss, dass keine objektiv erhebliche körperliche Auffälligkeit vorlag, die als entstellend gilt. Ohne medizinisch anerkannten Krankheitswert zählt der Eingriff indes als reine Schönheitsmaßnahme. Und nur wenn eine Operation medizinisch notwendig ist, etwa zur Wiederherstellung der Gesundheit, kann sie steuerlich absetzbar sein. Reine Vorsorge oder psychische Belastungen reichen nicht, auch wenn sie noch so nachvollziehbar sind (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 K 1753/13).

Kasse zahlt nicht für Bauchdeckenstraffung nach Gewichtsverlust
Wer nach starkem Gewichtsverlust unter überschüssiger Haut leidet und sich einer Bauchdeckenstraffung unterzieht, muss die Kosten für die Operation in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn eine medizinisch zwingende Notwendigkeit vorliegt. Psychisches Unwohlsein allein reicht nach Auskunft der ARAG Experten für die Kostenübernahme nicht aus. Im konkreten Fall hatte ein Mann nach einer Magen-OP rund 80 Kilo abgenommen. Die Folge: ein massiver Hautüberschuss am Bauch. Dieses optische Unbehagen führte beim Operierten zu erheblichen psychischen Belastungen. Doch die Krankenkasse lehnte die Übernahme der OP-Kosten ab. Kasse und Richter waren sich einig, dass die psychischen Belastungen durch psychotherapeutische Maßnahmen behandelt werden könnten. Auch von einer entstellenden Wirkung könne keine Rede sein, denn im Alltag sei die Fettschürze unter normaler Kleidung nicht sichtbar (Landessozialgericht Niedersachsen, Az.: L 16 KR 13/17).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1291155
 509

Pressebericht „ARAG: Schöne Verbrauchertipps“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ARAG

Bild: Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne RegelnBild: Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne Regeln
Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne Regeln
Eine Klassenfahrt ist für Grundschüler oft der erste Urlaub ohne Mama und Papa, für viele Teenager der Duft von Freiheit. Doch auch wenn Spaß und Abenteuer im Vordergrund stehen: Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen und damit an klare Regeln gebunden. Die ARAG Experten erklären, worauf Schüler, Eltern und Lehrkräfte achten sollten. Welchen pädagogischen Sinn haben Klassenfahrten? Klassenfahrten sind mehr als ein Ausflug. Sie sind Teil des schulischen Lernens und sollen das Gemeinschaftsgefühl stärken. Je nach Ziel und Programm steh…
Bild: Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken?Bild: Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken?
Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken?
Ob in der Disco oder bei einem privaten Fest: Wo getanzt wird, kann es schnell wild zugehen. Verschüttete Getränke, strenge Einlasskontrollen oder ein missglückter Paartanz können rechtliche Folgen haben, die vielen gar nicht bewusst sind. Die ARAG Experten erklären drei typische Situationen und was Gerichte dazu entschieden haben. Wenn die Tanzfläche zur Rutschbahn wird Ausgelassen tanzen, feiern, mit einem Drink in der Hand. Was nach einem typischen Discoabend klingt, kann für Clubbetreiber teuer werden. Nämlich dann, wenn die Tanzfläche p…

Das könnte Sie auch interessieren:

ARAG Verbrauchertipps - Steueranspruch kann verjähren
ARAG Verbrauchertipps - Steueranspruch kann verjähren
ARAG Verbrauchertipps - Steueranspruch kann verjähren Düsseldorf, 04.09.2003 - Steuerbescheide vom Finanzamt werden grundsätzlich mit einfachem Brief zugestellt. Selbst dann, wenn die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer abzulaufen droht und damit die Verjährung eintreten würde. ARAG Experten verweisen dabei auf die Abgabenordnung. Sie bestimmt, …
ARAG Verbrauchertipps - Anspruch auf Teilzeitarbeit
ARAG Verbrauchertipps - Anspruch auf Teilzeitarbeit
ARAG Verbrauchertipps Anspruch auf Teilzeitarbeit Düsseldorf, 02.01.2003 - ARAG Experten informieren, dass der Gesetzgeber grundsätzlich jedem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, einen Anspruch auf Teilzeitarbeit einräumt, sofern nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. In strittigen Fällen kann der Arbeitnehmer …
ARAG Verbrauchertipps - Reisestornierung wegen Terror erlaubt
ARAG Verbrauchertipps - Reisestornierung wegen Terror erlaubt
ARAG Verbrauchertipps - Reisestornierung wegen Terror erlaubt? Düsseldorf, 23.01.2003 - Fast täglich wächst die Zahl der Terroranschläge oder –warnungen, von denen auch gut frequentierte Urlaubsgebiete betroffen sind. Aus diesem Anlass informieren ARAG Experten über die Möglichkeiten einer Reisestornierung. Massive Terroranschläge können sowohl Reisende …
ARAG Verbrauchertipps - Reise-Rücktransport auf Versicherungskosten
ARAG Verbrauchertipps - Reise-Rücktransport auf Versicherungskosten
ARAG Verbrauchertipps - Reise-Rücktransport auf Versicherungskosten Düsseldorf, 07.08.2003 - Wer seinen Urlaub vorzeitig wegen eines Unfalls abbrechen muss, kann – sofern vorhanden – seine Reiseabbruch-Versicherung für den Rücktransport in die Heimat in Anspruch nehmen. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass, wenn eine Flugreise in der Economy-Class …
Bild: Relaunch ARAG.de auf Basis der Content Management Lösung Imperia 8.5Bild: Relaunch ARAG.de auf Basis der Content Management Lösung Imperia 8.5
Relaunch ARAG.de auf Basis der Content Management Lösung Imperia 8.5
Hürth, 15. April 2009 - Die ARAG hat unter arag.de ihren Webauftritt inhaltlich, gestalterisch und technisch auf Basis der Content Management Lösung Imperia 8.5 neu konzipiert. Kernstück des Auftrittes ist ein optimiertes Bedienkonzept. Es ist konsequent themen- und nutzerorientiert ausgerichtet und leitet Kunden und Interessenten direkt zu den gesuchten …
Bild: Fitch vergibt ’BBB+’ Rating an ARAG Krankenversicherungs-AGBild: Fitch vergibt ’BBB+’ Rating an ARAG Krankenversicherungs-AG
Fitch vergibt ’BBB+’ Rating an ARAG Krankenversicherungs-AG
Fitch Ratings hat der privaten Krankenversicherung ARAG Krankenversicherungs-AG (ARAG Kranken) ein ’BBB+’ Finanzstärkerating (Insurer Financial Strength, IFS) vergeben. Der Ausblick ist ’stabil’. Das Rating reflektiert das starke Wachstum der Gesellschaft, ausgelöst durch den positiven Verlauf des Zusatzversicherungsgeschäfts, die erfolgreiche Einführung …
ARAG Verbrauchertipps - Diebstahl unverzüglich melden
ARAG Verbrauchertipps - Diebstahl unverzüglich melden
ARAG Verbrauchertipps - Diebstahl unverzüglich melden Düsseldorf, 23.01.2003 - ARAG Experten raten Reisenden, sofort zur Polizei zu gehen, wenn sie am Urlaubsort bestohlen wurden. Ansonsten riskieren sie ihren Versicherungsschutz. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall vor dem Münchner Amtsgericht, in dem eine Familie auf einer Reise durch Ungarn …
ARAG Verbrauchertipps - Der Fiskus feiert gerne mit
ARAG Verbrauchertipps - Der Fiskus feiert gerne mit
ARAG Verbrauchertipps - Der Fiskus feiert gerne mit Düsseldorf, 11.09.2003 - Plant ein Arbeitgeber eine Geburtstagsfeier für einen seiner Angestellten und lädt hierzu Geschäftsfreunde und Mitarbeiter ein, sollte er auch als Gastgeber auftreten, die Gästeliste nach geschäftsbezogenen Gesichtspunkten erstellen und seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen. …
Bild: Weihnachten zum BestpreisBild: Weihnachten zum Bestpreis
Weihnachten zum Bestpreis
Die Weihnachtszeit ist bei vielen eine teure Zeit. Denn für schöne Feiertage und das Besondere geben vor allem Weihnachtsfans gerne etwas mehr aus. Rund 126 Millionen Euro sind es allein im Einzelhandel, um genau zu sein. Ein schöner Baum, edle Weihnachtsdeko oder die Bio-Gans stehen bei vielen hoch im Kurs. Und bei Geschenken lässt man sich schon gar …
Vorsicht bei Schmuddelwetter
Vorsicht bei Schmuddelwetter
ARAG Verbrauchertipps Düsseldorf, 26.02.2004 - Wer in diesen Tagen mit dem Auto unterwegs ist, der sollte besonders vorsichtig fahren. Durch Glatteis, Schnee und Schneematsch kracht es in den Wintermonaten besonders häufig auf Deutschlands Straßen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass man nach § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur so schnell fahren …
Sie lesen gerade: ARAG: Schöne Verbrauchertipps