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Weihnachten zum Bestpreis

Bild: Weihnachten zum Bestpreis
ARAG Experten über weniger festliche Rabatt-Aktionen und Kauffallen
ARAG Experten über weniger festliche Rabatt-Aktionen und Kauffallen

(openPR) Die Weihnachtszeit ist bei vielen eine teure Zeit. Denn für schöne Feiertage und das Besondere geben vor allem Weihnachtsfans gerne etwas mehr aus. Rund 126 Millionen Euro sind es allein im Einzelhandel, um genau zu sein. Ein schöner Baum, edle Weihnachtsdeko oder die Bio-Gans stehen bei vielen hoch im Kurs. Und bei Geschenken lässt man sich schon gar nicht lumpen. Weihnachten hat zwar seinen Preis, aber viele Händler locken mit einem hohen Sparpotenzial. Allerdings gilt hier: Nicht überall, wo Rabatt draufsteht, ist auch Rabatt drin. ARAG Experten erklären, worauf man achten sollte.

Augen auf bei Rabattaktionen
Räumungsverkauf, Black Friday, Sommerschlussverkauf, Weihnachtssale – all diese gängigen Slogans kündigen sinkende Preise an und sollen Kunden zum Kauf anregen. Was offenbar funktioniert. Denn viele Shopper greifen bei Angeboten zu, ohne noch einmal genau hinzuschauen. Aber genau das sollte man unbedingt tun, raten die ARAG Experten. Denn oft sind die vermeintlichen Rabatte gar keine, sondern basieren schlichtweg auf vorher erhöhten Preisen.

Das sagt das Gesetz zum Preis-Wirrwarr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Händler bei Werbung mit Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zugrunde legen müssen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Discounter Preisermäßigungen auf höhere Preise bezogen hatte, während der niedrigste Preis nur im Kleingedruckten genannt wurde. Eine solch überfrachtete Darstellung unter Nennung mehrerer Preise sorgt für Intransparenz und ist daher verboten (Az.: C-330/23). Geregelt werden transparente Preise über die Preisangabenverordnung (PAngV), die von der Wettbewerbszentrale streng verfolgt wird, um unlautere Vorteile unter Händlern zu unterbinden.

Vorsicht vor versteckten Zusatzkosten
Auch andere beliebte Tricks werden von der Preisangabenverordnung ebenso wie vom Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt. Darunter fällt zum Beispiel, Ware in einem Träger, Regal oder Display zu versammeln, diese mit einem werbewirksamen Rabatt-Aufsteller zu versehen und unter die reduzierten Stücke auch die zu mischen, die es gar nicht sind. Vielmehr müssen die korrekten Preise laut ARAG Experten so an der Ware angebracht werden, dass keinerlei Irrtum möglich ist. Zudem wichtig im Zeitalter des Online-Shoppings: Der Endpreis muss für den Kunden ersichtlich sein. Das heißt, dass Preise inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen sein müssen und keine versteckten Gebühren enthalten sein dürfen. So muss der Käufer vor dem finalen Kauf-Klick auch alle anfallenden Verpackungs- und Versandgebühren erkennen können. Da diese Kosten gerne unauffällig ganz am Ende der Transaktion erscheinen, sollten Online-Shopper ganz besonders aufmerksam sein. Denn obwohl ein vierzehntägiger Widerruf auch dann zunächst möglich ist, wenn der Händler offiziell die Regeln eingehalten hat, ist der Weg doch mindestens mühsam und gerade bei ausländischen Anbietern langwierig und oft erfolglos.

Sparen an der falschen Stelle
Gerade bei hochaktuellen und gehypten Produkten trifft man oft auf schwarze Schafe. Vor allem im Online-Handel sind Fälschungen leicht anzubieten. Misstrauisch sollte man laut ARAG Experten immer dann sein, wenn ein Artikel sehr viel günstiger zu haben ist, als der Durchschnittspreis es erwarten lässt.

Fälschungen sind das eine, Gefahren, die dadurch entstehen, das andere. So geraten bei unechten Produkten, die vor allem aus Asien stammen, immer wieder krebserregende Materialien in die Schlagzeilen. Und es geht um ein weiteres Risiko: Aktuell wird vor gefälschten sogenannten „Labubu“-Stofftieren gewarnt. Diese kleinen Plüschmonster, die vermutlich auf vielen Wunschzetteln stehen, sind als Original ungefährlich. Doch bei ihren Nachahmungen, die den ähnlichen Namen „Lafufu“ tragen, lösen sich Kleinteile, die von Kindern verschluckt werden und damit tödlich sein können.

Nichts ist teurer als ein ungewolltes Geschenk
Eine andere alljährliche Herausforderung zur Weihnachtszeit: Schenkt man das Richtige? Freut sich der Beschenkte wirklich? Bei Ausgaben von mehr als 530 Euro, die pro Kopf für Weihnachtsgeschenke ausgegeben werden, eine berechtigte Frage. Und auch wenn viele sich gar nicht trauen, offen zu sagen, dass der Schenker danebenlag: Es ist sinnvoll sicherzugehen, dass ein Geschenk umgetauscht werden kann. Verpflichtet ist ein Händler dazu übrigens nicht; Nicht-Gefallen ist kein Rückgabegrund. Dennoch spielen die meisten stationären Anbieter aus Kulanzgründen mit. Die ARAG Experten empfehlen, sich beim Kauf schon nach den Fristen zu erkundigen. Viele Händler verlängern diese zur Weihnachtszeit und ermöglichen einen Umtausch, zumindest gegen ein anderes Produkt oder einen Gutschein, bis ins neue Jahr hinein.

Gebrauchtes verschenken
Wer auf echtes Sparpotenzial ohne Fake-Risiko setzen möchte, für den haben die ARAG Experten einen trendigen Tipp: Second-Hand-Weihnachtsgeschenke. Laut einer aktuellen Umfrage sind gebrauchte Überraschungen extrem beliebt und mehr als die Hälfte der Deutschen könnte sich dieses Jahr vorstellen, ein Second-Hand-Geschenk zu kaufen. Ausschlaggebend dabei sind vor allem die Aspekte Preis, Einzigartigkeit und Nachhaltigkeit.

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