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Urteil des Amtsgerichts Köpenick zur Kaution bei Hundehaltung in Mietwohnung

29.01.202515:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Urteil des Amtsgerichts Köpenick zur Kaution bei Hundehaltung in Mietwohnung
Mietkaution bei Hundehaltung (© leohoho by Unsplash)
Mietkaution bei Hundehaltung (© leohoho by Unsplash)

(openPR) Das Urteil des Amtsgerichts Köpenick vom 13.09.2022 (Aktenzeichen: 7 C 36/22) betrifft einen Rechtsstreit zwischen Mietern und ihrer Vermieterin über die Rückzahlung einer zweckgebundenen Kaution. Die Kläger, Mieter seit 2012, hatten eine Wohnung mit hochwertigem Parkettboden gemietet und 2018 eine zusätzliche Kaution in Höhe von 2.030 Euro hinterlegt, um die Genehmigung zur Hundehaltung (Podenco-Mischling) zu erhalten. Diese Kaution war speziell für mögliche Schäden am Parkett vorgesehen.

Klage und Entscheidung

Die Mieter klagten auf Rückzahlung dieser Sonderkaution sowie auf Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten. Sie argumentierten, dass die zusätzliche Kaution rechtswidrig sei, da sie gegen die Begrenzung von Mietsicherheiten gemäß § 551 Abs. 1 BGB verstoße. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und entschied zugunsten der Vermieterin.

Begründung des Gerichts

Das Gericht urteilte, dass die Leistung der Sonderkaution rechtmäßig erfolgte, da die Vermieterin mit der Genehmigung der Hundehaltung weitergehende Rechte an der Mietsache einräumte, die ein besonderes Schadensrisiko beinhalteten. Da die Hundehaltung aufgrund der Krallen des Tieres das Parkett beschädigen könnte, war die Vereinbarung einer speziellen Kaution zur Abdeckung dieses Risikos zulässig. Das Gericht folgte der Argumentation, dass diese zusätzliche Kaution nicht gegen das Abweichungsverbot des § 551 Abs. 4 BGB verstoße, da sie sich auf ein Sonderrisiko bezog, das nicht durch die übliche Mietsicherheit abgedeckt ist.

Wichtige Rechtsfragen und Implikationen

Das Urteil beleuchtet wichtige Fragen des Mietrechts, insbesondere die Zulässigkeit zusätzlicher Kautionsvereinbarungen bei der Genehmigung von Sondernutzungen wie der Hundehaltung. Es stellt klar, dass eine solche Vereinbarung rechtmäßig sein kann, wenn sie ein spezifisches Risiko abdeckt, das nicht durch die gesetzliche Kautionsbegrenzung erfasst ist.

Für Vermieter bedeutet dieses Urteil, dass sie bei der Genehmigung von Haustieren oder anderen speziellen Nutzungen der Mietsache unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Sicherheiten verlangen können. Mieter sollten sich jedoch bewusst sein, dass solche Vereinbarungen im Einzelfall überprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie nicht unangemessen benachteiligt werden.

Kostenentscheidung und Vollstreckbarkeit

Abschließend entschied das Gericht, dass die Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Kläger die Vollstreckung nur durch eine Sicherheitsleistung abwenden können.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung der Interessen beider Parteien bei Mietverhältnissen und zeigt, dass individuelle Vereinbarungen zulässig sein können, solange sie auf nachvollziehbaren Risiken basieren.

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