openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Tereno Wohnungsgenossenschaft eG : Eigenheimzulage wird nicht gewährt!

Bild: Tereno Wohnungsgenossenschaft eG : Eigenheimzulage wird nicht gewährt!
Logo des BSZ® e.V.
Logo des BSZ® e.V.

(openPR) Anleger, die sich an der Leipziger Tereno Wohnungsgenossenschaft eG als Genossenschaftsmitglied beteiligten, haben derzeit nicht viel zu lachen. Die verheißungsvollen Versprechen werden sich nicht verwirklichen, weil das Finanzamt Leipzig II dem Anlagemodell einen gehörigen Strich durch die Rechung gemacht hat.



Die Tereno Wohnungsgenossenschaft eG bot Kleinanlegern Genossenschaftsanteile in Höhe von € 5.400,00 bis € 40.800,00 zur Zeichnung an. Die Anleger wurden damit „geködert“, dass sie sich bei der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen auf einen finanziellen „last Minute“ Segen von Vater Staat in Form der mittlerweile gestrichenen Eigenheimzulage freuen dürfen.

Nach dem reinen Gesetzeswortlaut von § 17 Eigenheimzulagengesetz war eine Förderung zwar nur dann vorgesehen, wenn gewährleistet war, dass der Genosse spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu eigenen Wohnzwecken beginnt. Dem hat der Bundesfinanzhof jedoch mit Urteil vom 15.1.2002 (Az.: IX R 55/00) eine Absage erteilt und entschieden, dass auch bei einer rein kapitalmäßigen Beteiligung an einer Wohnungsgenossenschaft der Anspruchs auf Eigenheimzulage entsteht.

Mit diesem vermeintlichen „Freischein“ haben kurz vor der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 31.12.2005 viele Wohnungsgenossenschaften verstärkt bei Kleinanlegern mit der Botschaft „Eigenheimzulage ohne Eigenheim“ akquiriert. Das Konzept klang einfach und plausibel zugleich: Ohne selbst bauen zu müssen wurden den Anlegern die Genossenschaftsanteile schmackhaft gemacht. Mit den zusätzlich vom Staat gewährten Mitteln wurde den Anlegern eine attraktive Rendite prophezeit.

Wer den Genossenschaftsanteil nicht aus eigenen Mitteln bezahlen konnte, dem wurde gleich noch ein Darlehen bei der Privatbank Reithinger (zuvor C & H Credit & Handelsbank Wiesbaden AG) mit „im Paket“ angeboten, wobei im Darlehensvertrag meist schon die Abtretung der Eigenheimzulage mitgeregelt war.

Das Konzept ging jedoch nicht auf, denn die Eigenheimzulage wird nach einem Bescheid des Finanzamt Leipzig II nicht gewährt. Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage ist nämlich, dass die Wohnungsgenossenschaft zwei Drittel des ihr zur Verfügung stehenden Kapitals auch tatsächlich in Wohnungen investiert. Diese Vorgabe hat die Tereno Wohnungsgenossenschaft eG nicht erfüllt. Diejenigen Anleger, die ihre Genossenschaftsbeteiligung über ein Darlehen finanziert haben, sind von dieser Entwicklung doppelt betroffen: Einerseits wird das Finanzamt von ihnen die geleistete Eigenheimzulage zurückfordern, andererseits müssen sie das Darlehen weiterhin aus eigenen Mitteln bedienen. Viele Anleger wird dies in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlegerrecht spezialisierten Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Anleger, die ihre Genossenschaftsanteile über ein Darlehen finanziert haben, könnten unter bestimmten Voraussetzungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Rückabwicklung des Darlehensvertrages und der Genossenschaftsbeteiligung erreichen. In diesem Fall werden sie so gestellt, als ob sie die Verträge niemals abgeschlossen hätten. Je nach Fallgestaltung können auch Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegeben sein. Betroffene sollten ihren Fall daher von einem auf das Kapitalanlagerrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft
„Tereno Wohnungsgenossenschaft eG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Fax:06071-23294
e-Mail:: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner: Horst Roosen

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich ver-halten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutz-gemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entschei-dung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informa-tionen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusam-menschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapi-talanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessenge-meinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzge-meinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfol-gung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 123602
 2684

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Tereno Wohnungsgenossenschaft eG : Eigenheimzulage wird nicht gewährt!“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich. Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,…
Bild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden VerlusteBild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen. Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensver…

Das könnte Sie auch interessieren:

TERENO eG - Anleger gewinnt gegen Privatbank Reithinger – Darlehen muß nicht zurückgezahlt werden
TERENO eG - Anleger gewinnt gegen Privatbank Reithinger – Darlehen muß nicht zurückgezahlt werden
… meinem Mandanten auch hier um eine Kapitalanlage, die von den Initiatoren nur deshalb als Genossenschaft konzipiert wurde, um die Anleger in den Genuß der staatlichen Eigenheimzulage zu bringen, die aber regelmäßig an die Bank abgetreten werden mußte“, meint Rechtsanwalt Röhlke aus Berlin. Viele Finanzämter haben die Eigenheimzulage jedoch inzwischen …
Bild: Euranova Wohnungsgenossenschaft eG - geplatzte RenditeträumeBild: Euranova Wohnungsgenossenschaft eG - geplatzte Renditeträume
Euranova Wohnungsgenossenschaft eG - geplatzte Renditeträume
Die Euranova Wohnungsgenossenschaft eG aus Bielefeld bot, ebenso wie beispielsweise die Tereno Wohnungsgenossenschaft eG, Anlegern Genossenschaftsbeteiligungen an, die häufig über ein Darlehen bei der mittlerweile insolventen Privatbank Reithinger finanziert wurden. Den Anlegern wurde erklärt, dass die Beteiligung an einer Genossenschaft vom Finanzamt …
"Wohn-Riester" mit Wohnungsgenossenschaften - Soll Eigentumsbildung ausgegrenzt werden?
"Wohn-Riester" mit Wohnungsgenossenschaften - Soll Eigentumsbildung ausgegrenzt werden?
… da der eigentliche Versorgungszweck, das heißt die Reduzierung der Versorgungslücke im Rentenalter, unanhängig davon erreicht wird, ob im Alter noch in der Wohnungsgenossenschaft gewohnt wird oder nicht“. Die Expertenkommission sieht eindeutig bei einer solchen Begrenzung, enorme Flexibilitätsnachteile für den Betroffenen, er muss quasi schon jetzt eine …
Die seltsamen Methoden des Klaus D. Thannhuber
Die seltsamen Methoden des Klaus D. Thannhuber
… Einfluss spielen ließ, um wirtschaftlich sinnlose Deals zum eigenen finanziellen Vorteil zu nutzen. Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung aus der Vorwoche ist exemplarisch: Die Leipziger Wohnungsgenossenschaft Tereno erwarb im Januar 2002 ein Wohnhaus in der Stadt für 5,2 Millionen Euro, obwohl der Wert der Immobilie tatsächlich bei 3,2 Millionen liegt. …
Bild: Tereno Wohnungsbaugesellschaft eG: Anleger müssen jetzt aktiv werdenBild: Tereno Wohnungsbaugesellschaft eG: Anleger müssen jetzt aktiv werden
Tereno Wohnungsbaugesellschaft eG: Anleger müssen jetzt aktiv werden
… aufgenommen haben. Doch in den meisten Fällen kann den Anlegern, die sich jetzt in der Falle glauben, geholfen werden. Konzipiert war die Anlage an der Tereno Wohnungsgenossenschaft eG ursprünglich für Kleinanleger, die sich mit Genossenschaftsanteilen in Höhe von € 5.400,00 bis € 40.800,00 beteiligen konnten. Die Anleger wurden dabei mit dem Slogan …
Wohnungsbaugesellschaften: Wie dubiose Initiatoren Eigenheimzulage kassieren
Wohnungsbaugesellschaften: Wie dubiose Initiatoren Eigenheimzulage kassieren
Zum Jahresende 2005 hat der Bundesgesetzgeber die Eigenheimzulage gestrichen. Die Maßnahme wirkt der Landschaftszersiedlung ebenso entgegen wie der Zersetzung des Bundeshaushaltes, trifft jedoch zweierlei Bevölkerungsgruppen besonders hat. Zum einen die Baubranche, zum anderen unbedarfte Kapitalanleger. Fündige Fondanbieter hatten nämlich Wohnungsbaugenossenschafts-Modelle …
Bild: Wohnungsgenossenschaft im Kreis Olpe und Kabelnetzbetreiber ish schließen KooperationsvertragBild: Wohnungsgenossenschaft im Kreis Olpe und Kabelnetzbetreiber ish schließen Kooperationsvertrag
Wohnungsgenossenschaft im Kreis Olpe und Kabelnetzbetreiber ish schließen Kooperationsvertrag
Analoges und digitales Kabel-TV, Internet und Telefon für alle Mieter der Wohnungsgenossenschaft standardmäßig aus der Kabeldose - Modernisierung des TV-Kabels im Kreis Olpe Olpe/Köln, den 21. Februar 2006 –. Ein Kooperationsvertrag zwischen der Wohnungsgenossenschaft im Kreis Olpe und ish, dem Kabelnetzbetreiber von Nordrhein-Westfalen, bringt den …
Bild: Tereno eG: Anleger warten auf die Entscheidung des BundesfinanzhofsBild: Tereno eG: Anleger warten auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Tereno eG: Anleger warten auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Für die Anleger der Tereno Wohnungsgenossenschaft eG geht die Zitterpartie um die vom Staat gewährte Eigenheimzulage weiter. Die Anleger sind zuletzt von ihren Wohnsitzfinanzämtern aufgefordert worden, die in den letzten Jahren gewährte Eigenheimzulage zurückzubezahlen. Das Finanzamt Leipzig II war nämlich der Meinung, dass die Tereno eG nicht die Voraussetzungen …
Bild: Tereno Wohnungsbaugesellschaft eG: Anleger weiter im UngewissenBild: Tereno Wohnungsbaugesellschaft eG: Anleger weiter im Ungewissen
Tereno Wohnungsbaugesellschaft eG: Anleger weiter im Ungewissen
… zu lange abgewartet werden, da verjährte Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Tereno Wohnungsgenossenschaft eG" anschließen. BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg Telefon: 06071-823780 Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de …
BGH zum Haustürwiderruf bei Anlagegenossenschaften – Hoffnung für geprellte Genossen
BGH zum Haustürwiderruf bei Anlagegenossenschaften – Hoffnung für geprellte Genossen
… Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der zugleich auf die Aktualität dieser Entscheidungen hinweist. „Viele Genossenschaften versuchen derzeit, angeblich geschuldete Raten und Leistungsrückstände gerichtlich einzufordern.“ Röhlke berichtet u.a. von der Berliner Wohnungsgenossenschaft Saxonia e.G und rät Anlegern, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen.
Sie lesen gerade: Tereno Wohnungsgenossenschaft eG : Eigenheimzulage wird nicht gewährt!