(openPR) Die Anleger, die sich als Genossenschaftsmitglied an der Leipziger Tereno Wohnungbaugesellschaft eG beteiligt haben, bekommen in diesen Tagen schlechte Nachrichten vom Finanzamt:
Sie werden aufgefordert, die ihnen gewährte Eigenheimzulage zurückzuzahlen. Viele Anleger dürfte die Rückforderung in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen, insbesondere dann, wenn sie zur Finanzierung des Genossenschaftsbeitritts auch noch ein Darlehen aufgenommen haben. Doch in den meisten Fällen kann den Anlegern, die sich jetzt in der Falle glauben, geholfen werden.
Konzipiert war die Anlage an der Tereno Wohnungsgenossenschaft eG ursprünglich für Kleinanleger, die sich mit Genossenschaftsanteilen in Höhe von € 5.400,00 bis € 40.800,00 beteiligen konnten. Die Anleger wurden dabei mit dem Slogan „Eigenheimzulage ohne Eigenheim“ geködert. Den Anlegern, die nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung hatten, um den Genossenschaftsanteil zu bezahlen, wurde gleichzeitig noch ein Darlehensvertrag bei der mittlerweile insolventen Privatbank Reithinger mitvermittelt. Mit Hilfe der von Staat gewährten Eigenheimzulage sollte das Darlehen problemlos zurückbezahlt werden - quasi ohne Eigenmittel aufbringen zu müssen.
Jetzt fordern die Finanzämter von den Anlegern die Eigenheimzulage auf einen Schlag zurück, obwohl sie nicht an die Anleger, sondern meist an die finanzierende Bank zur Tilgung des Darlehens geflossen ist. Das Finanzamt argumentiert, dass Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage ist, dass die Tereno eG das ihr von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital auch überwiegend in Immobilien investiert. Dies hat die Tereno eG jedoch versäumt; ein Geniestreich der keinen Beifall verdient.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlegerrecht spezialisierten Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Anleger, die ihre Genossenschaftsanteile über ein Darlehen finanziert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Rückabwicklung des Darlehensvertrages und der Genossenschaftsbeteiligung erreichen. In diesem Fall werden sie so gestellt, als ob sie die Verträge niemals abgeschlossen hätten. Je nach Fallgestaltung können auch Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegeben sein. Betroffene sollten ihren Fall daher von einem auf das Kapitalanlegerrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Tereno Wohnungsgenossenschaft eG" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Ansprechpartner. Horst Roosen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung










