openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Rente: Zwei Klassen beim Hinzuverdienst

31.08.202213:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rente: Zwei Klassen beim Hinzuverdienst
Zur Rente dazu verdienen
Zur Rente dazu verdienen

(openPR) Zwei Klassen beim Hinzuverdienst: Misstrauen gegen Erwerbsgeminderte?

Nach einem Beitrag der F.A.Z. will die Ampel-Regierung Hinzuverdienstgrenzen für erwerbstätige Altersrentner gänzlich freigeben. Erwerbsgeminderte müssen Abzüge hinnehmen, wenn sie mehr als 41 % des Durchschnitts dazuverdienen. 
 

Seit drei Jahren können Rentnerinnen und Rentner im Vorruhestand deutlich mehr dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Im Rahmen der Corona-Maßnahmen wurde die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf derzeit 46.060 Euro im Jahr erhöht. Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Regierung vereinbart, diese Verbesserung unabhängig vom Fortbestehen der Pandemie zu entfristen.

Nach einem aktuellen Beitrag der F.A.Z. soll nun stattdessen die Hinzuverdienstgrenze gänzlich freigegeben werden, so wie es schon längst für Rentnerinnen und Rentner der Fall ist, die die Regelaltersgrenze (derzeit 65 Jahre und 10 Monate für den Geburtsjahrgang 1956) überschritten haben.

Wenn die Hinzuverdienstgrenze nun nicht nur entfristet, sondern ganz aufgehoben wird, ist dies vor allem eine Verbesserung für Gutverdienende.

Und: Mit dieser Liberalisierung würde die Regierung eine gedankliche Wende vollziehen, die Experten - darunter der Bundesverband der Rentenberater und die frühere „Rentenkommission“ - längst vorgeschlagen hatten.

Bisher galt: Wer mehr als geringfügig verdient, bekommt Abzüge bei der Rente, um nicht zum Vorruhestand als Mitnahmeeffekt „verführt“ zu werden.

„Angesichts des steigenden Fachkräftemangels ist es gut und richtig, dass diese ‚Missbrauchs-Unterstellung‘ nun Vergangenheit ist und Anreize für Ältere gesetzt werden, ggf. neben dem Rentenbezug weiterzuarbeiten“, sagt Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater e.V.

Obsolet wird dann auch der sogenannte „Hinzuverdienstdeckel“ der - trotz Warnung der Rentenberaterinnen und Rentenberater - mit dem Flexirentengesetz 2016 eingeführt wurde. Dieser überschritt auch nach Ansicht des Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, „die Grenze zur Unverständlichkeit“.

Wenn aber Erwerbsgeminderte im Rahmen ihres Restleistungsvermögens weiterarbeiten, werden dieser Personengruppe stärkere Daumenschrauben beim erzielbaren Einkommen angelegt. „Das ist unverständlich und inkonsequent“ betont Neumann.

Wer volle Erwerbsminderungsrente bezieht, soll nämlich künftig maximal nur 3/8-tel von 14/12-teln der Bezugsgröße dazu verdienen dürfen. Das sind derzeit rund 1.439 Euro im Monat bzw. etwa 41 % des Durchschnittsverdienstes bei einer unterstellten Gehaltssteigerung von 3 % pro Jahr.

Die Tücke steckt hier im Detail: Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente hat medizinisch, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann. Gutverdienende, die das Schicksal der Erwerbsminderung trifft, können ihr mögliches Restleistungsvermögen von bis zu 3 Stunden pro Tag nicht mehr ausschöpfen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Und das, obwohl die Summe aus Erwerbsminderungsrente und verbleibendem Gehalt ohnehin schon spürbar niedriger ausfällt als vor dem Rentenbezug.

Beispiel: Ein 48-jähriger Erwerbsminderungsrentner, der vor seinem Renteneintritt mit 6.970 Euro brutto rund das Doppelte des monatlichen Durchschnittseinkommens verdient hat, erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung im Umfang von bspw. 1.900 Euro. Denn die Rentenhöhe ist vom gesamten Versicherungsleben abhängig, nicht vom zuletzt erzielten Einkommen.

Arbeitet der Protagonist mit der Erwerbsminderung 2 Stunden pro Tag (10 Stunden pro Woche), würde er monatlich 1.787 Euro zur Rente hinzuverdienen. Obwohl sich das Einkommen trotz Weiterbeschäftigung im möglichen Umfang schon um fast die Hälfte reduziert (in Summe 3.687 statt 6.970 Euro), würde die in den 3.687 Euro enthaltende Erwerbsminderungsrente noch zusätzlich um 139 Euro gekürzt werden.


Bei Altersrentnern wird also akzeptiert, wenn sie in Kombination aus Arbeit und anrechnungsfreier Rente mehr im Geldbeutel haben als vor dem Rentenbeginn.

Wenn aber Erwerbsgeminderte im Rahmen ihres Restleistungsvermögens weiterarbeiten, wird das in bestimmten Fällen selbst dann durch eine Rentenkürzung sanktioniert, wenn in Kombination erheblich weniger als zuvor verdient wird.

„Hier sollte der Gesetzgeber noch nachbessern“, so Neumann. „Denn auch für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die im Regelfall nur befristet gewährt wird, kann es sinnvoll sein, im gesundheitlich vertretbaren Rahmen noch im Job zu bleiben.“ 

Am 15. und 16. September finden in Trier die Rentenberatertage 2022 statt. Interessierte Journalisten können sich jetzt in unserer Geschäftsstelle anmelden unter: E-Mail

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1233671
 978

Pressebericht „Rente: Zwei Klassen beim Hinzuverdienst“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Bundesverband der Rentenberater e.V.

Bild: Rentenexperten zeigen: Die Rente ist besser als ihr Ruf!Bild: Rentenexperten zeigen: Die Rente ist besser als ihr Ruf!
Rentenexperten zeigen: Die Rente ist besser als ihr Ruf!
Wer die gesetzliche Rente mit Vorsatz schlechtredet, verursacht selber den Vertrauensverlust, vor dem er warnt! Eine aktuelle Umfrage scheint fast dramatisch zu belegen, was öffentlich immer wieder so dargestellt wird: Das Vertrauen in die gesetzliche Rente ist niedrig – dem sogenannten Altersvorsorge-Report 2025 zufolge erwarten nun schon 83 % der Bundesbürger wenig bis gar nichts vom aktuellen Rentensystem. „Das liegt aber vor allem daran, dass die Rente in der Öffentlichkeit häufig schlechtgeredet wird“, sagt Andreas Irion, der Präsident…
Bild: Andreas Irion ist neuer Präsident des Bundesverbands der RentenberaterBild: Andreas Irion ist neuer Präsident des Bundesverbands der Rentenberater
Andreas Irion ist neuer Präsident des Bundesverbands der Rentenberater
Neuer Vorstand: Der Bundesverband der Rentenberater e.V. verabschiedet Thomas Neumann und wählt Andreas Irion zum neuen Präsidenten. Auf der Mitgliederversammlung und Jahrestagung des Bundesverbands der Rentenberater, die am 18.+19.09.2025 in Bochum stattfand, wurde ein neuer Vorstand gewählt. Die DGB Vorsitzende Yasmin Fahimi betonte die die besondere Bedeutung des Berufsstands für die Gesellschaft. Neuer Präsident des Verbands ist der Siegburger Rentenberater Andreas Irion. Er folgt auf Rentenberater Thomas Neumann, der sich nicht erneut …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Nebenjob Rente - Hinzuverdienstmöglichkeiten zur AltersrenteBild: Nebenjob Rente - Hinzuverdienstmöglichkeiten zur Altersrente
Nebenjob Rente - Hinzuverdienstmöglichkeiten zur Altersrente
… verringern möchten. Auch für Arbeitgeber, die qualifizierte Fachkräfte nicht von einem Tag auf den anderen in den Ruhestand verabschieden wollen, ermöglichen die Hinzuverdienstregelungen einen gleitenden Übergang. Zunächst muss ein Anspruch auf vorzeitige Altersrente grundsätzlich bestehen. Aufgrund der Regelungen zum Hinzuverdienst kann sich dann auch bei …
Bild: Praxistag: Gesetzliche RentenversicherungBild: Praxistag: Gesetzliche Rentenversicherung
Praxistag: Gesetzliche Rentenversicherung
… Durch das Flexi-Rentengesetz (verabschiedet im Bundestag am 21.10.2016) wird das Weiterarbeiten neben dem Bezug einer vorzeitigen Altersrente flexibler gestaltbar. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind hierfür grundlegend verändert worden. Maßgebend ist nun eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 ?. Wer diese überschreitet, erhält eine stufenlose …
Bild: Frührente plus Arbeitseinkommen: Jetzt kann unbeschränkt hinzu verdient werdenBild: Frührente plus Arbeitseinkommen: Jetzt kann unbeschränkt hinzu verdient werden
Frührente plus Arbeitseinkommen: Jetzt kann unbeschränkt hinzu verdient werden
… Damals wurde als Begründung die Sondersituation in der Pandemie angeführt. Doch jetzt wurde – auch angesichts des aktuellen Fachkräftemangels – die Hinzuverdienstgrenze vollkommen abgeschafft. Damit können nun auch Frührentner, welche aktuell Rente beziehen, ein zusätzliches Arbeitseinkommen erzielen und damit nebenbei ihre Rentenansprüche erhöhen.Denn …
Bild: Rente rauf, Steuern auch?Bild: Rente rauf, Steuern auch?
Rente rauf, Steuern auch?
… Grundfreibetrag überschreitet. Betroffen davon sind in diesem Jahr schätzungsweise rund 73.000 Ruheständler, die nun erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen.Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner? Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente gibt es seit 2023 nicht mehr. Genau wie bei der Regelaltersrente können Rentner ihre vorgezogene …
Studie moniert geringe Auswahl bei Fonds-Riester
Studie moniert geringe Auswahl bei Fonds-Riester
… Untersuchung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge unlängst vorstellte. Dabei ergab ein Vergleich der Chance-Risiko-Klassen, zu denen die analysierten Angebote gehörten, erhebliche Unterschiede zwischen der Basisrente einerseits und den Angeboten für eine fondsgebundene Riester-Rente andererseits. Als …
Flexi-Rente: Noch zu wenig Anreize für längeres Arbeiten
Flexi-Rente: Noch zu wenig Anreize für längeres Arbeiten
… Abschläge bei einem früheren Rentenbezug zu vermindern oder ganz ausgleichen zu können. Kritik äußert der DFK-Sozialrechtsexperte Jörg ten Eicken jedoch daran, dass die Hinzuverdienstmöglichkeiten neben dem Bezug einer vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch in Zukunft oberhalb eines Freibetrages in Höhe von 6.300,-- € angerechnet …
Bild: Die Flexirente – neue Regelungen zum Hinzuverdienst bei Alters- und ErwerbsminderungsrentenBild: Die Flexirente – neue Regelungen zum Hinzuverdienst bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten
Die Flexirente – neue Regelungen zum Hinzuverdienst bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten
Mit Wirkung ab 01.07.2017 sollen unter dem Begriff „Flexirente“ neue Regelungen zum Hinzuverdienst in Kraft treten. Wird neben einer vorgezogenen Altersrente gearbeitet, werden nach bisherigem Recht bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze individuelle monatliche Hinzuverdienstgrenzen ermittelt. Bei Überschreiten der Grenzbeträge wird die Rente nur noch …
Bild: Die Rentenpläne der Ampel - Gute Ansätze, aber...Bild: Die Rentenpläne der Ampel - Gute Ansätze, aber...
Die Rentenpläne der Ampel - Gute Ansätze, aber...
… Ampel-Koalition hinter den Erwartungen zurück. Auf Kapitalmarktrenditen zu setzen, ist als zentraler Lösungsansatz zu wenig.Am 18. November wurde die Sonderregelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug bis Ende 2022 verlängert. Das ist erfreulich und schafft für Beschäftigte und Arbeitgeber Planungssicherheit. Vom Bundesverband der Rentenberater …
Bild: Im Rentenalter arbeiten: Die 5 wichtigsten Fragen zu Verdienst und RenteBild: Im Rentenalter arbeiten: Die 5 wichtigsten Fragen zu Verdienst und Rente
Im Rentenalter arbeiten: Die 5 wichtigsten Fragen zu Verdienst und Rente
… darf ich als Frührentner hinzuverdienen? Wenn Sie als Früh- oder Teilrentner die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und zu viel verdienen, wird Ihre Rente gekürzt. Diese Hinzuverdienstgrenze fällt erst weg, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben! Als Frührentner dürfen Sie 450 Euro im Monat verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Haben …
Wegen Corona: Frührentner dürfen 2020 viel mehr hinzuverdienen
Wegen Corona: Frührentner dürfen 2020 viel mehr hinzuverdienen
Die Bundesregierung hat die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Damit dürfen sie 2020 siebenmal mehr verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das bietet die Chance, die eigene Rente deutlich aufzubessern. In der Coronavirus-Krise werden viele Spezialisten und Experten gebraucht, die sich bereits im Ruhestand …
Sie lesen gerade: Rente: Zwei Klassen beim Hinzuverdienst