(openPR) Detektei das Gewerbe der Privatermittler in Deutschland
History:
Das Gewerbe der Detekteien in Deutschland ist kein neumodischer Trend. Sondern hat eine längere Tradition als viele denken. Bereits im Jahre 1860 wurde im Preußischen Stettin von einem Makler die erste Detektei in Deutschland gegründet. Nach diesem Vorbild folgten in den kommenden Jahren weitere Gründungen von Detekteien in anderen Deutschen Städten. Im Jahre 1896 wurde der „Reichsverband Deutscher Detektive“ gegründet.
Aufgrund der angespannten Sicherheitslage im Jahre 1925 gab es in Deutschland zu dieser Zeit 1300 Detekteien. Nach Hitlers Macht ergriffen im Jahre 1939 wurde das Detektivgewerbe verboten. Durch den Sturz des NS-Regimes erlebte das Detektivgewerbe im Nachkriegsdeutschland 1946 einen neuen Aufschwung und der Verband „ Deutscher Detektive wurde gegründet".
Die Detektei in Deutschland heute:
Aktuell sind laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland 1200 Personen erfasst die als Gewerbetreibender eine Detektei führen. Hobby und Freizeit Detektive werden auf ca. 500 geschätzt. Personen die Ermittlungen durchführen aber kein Detektei-Gewerbe angemeldet haben z. B. Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater werden auf 1000 Personen geschätzt. Aktuell gibt es Deutschland zwei Berufsverbände BDD(Bund Deutscher Detektive) und B.I.D(Bund internationaler Detektive).
Beide Verbände sind um die Anerkennung des Detektiv-Berufs in Deutschland bestrebt.
Da es in Deutschland anders als in anderen europäischen Ländern z. B. Österreich, Polen, Frankreich und Spanien keine Reglementierung des Detektivgewerbes gibt. Auch ist die Bezeichnung Detektiv, Privatdetektiv oder Privatermittler in Deutschland leider nicht geschützt. So darf sich jeder der ein Gewerbe mit der Bezeichnung Detektei oder Ermittlungsdienst, Detektiv nennen. Dennoch sollte man nicht vergessen, dass es strenge gesetzliche Vorschriften gibt, die eingehalten werden müssen um Private Ermittlungen durchführen zu können, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Auch gibt es in Deutschland die Z.A.D (Zentrale Ausbildungsstelle im Detektivgewerbe) deren Ausbildung mit dem Zertifikat IHK geprüfter Privatermittler geendet hat und zukünftig mit dem Zertifikat “ Staatlich geprüfter Berufsdetektiv” enden wird. Gesetzlich verpflichtend ist diese Ausbildung allerdings nicht. Auch die Berufsverbände B.I.D und BDD bieten in regelmäßigen Abständen Weiterbildungsmöglichkeiten an. Eines der wegweisenden ist die Vorbereitung auf die Zertifizierung DIN Spec 33452. Auch der Gesetzgeber macht im Bezug auf die Anforderung der Gewerbetreibenden fortschritte so ist, seit dem in Kraft treten DSGVO im Jahr 2018 es für Detekteien vorgeschrieben einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn diese im Ermittlungsgewerbe tätig sind.
Privatdetektei und Wirtschaftsdetektei
In der Regel wird bei einer Detektei in Privatdetektei und Wirtschaftsdetektei untergliedert.Manche Gewerbetreibende haben sich aber auch auf ein bestimmtes Thema spezialisiert z. B. Abhörschutz, IT Forensik, Compliance in Unternehmen oder Aufklärung im Personenschutz.
Privatdetektei
Wie der Name Privatdetektei schon sagt, wird hier auf private Anliegen eingegangen wie etwa: Aufklärung bei begründetem Verdacht auf Untreue in der Partnerschaft, Betrug der Unterhaltszahlung, Sorgerechtsangelegenheiten, üble Nachrede oder Stalking um nur einige Tätigkeitsfelder zu nennen.
Wirtschaftsdetektei
Bei der Wirtschaftsdetektei wie soll es auch anders sein wird auf wirtschaftliche Anliegen eingegangen. Die Tätigkeitsfelder sind hier wie folgt: Aufklärung bei begründetem Verdacht auf Lohnfortzahlung, Spesen Manipulation, Versicherungsbetrug sowie Schuldner Ermittlung.
Der Bericht ist das A und O
Der Beruf des Privatdetektivs gehört zu den rechts helfenden Dienstleistungen.
Aus diesem Grunde ist die Berichtsführung auch eine Art der Beweisführung, und muss so detailliert wie möglich ausgeführt werden. Des Weiteren ist es enorm wichtig das nur Fall bezogene Ereignisse im Bericht niedergeschrieben worden, um das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person nicht zu verletzen. Als Beispiel soll hier die Ermittlung des Lohnfortzahlung-Betruges genannt werden. In solch einem Fall würde zu den Fall relevanten Ereignissen zählen z. B. wann hat die Person das Haus Verlassen, ist die Person zu einem anderen Arbeitgeber gefahren oder zum Einkaufen. Was in diesem Fall nicht relevant wäre ist z. B. was hat die Person eingekauft oder wenn die Person Freunde oder Familienangehörige besucht welche Aktivitäten durchgeführt wurden, wenn diese nicht Genesung schädlich waren. Am Wichtigsten ist es jedoch nur Tatsachen zu schildern und keine Vermutungen.Ein Bericht über einen Einsatz von 4 Stunden sollte eine Länge von 2 bis 4 DIN-A4-Seiten haben.
Das Beratungsgespräch
Bevor eine Detektei tätig wird, ist es erforderlich ein Beratungsgespräch zu führen.Zu einem um den Fall zu analysieren um den Zeitaufwand abschätzen zu können, sowie möglich Ansatzpunkte für eine Observation zu ermitteln. Zum anderen muss das Berechtigte Interesse des Mandanten vorhanden sein damit ein Privatdetektiv tätig werden darf. Beratungsgespräche können bei uns jeder Zeit an unserem Standort, bei Ihnen zu Hause, Telefonkonferenz und zu Corona Zeiten per Skype Video Chat geführt werden.
Was bedeutet Berechtigtes Interesse ?
Dies bedeute im Klartext, dass wir als Berufsdetektei bei Auftragserteilung dazu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.
Einsatzgebiet
Unser Standort ist Germering bei München. Die von uns eingesetzten Sachbearbeiter sind in ganz Bayern im Einsatz und verfügen über Ortskenntnisse im jeweiligen Einsatzgebiet.
Auch gibt es Fälle, in denen ein Sachbearbeiter im Zuge einer Observation die Grenzen des Einsatzgebietes verlassen müssen, um an der Zielperson daran zu bleiben.
Welche Art von Mandanten kommt zu uns ?
Grundsätzlich betreuen wir alle Mandanten aus allen Berufs und Bevölkerungsschichten. Vorausgesetzt die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland werden nicht missachtet.
Die Anfragen sind verschieden z. B. der Ehepartner hat den begründeten Verdacht eines Seitensprungs, der Arbeitgeber auf Krankfeiern, der Unternehmer möchte einen Schuldner ausfindig machen oder aber ein Strafverteidiger bittet, um Unterstützung entlastendes Beweismaterial für seinen Mandanten zu beschaffen. In vielen Fällen sind die Gründe sich an eine Detektei zu wenden Gerichtsverwertbare Beweise zu ermitteln z. B. bei Betrug der Unterhaltszahlung bzw. verfestigte Lebensgemeinschaft oder Compliance Verstöße in Unternehmen.
Kontaktaufnahme zu uns
Die Kontaktaufnahme zu uns ist einfach und unkompliziert.So können interessierte Mandanten über unser Kontaktformular unserer Homepage ihr Anliegen ankreuzen, und wir nehmen umgehend Kontakt mit dem Mandanten auf.Eine andere Möglichkeit besteht durch Telefon und E-Mail.Wir behandeln jede Anfrage absolut diskret und gehen auf die Anliegen unserer Mandanten ein.















