(openPR) Aufgrund der gewerberechtlichen Regelungen in Deutschland, braucht es für eine Tätigkeit als Detektiv und damit für die Eröffnung einer Detektei, keine vorgeschriebene Ausbildung. Der arbeitslose Handwerker, nennen wir ihn “Charly“, der vorher niemals zu der Materie einen Bezug hatte, meldet das Gewerbe zum Detektiv bei seinem örtlichen Gewerbeamt an und nach Erfüllung der gewerberechtlichen Genehmigungsrichtlinien, welche eine Prüfung bzgl. der Qualifikation des zukünftigen “Detektivs“ nicht beinhaltet, kann der neue Gewerbeinhaber mit seiner Tätigkeit als Detektiv beginnen und eine Detektei eröffnen. Das ist so, als lasse man einen Maurer Brötchen backen, ohne Bäckerlehre.
Detektive dieser Art versuchen sich dann zum Beispiel in Bereichen wie der Ermittlung und Aufdeckung von Betriebskriminalität und Wirtschaftskriminalität oder in der Spionageabwehr, der Lauschabwehr und der Suche nach Wanzen. Dies sind alles Bereiche, die schon für erfahrene Detektive teilweise sehr anspruchsvoll sind und vielfach an entsprechende Sicherheitsberater mit den erforderlichen Fachkompetenzen weitergegeben werden. Der selbsternannte Detektiv “Charly“ kann mit seiner Detektei hier mangels fachlicher Ausbildung nicht mithalten.
Leidtragende werden die Klienten von “Charly“ sein, weil sie als Branchenfremde meist nicht die Möglichkeit haben eine Prüfung auf Qualität des Detektivs und dessen Detektei vorzunehmen. “Charly“ wird durch seine Inkompetenz vielfach mehr Schaden anrichten, als er helfen kann. Dabei schadet er nicht nur seiner eigenen Detektei und sich als Detektiv, sondern leider gleich der gesamten Branche, denn etliche von Charlys’ Kunden werden sehr unzufrieden sein, und aus Frust gleich alle Detektive verurteilen.
Grundvoraussetzung für eine selbständige oder angestellte Tätigkeit als Detektiv, sollte unbedingt eine vorausgehende fachlich-qualifizierte Ausbildung zum Detektiv sein, welche nicht lediglich ein paar Wochen oder Monate, sondern, etwa wie reguläre berufliche Ausbildungen, ab 2 Jahre dauern sollte.
Seit 2007 bietet die BRILLSTEIN SECURITY ACADEMY mit einem Fachstudium auf Hochschulniveau, zum „Professional International Investigator“ (PII), also zum internationalen Privatermittler, eine interessante Möglichkeit für alle Personen an, welche eine hochklassige Ausbildung als Detektiv bzw. Privatermittler absolvieren möchten.
Es handelt sich hierbei um einen regelrechten Studiengang über 2 Jahre, mit sehr hohen Anforderungen an die Teilnehmer, in Bezug auf Einsatz und Lernfähigkeit. Vor der Aufnahme zu dem Studiengang müssen die Teilnehmer einen Aufnahmetest bestehen. Des Weiteren werden Hintergrundüberprüfungen durchgeführt. Es werden in Deutschland jährlich maximal 25 Teilnehmer zugelassen, was sowohl für eine Exklusivität der Studienplätze spricht sowie der späteren Absolventen. Pro Jahr werden lediglich so viele Teilnehmer zugelassen, welche der Markt vermutlich auch aufnehmen kann. Es können die Abschlüsse „BSA-Bachelor“ oder „BSA-Master“ erreicht werden. Alle zertifizieren PII-Absolventen erhalten im Anschluss direkt ein Beschäftigungsangebot. Das Studium enthält ferner Praktika und nach ca. 1-2 Semester erhalten die Teilnehmer die Gelegenheit, über die Sicherheitsagentur EUBSA BV Inc. international mitzuarbeiten, sie sammeln somit direkte Berufserfahrungen und können bereits während des Studiums erste Honorare verdienen.
Fachleute dieser Art sind in der Lage, neben den obligatorischen Privatermittlungen, auch anspruchsvolle Ermittlungsaufgaben zu erfüllen, in den Bereichen Wirtschaftskriminalität und Betriebskriminalität. Der Begriff „Detektiv“ ist für diese Experten dann beinahe schon eine unterbewertete Bezeichnung; es handelt sich bei den PII-Absolventen um ausgewiesene Fachkräfte für internationale Privat- und Wirtschaftsermittlungen, die zu Europas Elite der privaten Ermittler zählen.
EUBSA BV Inc.
Hauptrepräsentanz Deutschland
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Pressekontakt: Mario Saluzzo











