(openPR) Das Außenministerium der Republik Belarus lehnt die Erklärungen der Europäischen Kommission und des State Departments der USA hinsichtlich vermeintlicher Unterdrückung des Belarussischen Helsinki-Komitees (BHK) aus politischen Gründen bei der Lösung der Fragen des Mietvertrags mit dieser Organisation ab und betrachtet diese als unbegründet.
Wie der Pressesprecher des belarussischen Außenministeriums Andrej Popov während eines Briefings betont hat, gäbe es in dieser ganzen Geschichte nicht einmal einen Hauch von politischer Diskriminierung. Die BHK-Leitung habe die Europäische Kommission und das US-Außenministerium irregeführt und diese geachteten Strukturen dazu veranlasst, aufsehenerregende politische Statements aus einem nicht vorhandenen Anlass abzugeben, – so A.Popov.
Dem Außenamtsvertreter zufolge, habe niemand von Anfang an beabsichtigt, die Organisation zum Verlassen der von ihr gemieteten Räumlichkeiten zu zwingen. Nach vorliegenden Informationen, habe der Vermieter das BHK lediglich schriftlich angemahnt, die entstandenen Mietschulden zu begleichen.
Wie A.Popov betonte, betrage die monatliche Miete, die durch das BHK als eine nichtkommerzielle Organisation zu zahlen sei, nur 54 Euro. Solche Ermäßigungen wurden durch den Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 495 vom 30. September 2002 eingeführt.
Das BHK sei ständig in Zahlungsverzug gewesen. So habe es das ganze Jahr 2006 gedauert, – unterstrich der Pressesprecher. Ein Vermieter in Westeuropa bzw. in den USA hätte in einer ähnlichen Situation offensichtlich nicht lange gezögert, entsprechende Maßnahmen gegen einen Mieter zu ergreifen. Stattdessen verlängerten belarussische Behörden, indem sie ihren guten Willen bekundeten, den Mietvertrag mit BHK. „Wer wird da von wem unterdrückt und schikaniert?“, – stellte A.Popov eine rhetorische Frage.

