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Grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 2007

24.01.200710:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 2007
Rechtsanwaltsofort.de
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(openPR) Stuttgart, den 24. Januar 2007. Am 14.12.2006 hat der Bundestag die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beschlossen. Die Gesetzesänderung tritt voraussichtlich zum 01.05.2007 in Kraft. Grund zur Freude für Wohnungseigentümer, denn durch die Gesetzesänderungen werden die Entscheidungs- und Handlungsspielräume der Wohnungseigentümergemeinschaften erweitert. Die Verwaltung von Eigentumswohnungen wird grundlegend vereinfacht.

Nach der derzeitigen Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes konnten die Wohnungseigentümergemeinschaften viele Fragen zur Verwaltung nur durch einstimmige Beschlüsse klären. Beispielsweise die Frage, wie Betriebs- und Verwaltungskosten innerhalb der Eigentümergemeinschaft verteilt oder ob Modernisierungsmaßnahmen im Haus durchgeführt werden. Das Erfordernis der Einstimmigkeit hat häufig zu Streitigkeiten geführt: Denn wenn sich nur ein einziger Wohnungseigentümer gegen die Vorstellungen der übrigen stellt, ist eine Durchsetzung des mehrheitlich erwünschten Vorhabens schlichtweg nicht möglich.

„Mit der Gesetzesänderung werden deshalb nun verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zugelassen“, klärt Rechtsanwältin Scholz auf. „Die Eigentümergemeinschaft kann dann per Mehrheitsbeschluss entscheiden, ob Gebäude an den Stand der Technik angepasst oder Maßnahmen zur Energieeinsparung ergriffen werden sollen. Das Gleiche gilt für Fragen der Verteilung von Instandhaltungs- und Modernisierungskosten innerhalb der Gemeinschaft.“

Erfreulich ist darüber hinaus die künftige Begrenzung der Außenhaftung des einzelnen Wohnungseigentümers. Nach der aktuellen Gesetzeslage haftet der Wohnungseigentümer nach außen gegenüber einem Dritten, beispielsweise einem mit einer Baumaßnahme am Haus beauftragten Handwerksunternehmen, unabhängig von seinem Miteigentumsanteil. Nach der Gesetzesänderung ist die Haftung des Eigentümers auf den Miteigentumsanteil begrenzt, so dass bei einer Handwerkerrechnung in Höhe von 10.000 Euro und einem Miteigentumsanteil von einem Zehntel nur noch eine Haftung in Höhe von 1.000 Euro in Betracht kommt.

Scholz weiter: „Die Gesetzesänderung schafft auch Vorteile für Wohnungskäufer: Der Hausverwalter soll künftig eine Sammlung von Wohnungseigentümerbeschlüssen vorhalten. Der Käufer kann sich vor dem Kauf einer Wohnung somit problemlos über bereits gefasste Beschlüsse und mithin über Rechte und Pflichten, in die er im Falle des Kaufs eintritt, informieren.“

Pressekontakt
Birgit Krause . jd&p kommunikationsagentur .
Tel: (06131) 90622-44 . E-Mail: E-Mail . www.jd-p.de

Quelle
Rechtsanwältin Simone Scholz . Firnhaberstraße 5a . 70174 Stuttgart

Über Rechtsanwaltsofort.de
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist Simone Scholz seit dem Jahr 1998 zugelassene Rechtsanwältin und für die Kanzlei Kosmidis, Pantzer, Gudnason in Stuttgart tätig. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Immobilien-, Miet- und Arbeitsrecht. Mit ihrem Internetportal www.rechtsanwaltsofort.de ermöglicht die Juristin kompetente Rechtsberatung ohne großen Zeitaufwand: per E-Mail (E-Mail) oder Telefon (0900/5869292) gibt die Rechtsexpertin unverzüglich Rechtsauskünfte zu einem fixen Pauschalhonorar. Dabei legt Simone Scholz bei ihrer täglichen Arbeit größten Wert auf eine umfassende Beratung und verständliche Erklärung der Rechtslage. Als Rechtsanwältin ist sie am Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart zugelassen, an allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Arbeitsgerichten Deutschlands vertretungsberechtigt sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

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