openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Verspätete Betriebskostenabrechnungen

21.12.200611:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Verspätete Betriebskostenabrechnungen
Rechtsanwaltsofort.de
Rechtsanwaltsofort.de

(openPR) Kann ein Vermieter Betriebskosten für das Jahr 2005 noch nach dem 31.12.2006 abrechnen?

Stuttgart, den 21. Dezember 2006. In den meisten Mietverträgen verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von Betriebskostenvorauszahlungen. Nach dem Gesetz ist der Vermieter laut Paragraph 556 Absatz 3 Satz 2 BGB verpflichtet, über diese Vorauszahlungen jährlich abzurechnen. Dabei muss der Vermieter dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Doch was geschieht, wenn dem Vermieter bis zum Stichtag 31.12 nicht alle zur Fertigung der Nebenkostenabrechnung erforderlichen Unterlagen vorlagen oder nachträglich Betriebskosten anfallen, mit denen der Vermieter nicht gerechnet hatte? Rechtsanwältin Simone Scholz aus Stuttgart gibt Auskunft.

In vielen Mietverträgen ist eine Klausel enthalten, wonach als Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr gilt. „Dann muss der Vermieter die in 2005 angefallenen Nebenkosten bis zum 31.12.2006 abrechnen“, teilt die Rechtsexpertin mit. Das Gesetz sieht vor, dass nach Ablauf der vorgenannten Abrechnungsfrist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen ist, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er Rechnungen oder Gebührenbescheide unverschuldet erst nach Ablauf der Frist erhalten hat.

Mit Urteil vom 05.07.2006 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden, dass der Vermieter über nachträglich bekannt werdende Betriebskosten zeitnah abrechnen muss. In dem vom BGH entschiedenen Fall hat das Finanzamt dem Vermieter erst nach Ablauf der Abrechnungsfrist zum 31.12. Grundsteuerbescheide über Grundsteuernachzahlungen übersandt. Nach Erhalt dieser Grundsteuerbescheide hat der Vermieter die Nachforderungen erst neun Monate später gegenüber dem Mieter abgerechnet. Der BGH ist davon ausgegangen, dass den Vermieter an dem nachträglichen Erhalt der Bescheide zwar kein Verschulden trifft, allerdings dürfe der Vermieter nicht unbegrenzt warten, bis er den Anspruch gegenüber dem Mieter erhebe. Der Vermieter sei vielmehr gehalten, die Nachforderung zeitnah geltend zu machen, damit der Mieter in einem überschaubaren Zeitrahmen Klarheit über seine Zahlungsverpflichtungen habe. Nach der zitierten Entscheidung hält der BGH nun eine Nachberechnungsfrist von drei Monaten für angemessen.

Scholz´ Fazit: „Vermieter sollten künftig innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen über die nachträglich bekannt gewordenen Betriebskosten die Nachforderung gegenüber dem Mieter erheben. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, so ist ein Anspruch ausgeschlossen.“

Pressekontakt
Birgit Krause . jd&p kommunikationsagentur .
Tel: (06131) 90622-44 . E-Mail: E-Mail . www.jd-p.de

Quelle
Rechtsanwältin Simone Scholz . Firnhaberstraße 5a . 70174 Stuttgart

Über Rechtsanwaltsofort.de
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist Simone Scholz seit dem Jahr 1998 zugelassene Rechtsanwältin und für die Kanzlei Kosmidis, Pantzer, Gudnason in Stuttgart tätig. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Immobilien-, Miet- und Arbeitsrecht. Mit ihrem Internetportal www.rechtsanwaltsofort.de ermöglicht die Juristin kompetente Rechtsberatung ohne großen Zeitaufwand: per E-Mail (E-Mail) oder Telefon (0900/5869292) gibt die Rechtsexpertin unverzüglich Rechtsauskünfte zu einem fixen Pauschalhonorar. Dabei legt Simone Scholz bei ihrer täglichen Arbeit größten Wert auf eine umfassende Beratung und verständliche Erklärung der Rechtslage. Als Rechtsanwältin ist sie am Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart zugelassen, an allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Arbeitsgerichten Deutschlands vertretungsberechtigt sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 113459
 5566

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Verspätete Betriebskostenabrechnungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltsofort.de

Bild: Alle Jahre wieder - Der 31. Dezember als Stichtag für VerjährungsfristenBild: Alle Jahre wieder - Der 31. Dezember als Stichtag für Verjährungsfristen
Alle Jahre wieder - Der 31. Dezember als Stichtag für Verjährungsfristen
Stuttgart, 1. Oktober 2008 - In vielen Schubladen schlummern Forderungen – geschäftlicher und privater Art. Beim Schuldner mehrfach angemahnt, aber bislang nicht bezahlt. Häufig geraten solche Forderungen in Vergessenheit oder werden im Irrglauben an eine 30-jährige Verjährungsfrist vernachlässigt. Zwar hat der Gesetzgeber mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2002 die Regel-Verjährungsfrist von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Wie die tägliche Praxis jedoch zeigt, gehen viele Gläubiger noch immer von falschen Fristen aus.…
Bild: Endrenovierungsklausel ist unzulässigBild: Endrenovierungsklausel ist unzulässig
Endrenovierungsklausel ist unzulässig
Stuttgart, 24. September 2007 - Der Bundesgerichtshof hat am 12.09.2007 entschieden: Der Mieter ist beim Auszug nicht zur Renovierung verpflichtet. Bereits in der Vergangenheit setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage auseinander, inwieweit eine Endrenovierungsklausel im Formularmietvertrag wirksam ist. Nach dessen Auffassung war eine Pflicht zur Endrenovierung dann nicht gegeben, wenn die Klausel die Renovierungspflicht bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig davon vorsieht, wann die letzte Schönheitsreparatur durchgefü…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Betriebskostenabrechnung - immer wieder dieser ÄrgerBild: Betriebskostenabrechnung - immer wieder dieser Ärger
Betriebskostenabrechnung - immer wieder dieser Ärger
… ein Vermieter in einer Betriebskostenabrechnung einem Mieter irrtümlich ein Guthaben bescheinigt, so darf er dies nur innerhalb des 12 Zeitraums korrigieren, in dem er die Betriebskostenabrechnungen zuzustellen hat. Hier verlangte der Vermieter nach 14 Monaten eine Nachzahlung von 115 Euro, weil sich nach Prüfung der Abrechnung ergeben habe, dass das …
Bild: GGG erhält Güte-Siegel für BetriebskostenabrechnungBild: GGG erhält Güte-Siegel für Betriebskostenabrechnung
GGG erhält Güte-Siegel für Betriebskostenabrechnung
Abrechnung entspricht den Vorgaben der „Geislinger Konvention“ Die WohnCom Gesellschaft für Infomarketing mbH hat der GGG mit Lizenzvertrag das Güte-Siegel für Betriebskostenabrechnungen erteilt. Die lizenzierte Vergabe des Güte-Siegels an die GGG dokumentiert, dass die Erfassung und Buchung der Betriebskosten den Vorgaben der „Geislinger Konvention“ …
Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
… 12 Monate nach Ende des Abrech-nungszeitraums erhalten haben muss. Nach Ablauf dieser so genannten Ausschlussfrist sind Nach-forderungen des Vermieters aus Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist die hier beschriebene Rechtslage mit der Miet-rechtsreform 2001 Gesetz geworden. Sie gilt erstmals …
Bild: Rechtsanwalt Alexander Bredereck zu Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberäumen: Welche Fristen gelten hier?Bild: Rechtsanwalt Alexander Bredereck zu Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberäumen: Welche Fristen gelten hier?
Rechtsanwalt Alexander Bredereck zu Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberäumen: Welche Fristen gelten hier?
… innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgt, nicht gilt. Daraus folgt, dass der Vermieter grundsätzlich auch für länger zurückliegende Zeiträume noch Betriebskostenabrechnungen stellen kann und der Mieter daraus resultierende Nachforderungsbeträge ausgleichen muss. Im Zuge dieser Entscheidung stellt sich die Frage, welche Fristen …
Bild: Fachanwalt für Miet-u. Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zu Nebenkostenabrechnungen bei GewerberäumenBild: Fachanwalt für Miet-u. Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zu Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberäumen
Fachanwalt für Miet-u. Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zu Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberäumen
… innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgt, nicht gilt. Daraus folgt, dass der Vermieter grundsätzlich auch für länger zurückliegende Zeiträume noch Betriebskostenabrechnungen stellen kann und der Mieter daraus resultierende Nachforderungsbeträge ausgleichen muss. Im Zuge dieser Entscheidung stellt sich die Frage, welche Fristen …
Bild: „Wir befürchten enorme Klagewelle“Bild: „Wir befürchten enorme Klagewelle“
„Wir befürchten enorme Klagewelle“
Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2007 sind verschickt - und schlagen bereits hohe Wellen. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sieht auf die Wohnungsnutzer hohe Nachzahlungen zukommen und befürchtet eine Klagewelle. Der Preis für Rohöl liegt knapp unter 140 Dollar pro Barrel. Die Folgen sind für jeden Autofahrer deutlich sichtbar, …
Betriebskostenabrechnungen - Haus & Grund: Form und Fristen beachten!
Betriebskostenabrechnungen - Haus & Grund: Form und Fristen beachten!
Wenn man den Mieterorganisationen Glauben schenkt, dann kommt es beim Thema Betriebskostenabrechnungen immer wieder zum Streit zwischen Vermietern und Mietern. Die Realität sieht in der Tat anders aus. Der Mieterbund vergißt z. B. zu erwähnen, dass nur ein geringer Anteil von Betriebskostenabrechnung überhaupt zur Prüfung vorgelegt wird, weil Zweifel …
Bild: Steueranmeldungen immer pünktlich abgebenBild: Steueranmeldungen immer pünktlich abgeben
Steueranmeldungen immer pünktlich abgeben
Verspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben. „Die verzögerte Abgabe der Lohnsteueranmeldung oder der Umsatzsteuervoranmeldung ist nach allgemeiner Meinung eine Steuerhinterziehung auf Zeit, wenn der Unternehmer vorsätzlich die Zahlung durch die verspätete Abgabe der Steueranmeldung verzögert“, …
Bild: Die Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberäumen: Welche Fristen gelten hier?Bild: Die Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberäumen: Welche Fristen gelten hier?
Die Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberäumen: Welche Fristen gelten hier?
… innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgt, nicht gilt. Daraus folgt, dass der Vermieter grundsätzlich auch für länger zurückliegende Zeiträume noch Betriebskostenabrechnungen stellen kann und der Mieter daraus resultierende Nachforderungsbeträge ausgleichen muss. Im Zuge dieser Entscheidung stellt sich die Frage, welche Fristen …
Bild: Umlage der Kosten eines 24-Stunden-Bewachungsdienstes als BetriebskostenBild: Umlage der Kosten eines 24-Stunden-Bewachungsdienstes als Betriebskosten
Umlage der Kosten eines 24-Stunden-Bewachungsdienstes als Betriebskosten
… Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 17.12.2019 ergibt sich: Die Parteien eines Mietvertrags stritten sich über die Umlegbarkeit von Kosten eines 24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienstes. Laut den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2013 bis 2015 musste der Mieter die anteiligen Kosten übernehmen. Bei der Wohnanlage handelte es sich um eine für …
Sie lesen gerade: Verspätete Betriebskostenabrechnungen