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Opferschutz und Opferhilfe

06.12.200608:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Opferschutz und Opferhilfe
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(openPR) Kiel, 06.12.2006. Ausgehend von den geschaffenen Grundlagen des Gesetzgebers im Opferschutzgesetz sind Opferschutz und Opferhilfe die wesentlichen Grundlagen der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung. Dabei soll und darf es keine Rolle spielen, welches Geschlecht und Alter oder welche Nationalität, Religion und Herkunft das Opfer hat.

Ein Opfer ist immer ein Mensch, welcher durch eine Gewalttat oder andere Fremdeinwirkungen Leid erfahren hat und zu Schaden gekommen ist. Opferhilfe wird oft so beschrieben, dass sie fast ausschließlich präventiv wirksam ist, da der/die potentielle TäterIn dadurch erkennt, dass sich die Gesellschaft auf die Seite des möglichen Opfers stellt. So weit die Theorie.

Die tägliche Realität zeigt jedoch, dass gerade die Opferhilfe nicht ausschließlich präventiv gefordert, gefördert und betrieben werden darf. Die bisherigen präventiven Maßnahmen reichen allein nicht aus, um potentielle TäterInnen abzuschrecken. Die Möglichkeiten der Opferhilfe nach einer Gewalttat sind noch lange nicht ausgeschöpft und müssen vom Gesetzgeber weiter ausgebaut und bindend verankert werden. Hierzu wurde am 1.Dezember 1998 zumindest das sogenannte "Zeugenschutzgesetz" (ZSchG) verabschiedet, welches Kindern und Jugendlichen, die z.B. über sexuellen Missbrauch und sexuelle Gewalt öffentlich im Gerichtssaal sprechen sollen, in der Regel die extrem belastende und oft retraumatisierende Situation erspart. Dadurch ist rein theoretisch eine Mehrfachvernehmung der Opfer nicht nötig, da das Zeugenschutzgesetz es ermöglicht, die Aussage des minderjährigen Opfers bereits bei der Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft auf Video aufzunehmen. Ebenso ermöglicht das Gesetz die simultan übertragene Zeugenvernehmung. Das bedeutet, dass das Kind mit einem Betreuer in einem anderen Raum sitzt und per Videokamera zugeschaltet wird, um dem(r) TäterIn nicht zu begegnen.

In der Praxis sieht es für die Opfer jedoch so aus, dass viele Richter und Staatsanwälte mit der Technik nicht oder nur unzureichend vertraut sind. Nach unserer Kenntnis wurden allein in Nordrhein-Westfalen bis 2002 ca. 25 Videoanlagen für den Opferschutz durch das Zeugenschutzgesetz eingerichtet. Kostenfaktor ca. 3 Millionen D-Mark. In drei Jahren wurden diese Anlagen aber nur 9 Mal genutzt. Die Begründung der Nichtnutzung durch die Justiz war und ist, dass sich diese Methode in der Praxis nicht bewährt habe.

Wir dementieren dies, denn gerade bei Sexualstraftaten handelt es sich bei dem(r) TäterIn zu 90% um eine Person aus dem unmittelbaren Nahbereich des Opfers. Dazu zählen: Väter, Stiefväter, Brüder, Lehrer, Pfarrer, Mütter, Onkel, Babysitter, Freunde der Großeltern, Großväter, Tanten, Trainer, Erzieherinnen, Therapeuten, Nachbarn, Ärzte ... Und nun stellen Sie sich vor, Sie wären 9 Jahre alt. Ihr Vater würde Sie über Jahre hinweg missbrauchen. Angst und Scham wachsen mit den Jahren der Qual und auch noch in den Jahren danach. Entschließt sich ein Opfer später der Gewalt zu entkommen und Anzeige zu erstatten, so begegnet es fast zwangsläufig dem(r) TäterIn im Gerichtssaal wieder. Auch hierdurch lässt sich die große Dunkelziffer der nichtangezeigten Sexualstraftaten erklären. Wer möchte schon nach der erlebten Tat und bei großer Angst sein Recht Auge in Auge mit dem(r) TäterIn einfordern? Gesetzliche Grundlagen wurden geschaffen. Ihre Anwendung durch die Justiz ist jedoch mehr als lückenhaft.

Darum fordern wir:
· grundsätzlich den Ausschluss der Öffentlichkeit bei minderjährigen Opfern
· ein Verschweigen der Identität des Opfers beim öffentlichen Verlesen der Anklageschrift
· die bundesweite Standardisierung von Videozeugenaussagen für Opfer sexueller Gewalt
· die vermehrte staatliche Subventionierung von psychologischen Betreuern während der Vernehmung

Geschieht dies nicht, werden wir weiterhin die Situation vorfinden, dass sich die meisten Opfer gegen eine Anzeige entscheiden, um erneuten Qualen zu entgehen. Die Fakten sprechen für diese Forderungen, denn bis heute gehen ExpertInnen davon aus, dass jährlich ca. 80.000 bis 300.000 Kinder in Deutschland sexuell missbraucht werden, ohne das alle Fälle strafrechtlich verfolgt werden.
Die Praxis beweist weiterhin, dass die Taten Wiederholungscharakter haben und sich oft über Monate und Jahre erstrecken. Ebenfalls ist aus der Beratungspraxis bekannt, dass ein Kind bis zu 7 Personen ansprechen muss, bevor ihm geholfen wird. Wie lange wollen Gesetzgeber, Justiz und Gesellschaft dies noch dulden oder ignorieren? Seien Sie parteiisch für die minderjährigen Opfer, die heute leiden und morgen noch leiden werden, wenn die Gesellschaft weiterhin Realitäten ignoriert! Denn: Niemand begeht einen größeren Fehler als der, der nichts tut, weil er glaubt, nur wenig tun zu können!

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