openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Heilung von Mängeln im elektronischen Rechtsverkehr

20.07.202008:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Heilung von Mängeln im elektronischen Rechtsverkehr
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC

(openPR) Das Arbeitsgericht Lübeck hat mit Urteil vom 09.06.2020 zum Aktenzeichen 3 Ca 2203/19 entschieden, dass Mängel bei der Übersendung eines Schriftsatzes per elektronischem Rechtsverkehr geheilt werden können, wenn die einreichende Partei unverzüglich nach Hinweis des Gerichts die Klage ordnungsgemäß per elektronischem Rechtsverkehr einreicht.



Aus der Pressemitteilung des LArbG Kiel Nr. 8/2020 vom 17.07.2020 ergibt sich:

Dies gelte auch dann, wenn der Hinweis des Gerichts nicht unverzüglich erfolgt, so das Arbeitsgericht.

Der Klägervertreter hatte die Kündigungsschutzklage rechtzeitig über sein besonderes Anwaltspostfach (beA) eingereicht. Sein Schriftsatz enthielt jedoch nicht eingebettete Schriften. Dies fiel zunächst weder dem Gericht noch der Gegenseite auf. Dies änderte sich erst kurz vor dem Kammertermin acht Monate später. Auf den Hinweis des Gerichts hin reichte der Klägervertreter den Klageschriftsatz noch am gleichen Tag erneut per beA ein, diesmal formell ordnungsgemäß. Gleichzeitig versicherte er in einer getrennten Datei die inhaltliche Übereinstimmung der beiden Klageschriftsätze rechtsanwaltlich und eidesstattlich.

Das ArbG Lübeck hat entschieden, dass der später eingereichte Schriftsatz als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Klageeinreichung und damit als innerhalb der Dreiwochenfrist eingegangen gilt.

Wird ein Schriftsatz im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs beim Arbeitsgericht per PDF-Datei eingereicht, müssen nach Auffassung des Arbeitsgerichts sämtliche dort enthaltene Schriften in der Datei eingebettet sein. Ansonsten sei der Schriftsatz für die Bearbeitung durch das Gericht ungeeignet. Dies ergebe sich aus § 46c Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 ERVV i.V.m. Ziff. 1 ERVB 2019. Für die technischen Anforderungen an die ordnungsgemäße elektronische Einreichung gelte ein objektiver durch die ERVB bestimmter Maßstab. Die Frage der Eignung des elektronischen Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG hänge nicht von der subjektiven Geeignetheit für die Gerichtsbarkeit oder für die entscheidende Kammer ab. Die ERVB 2019 sei mit der ERVB 2018 vereinbar, da sie die dort geregelte Verbindlichkeit zulässiger Dateiformate bis zum 31.12.2020 nicht unterlaufe. Die ERVB 2019 verstoße nicht gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, da die Einschränkung des Zugangs zu den Gerichten durch das Standardisierungsinteresse gerechtfertigt sei und in § 46c Abs. 6 Satz 2 ArbGG eine niedrigschwellige Möglichkeit für die Parteien existiere, den Formatfehler folgenlos zu korrigieren.

Danach gelte die Klage als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, wenn der Kläger die Klage unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreiche und zudem glaubhaft gemacht habe, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimme. Die Unverzüglichkeit beziehe sich hier allein auf die einreichende Partei. Es komme nicht darauf an, ob das Gericht seinerseits unverzüglich seiner Mitteilungspflicht gemäß § 46c Abs. 6 Satz 1 ArbGG nachgekommen sei. Dabei erfülle die taggleiche Korrektur seitens der einreichenden Partei in jedem Fall die Voraussetzung der Unverzüglichkeit. Für die Glaubhaftmachung sei ein separates ordnungsgemäß eingereichtes Dokument (PDF-Datei, durchsuchbar, mit eingebetteten Schriften) sowie eine anwaltliche Versicherung in Bezug auf die Identität ausreichend.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1094657
 419

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Heilung von Mängeln im elektronischen Rechtsverkehr“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Elektronischer Rechtsverkehr – Einfache Email genügt nichtBild: Elektronischer Rechtsverkehr – Einfache Email genügt nicht
Elektronischer Rechtsverkehr – Einfache Email genügt nicht
In Hessen wurde Ende vergangenen Jahres in bestimmten Gerichtsbezirken der elekt¬ronische Rechtsverkehr eingeführt und seitdem kann u.a. bei den Gerichten und Staatsan¬waltschaften in Frankfurt und Kassel per e-mail Klage erhoben werden. Die Wirksamkeit des sog. elektronischen Rechtsverkehrs ist jedoch an strenge Regeln, z.B. an die „qualifizierte elektronische …
Bild: Neue Webseite zur Premium Kanzleisoftware LawFirm® ist online: www.kanzleirechner.deBild: Neue Webseite zur Premium Kanzleisoftware LawFirm® ist online: www.kanzleirechner.de
Neue Webseite zur Premium Kanzleisoftware LawFirm® ist online: www.kanzleirechner.de
… zu LawFirm®-Funktionen, die sie bisher vielleicht noch nicht wahrgenommen oder genutzt haben. Wir wünschen eine interessante Lektüre" Übrigens: Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Anwaltspostfach (beA) und der Alternative "Governikus Communicator" (vgl. Elektronische Gerichtspost (ERV) (https://www.kanzleirechner.de/gerichtspost/) ) wird in einer …
Bild: Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs: Berufungseinlegung per Fax unwirksamBild: Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs: Berufungseinlegung per Fax unwirksam
Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs: Berufungseinlegung per Fax unwirksam
… Berufung unzulässig ist, wenn sie von einer Partei durch ihren Rechtsanwalt innerhalb der Berufungsfrist nur per Fax eingereicht wird, nicht aber über den elektronischen Rechtsverkehr. Aus der Pressemitteilung des LArbG Kiel Nr. 7/2020 vom 05.06.2020 ergibt sich: Seit dem 01.01.2020 können Rechtsanwälte und auch Behörden in Schleswig-Holstein nur noch über …
Bild: Formvorgaben im VertragBild: Formvorgaben im Vertrag
Formvorgaben im Vertrag
… Schriftform erfolgen müssen; hier darf künftig als maximale Erschwernis bzw. Vorgabe nur noch Textform verlangt werden. Auch wenn § 309 Nr. 13 BGB hauptsächlich im Rechtsverkehr zwischen Unternehmer und Verbraucher gilt, und im reinen B2B-Verkehr nur abgeschwächt, sollte sich auch der Unternehmer, der Verträge nur mit Unternehmern schließt, trotzdem …
Bild: Produktlaunch: arveo secom für Privatpersonen, Unternehmen und OrganisationenBild: Produktlaunch: arveo secom für Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen
Produktlaunch: arveo secom für Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen
eBO-Lösung für einen einfachen Zugang zum elektronischen RechtsverkehrBerlin / Bonn, am 11.04.2023 – mit arveo secom bietet die European IT Consultancy (EITCO) ab dem 12. April 2023 Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen eine moderne SaaS-Lösung zur Einrichtung und Nutzung elektronischer Bürger- und Organisationenpostfächer (eBOs). arveo secom …
Bild: XML-Tage in Berlin 2006: Teilnehmerrekord schafft neue AllianzenBild: XML-Tage in Berlin 2006: Teilnehmerrekord schafft neue Allianzen
XML-Tage in Berlin 2006: Teilnehmerrekord schafft neue Allianzen
… erfreut, dass die 4. XML-Tage in Berlin dieses Jahr dem Thema E-Justice gewidmet sind. Im Vordergrund seiner Rede stand ein klares Bekenntnis zum elektronischen Rechtsverkehr, dem sich die Justiz in Zeiten moderner Informations- und Kommunikationstechnik öffnen müsse. Demnach gebe es für eine sichere und vertrauliche Justizkommunikation mit der Einführung …
Bild: Die brandenburgische Justiz geht onlineBild: Die brandenburgische Justiz geht online
Die brandenburgische Justiz geht online
… am 29.11.2007 die Einführungsphase des Elektronischen Gerichtsbriefkastens an allen Gerichten im Land Brandenburg vollendet. Damit wurde deklaratorisch der elektronische Rechtsverkehr in zivilgerichtlichen Verfahren im gesamten Landgerichtsbezirk Potsdam aufgenommen. Alle Zivil- und Fachgerichte im Land Brandenburg sind nunmehr elektronisch erreichbar. …
„arveo secom“-Release 2022: EITCO  kündigt Software für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr an
„arveo secom“-Release 2022: EITCO kündigt Software für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr an
Berlin / Bonn / Kiel, am 23.08.2022 – EITCO kündigt ein neues Produkt für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) an. „arveo secom” heißt es und wird voraussichtlich Ende 2022 auf den Markt kommen. Die Software greift über ein von der Justiz registriertes und freigegebenes Drittprodukt der Firma procilon GROUP auf das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach …
Bild: Rechts- oder Linksverkehr - warum eigentlich?Bild: Rechts- oder Linksverkehr - warum eigentlich?
Rechts- oder Linksverkehr - warum eigentlich?
Winsen (Luhe), den 14.08.2017: Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Da man recht viel Zeit in seinem Auto verbringt und in Europa überwiegend Rechtsverkehr herrscht, treibt einem ein bevorstehender Urlaub im Vereinigten Königreich schon im Vorweg die Schweißperlen auf die Stirn. Müssen die Briten doch immer so skurril sein und im Gegensatz zum Rest des …
Bild: Keine elektronisch eingereichte VerfassungsbeschwerdeBild: Keine elektronisch eingereichte Verfassungsbeschwerde
Keine elektronisch eingereichte Verfassungsbeschwerde
… SGG oder § 52a FGO entsprechende Regelung aufzunehmen. Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sind diese Regeln mangels Bezugsnorm für das Bundesverfassungsgericht nicht anwendbar. Der …
Sie lesen gerade: Heilung von Mängeln im elektronischen Rechtsverkehr