(openPR) Mit einer gut besuchten festlichen Informations- und Abschlussveranstaltung der Ministerin für Justiz des Landes Brandenburg und des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts wurde am 29.11.2007 die Einführungsphase des Elektronischen Gerichtsbriefkastens an allen Gerichten im Land Brandenburg vollendet. Damit wurde deklaratorisch der elektronische Rechtsverkehr in zivilgerichtlichen Verfahren im gesamten Landgerichtsbezirk Potsdam aufgenommen. Alle Zivil- und Fachgerichte im Land Brandenburg sind nunmehr elektronisch erreichbar. Mit diesem Schritt hat für die Justiz in Brandenburg verfahrensrechtlich gesehen, wie es Justizministerin Beate Blechinger in Ihrer Rede formulierte, ein neues Zeitalter begonnen.
Auch der Präsident des brandenburgischen Oberlandesgerichts, Prof. Dr. Wolfgang Farke, würdigte in seiner Begrüßungsrede die Veranstaltung als ein "Ereignis, dass für die Justiz heute und für die Zukunft ganz gewiss einen Quantensprung bedeutet!". Prof. Farke belegte seine Behauptung mit einem Blick ins Jahr 1974, als er am Landgericht Hagen seine Richtertätigkeit begann. "Telekommunikation sah noch so aus", so Prof Farke, "dass nicht ein Richter und Staatsanwalt und nicht ein Justizbediensteter über ein amtsberechtigtes Telefon verfügte. Selbst der Landgerichtspräsident musste Telefongespräche noch über die Telefonzentrale anmelden und genoss nur einen Vorzug: Wollte er telefonieren, leuchtete zur bevorzugten Bedienung in der Telefonzentrale ein rotes Licht auf. Mit Dienstschluss waren Landgericht und Staatsanwaltschaft – abgesehen von einem in den Räumen der Staatsanwaltschaft stehenden Fernschreiber – von der Außenwelt abgeschlossen."
Mit Stolz konnte Justizministerin Beate Blechinger berichten, dass Brandenburg sehr früh die Bedeutung des elektronischen Rechtsverkehrs erkannte und erhebliche finanzielle, organisatorische und personelle Anstrengungen unternahm, um den elektronischen Rechtsverkehr mit den anderen Ländern voranzutreiben. "Und diese Anstrengungen waren auch erfolgreich: Brandenburg ist das erste Flächenland, das in nahezu allen Gerichtsverfahren Dokumente in Dateiform bei den Gerichten entgegennehmen kann. Mit Unterstützung der Firma AM-SoFT Potsdam, dem „Erfinder und Hersteller“ des Elektronischen Gerichtsbriefkastens, haben die justizeigenen IT-Fachleute, deren Bedeutung für die gesamte Justiz ich an dieser Stelle nicht genug hervorheben kann, innerhalb kürzester Zeit an allen Gerichten ein funktionsfähiges Kommunikationssystem mit Implementierung der Geschäftsabläufe bereitgestellt.", so die Ministerin. Nun komme es darauf an, dass Anwälte und Notare mit dem elektronischen Gerichtsbriefkasten Erfahrungen sammeln. "Denn langfristig sollen die in Dateiform ausgetauschten Dokumente", so die Ministerin", bei den Verfahrensbeteilgten und in der Justiz zu elektronischen Akten vereinigt werden können. Arbeitsabläufe könnten so automatisiert werden. Dann wäre es beispielsweise denkbar, dass Gerichtstermine automatisch in die Anwaltssoftware übernommen oder die Führung Ihres Termin- und Fristenkalenders durch einen automatisierten Abgleich vereinfacht und Terminüberschneidungen minimiert werden könnten."
Dass der elektronische Rechtsverkehr in der jetzigen Form nur der Anfang einer tiefgreifenden Veränderung der Arbeitswelt sowohl der Gerichte als auch der Anwaltschaft ist, darauf ging auch der Präsident des Landgerichts Potsdam, Christian Gaude, ein. Und diese Veränderungen, so Gaude, werden durchaus schneller auf Gerichte und Anwaltschaft zukommen als viele Skeptiker heute noch glauben. Am Schluss seines Statements forderte er neue Denkansätze zur elektronischen Akteneinführung ein, die den heute noch vorhandenen Medienbruch weitgehend vermeiden und in bestimmten Verfahrensarten eine vollständige elektronische Bearbeitung ermöglichen sollen. "Rechtliche Grundlagen", so Präsident Gaude, "sind vorhanden, z.B. durch § 110 b OWiG, der eine elektronische Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren ermöglicht.“ Gerade Brandenburg, das über eine zentrale Bußgeldstelle in Gransee verfügt, in der schon heute weitgehend papierlos gearbeitet wird, könne diese Bearbeitung auch bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten fortsetzen. „Weitere Überlegungen in dieser Richtung gibt es für die elektronische Abwicklung von Scheidungsverfahren, ein Verfahren das seit einiger Zeit beim Amtsgericht Olpe in enger Zusammenarbeit mit den dortigen Anwälten erprobt wird." Dass die elektronische Aktenführung nicht nur für die Justiz sondern auch für die Verfahrensbeteiligten vorteilhaft ist, davon ist der Präsident überzeugt.
Mit einem kurzem Blick in die Vergangenheit des Projekts "Elektronischer Rechtsverkehr in Brandenburg" eröffnete der Geschäftsführer der AM-SoFT Potsdam GmbH, Andreas Muchow, seinen Redebeitrag. Die Ausführungen machten deutlich, dass im August 2001 noch niemand ahnte, welchen Verlauf dieses Projekt nehmen würde. So mussten zunächst immer neue Fragen an Technik und Recht geklärt und gelöst werden, bevor an den flächendeckenden Einsatz dieses aus dem Projekt heraus entwickelten elektronischen Gerichtsbriefkastens gedacht werden konnte. Aufgrund der positiven Entwicklung des Projekts bedankte sich Andreas Muchow im Rahmen der Festveranstaltung bei der Ministerin und allen am Projekt Beteiligten für die jahrelange fruchtbare Zusammenarbeit. "Ihnen, Frau Ministerin Blechinger gebührt an dieser Stelle ganz besonderer Dank. Sie haben bereits bei Ihrer Amtsübernahme die Entscheidung getroffen, mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs die Justiz Brandenburgs auf die digitale Zukunft aus-zurichten. Und in der sehr aufwändigen Schlussphase dieser Etappe haben Sie die letzten Hürden beseitigt. Damit haben Sie gezeigt, dass die Justiz - ganz besonders hier in Brandenburg - der Motor für E-Government ist.". Abschließend wünschte Andreas Muchow, dass der elektronische Rechtsverkehr auf der Seite der Justiz weiter ausgebaut und auch die Anwaltschaft die Chancen und Potenziale des elektronischen Rechtsverkehrs verstärkt dazu nutzt, Organisation und Arbeitszeit angenehmer und effektiver zu gestalten.
Unmittelbar vor der Veranstaltung präsentierten die AM-SoFT Experten für den elektronischen Rechtsverkehr, Holger Bogs und Thorsten Schöning, vor Rechtsanwälten und Notaren die Funktionsweise des elektronischen Gerichtsbriefkastens. Ein Schwerpunkt lag dabei auf dem digitalen Signieren der Dokumente, da dieses Thema von der Anwaltschaft oft als Hemmnis gesehen wird. Die Präsentation zeigte deutlich, dass das digitale Signieren unkompliziert und zugleich kostengünstig ist. Und auch im weiteren Verlauf der Veranstaltung ging AM-SoFT-Justiziar Holger Bogs vertiefend auf das Thema „Digitale Signatur“ ein. Weitere Informationen zum AM-SoFT Signaturpaket finden Sie unter http://www.am-soft.de
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AM-SoFT IT-Systeme
Kontakt Elektronischer Gerichtsbriefkasten: Holger Bogs
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