(openPR) Potsdam 13.10.2008 - Längst hat die digitale Kommunikation Einzug in den Arbeitsalltag der öffentlichen Verwaltung erhalten. E-Mail ist die am weitesten verbreitete Form der elektronischen Kommunikation, die sich in allen Lebensbereichen durchgesetzt hat. Doch was für die private Kommunikation richtig und nützlich ist, reicht für die Anforderungen an die Kommunikation von Behörden mit Unternehmen und Bürgern oft nicht aus.
Im Web sei niemand sicher, ob die Kommunikation vertraulich bleibe oder etwa "von unberechtigten Dritten" mitgelesen werde, heißt es in einem Papier des Bundesministerium des Innern. Auch wisse man häufig nicht, wer wirklich hinter dem Absender stehe. Damit soll Dank des neuen vom Innenminsterium geplanten elektronischen Dienstes "De-Mail" bald Schluss sein.
Für alle diejenigen, die auf den neuen Dienst nicht warten wollen und können, bietet die Potsdamer Firma AM-SoFT IT-Systeme seit geraumer Zeit mit ihren Produkten wie dem elektronischen Gerichtsbriefkasten, dem Amtsbriefkasten oder der Produktreihe LEGALXPRESS ein breites Spektrum an Lösungen für die sichere und rechtsverbindliche Kommunikation über das Internet an.
So ist zum Beispiel der Amtsbriefkasten die digitale Version des konventionellen Einschreibens mit Rückschein im Internet. Digitale Briefe und Dokumente können einfach über den Web-Browser hochgeladen und versendet werden. Dabei ist das System auch in der Lage Dokumente entgegenzunehmen, die mit einer rechtsgültigen digitalen Unterschrift versehen sind, die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Um einen sicheren Kommunikationskanal im Internet aufzubauen, erfolgt die Übertragung über eine verschlüsselte Verbindung. Sender und Empfänger müssen am System angemeldet sein, um an der Kommunikation teilnehmen zu können. Die Vertraulichkeit der übertragenen Nachrichten ist damit gewährleistet - analog zu einem verschlossenen Brief.
Zusätzlich erhält der Versender vom Amtsbriefkasten eine Eingangsbestätigung. Über diesen Mechanismus wird festgehalten, wer was wann bei wem eingereicht hat. Ist ein Dokument vom Absender elektronisch signiert worden, prüft das System die Echtheit der Signatur und damit die Authentizität des Absenders. Die rechtsverbindliche Zustellung von Bescheiden und Anträgen wird so ganz wie bei einem Einschreiben mit Rückschein auf elektronischem Wege ermöglicht.
Mit dem Amtsbriefkasten verfügt AM-SoFT bereits heute über ein System, das die rechtssichere Kommunikation über das Internet ermöglicht. Als bewährter und zertifizierter Partner der deutschen Justiz (www.gerichtsbriefkasten.de; www.erv-d.de) ist AM-SoFT darauf vorbereitet, Behörden, die den Amtsbriefkasten nutzen, über ein sogenanntes Gateway an einen Verbund zertifizierter Bürgerportale auf Basis von De-Mail anzubinden.
Weitere Informationen zum Amtsbriefkasten unter: http://www.amtsbriefkasten.de
Der Amtsbriefkasten kann getestet werden unter: http://www.amtsbriefkasten.de/login








