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Regify-Gruppe: Scharfe Kritik an De-Mail im E-Government-Gesetz

25.02.201317:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Schwachstellen der De-Mail weiterhin gravierend

Hüfingen, 25. Februar 2013 – Die Regify-Unternehmensgruppe, internationaler Anbieter für die vertrauliche und verbindliche E-Mail-Kommunikation und digitale Post, erneuert ihre Kritik an der De-Mail im Rahmen der heftigen Diskussionen von Bundesrat und Opposition rund um den Regierungsentwurf für das E-Government-Gesetz. Laut Berichten des Behördenspiegels hat das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch das


E-Government-Gesetz auf den Weg gebracht. Das Vorhaben sieht vor, die Verwaltung breit zu modernisieren; so soll unter anderem De-Mail weiter gefördert werden.

Die Regify-Gruppe hatte bereits 2010 und 2011 das De-Mail-Gesetz bzw. die De-Mail in öffentlichen Stellungnahmen kritisiert und erneuert ihre Vorbehalte.

Die Kritikpunkte im Einzelnen:

1. Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
De-Mail schreibt keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor. Die Nachrichten werden auf dem Weg von den De-Mail-Anbietern kurzzeitig entschlüsselt. Während dieses Vorgangs sind die Nachrichten dem Risiko eines Angriffs und dem Zugriff auf Nachrichteninhalte ausgesetzt. Ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung lässt sich das Briefgeheimnis nicht sicherstellen, denn De-Mail-Provider öffnen jede einzelne vertrauliche De-Mail-Nachricht. Viele Nutzer können damit aus Datenschutzgründen De-Mail nicht verwenden.

2. Änderung der Anforderungen an Schriftform
Das E-Government-Gesetz sieht dennoch eine Änderung des so genannten Schriftformerfordernisses zugunsten De-Mail vor. Neben der elektronischen Signatur und eID-Funktion des neuen Personalausweises soll auch De-Mail gleichwertig mit einer Unterschrift per Hand behandelt werden. Eine absenderbestätigte De-Mail würde demnach als unterschrieben gelten. Zudem sollen die Bundesbehörden verpflichtet werden, De-Mail zu akzeptieren. Wie kann De-Mail qua Gesetz für wichtige und sensible Kommunikation vorgesehen werden, obwohl die Grundvoraussetzung „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ nicht erbracht wird?

3. De-Mail benötigt neue E-Mail-Adresse
Ebenfalls nicht nachgebessert wurde das Versäumnis, dass De-Mail nicht mit bestehenden E-Mail-Adressen funktioniert, der Nutzer also eine neue „De-Mail-Adresse“ braucht. Dies widerspricht den Kommunikations-Anforderungen der Nutzer, die mit viel Aufwand diejenigen E-Mail-Adressen eingerichtet haben, die für ihre geschäftlichen, behördlichen und auch privaten Zwecke am besten geeignet sind. Bei der De-Mail müssten diese Nutzer ihre bewährte E-Mail-Infrastruktur verlassen und zusätzlich eine rein deutsche, komplett neue E-Mail-Infrastruktur unterstützen.

4. De-Mail ist eine rein deutsche Insellösung
De-Mail deckt nicht die Bedürfnisse einer Exportnation wie Deutschland ab. Wir sind auf eine vertrauliche und verbindliche digitale Kommunikation über Deutschland hinaus angewiesen. Die Akzeptanz der De-Mail ist international nicht gegeben. Es ist nicht zu erwarten, dass Unternehmen parallel eine internationale Lösung und zusätzlich eine rein deutsche De-Mail-Lösung einsetzen werden.

5. E-Government-Gesetz ignoriert Alternativen zu De-Mail
Der Wettbewerb wird unterdrückt, wenn wie im Falle des E-Government-Gesetzes Alternativen zu De-Mail ausgeschlossen werden. Dabei gibt es am Markt eine Reihe erfolgreicher Lösungen, die die Nachteile von De-Mail nicht haben. Der Gesetzgeber täte gut daran, Anforderungen an elektronische Kommunikation neutral zu formulieren und nicht mit einem Gesetz Produktentscheidungen treffen zu wollen.

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