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Der kurzfristige warme Händedruck wird nicht reichen

22.04.202015:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der kurzfristige warme Händedruck wird nicht reichen

(openPR) Das Bundeskabinett hat heute angekündigt, die ‚Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche‘ zu erlassen und damit u.a. die Erhöhung des Pflegemindestlohns für die Altenpflege auf den 1. Mai 2020 vorzuziehen. Parallel laufen Gespräche für Bonuszahlungen an Pflegende auf Bundes- und Länderebene.



Aus Sicht des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) dürfen die in jüngster Zeit hochgelobten „systemrelevanten“ Pflegeberufe erheblich mehr erwarten als Gehälter auf dem Niveau eines Mindestlohnes, der sich in der Lohntüte kaum bemerkbar macht. „Die Zahlung eines Mindestlohns, ob für Pflegefachpersonen oder für Pflegehelfer/innen, ist kein Anreiz, um diesen Beruf zu wählen oder über lange Jahre darin tätig zu sein. Für eine höhere und spürbare Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs braucht es erheblich mehr, vor allem eine nachhaltige Entlastung bei den Arbeitsbedingungen vor Ort. Nur damit könnten Politik und Arbeitgeber in und nach der Pandemie wieder Vertrauen aufbauen und Glaubwürdigkeit erreichen. Die als Anerkennung angekündigte Bonuszahlung wäre immerhin ein Anfang. Sie muss jetzt bundeseinheitlich und für alle Pflegenden kommen – und sollte aus Steuermitteln finanziert werden, denn nicht nur Versicherte profitieren von der Arbeit der beruflich Pflegenden“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

Darüber hinaus müssen alle Pflegefachpersonen endlich eine angemessene Vergütung erhalten. Das ist zeitnah in Angriff zu nehmen und muss primär zwischen den Tarifpartnern verhandelt werden. Aus Sicht des DBfK ist dabei ein Einstiegsgehalt in Höhe von 4.000 EURO brutto für eine Vollzeitstelle anzustreben. Von der Bundesregierung erwarten wir, im Anschluss einen solchen Tarifabschluss für allgemeingültig zu erklären, damit auch nicht tarifgebundene Bereiche davon profitieren. Zulagen für Schichtdienst etc. sollten zudem grundsätzlich der Belastung angemessen sein und von Steuern befreit werden. Die Refinanzierung aller Personalkostenerhöhungen durch die Kassen muss dabei gesichert sein.

Was Pflegende von ihren Arbeitsplätzen weg und oft auch aus ihrem Beruf treibt, sind vor allem die seit Jahren schlechten Bedingungen im beruflichen Alltag: Zeitdruck, Arbeitsverdichtung, Arbeit im Eiltempo ohne Pause, unzureichende Ausbildungsqualität, schlechte Führung, interprofessionelle Konflikte, fehlender Respekt, geringe Wertschätzung, wenig Autonomie. Durch diese Bedingungen ausgelaugt sind die beruflich Pflegenden Anfang März in die jetzige Krise eingetreten und engagieren sich seitdem auf höchstem Niveau im Dienst der Menschen, die auf sie angewiesen sind. Das verdient mehr als abendlichen Applaus vom Balkon, mehr als den steuerfreien Einmalbonus, die kostenlose Pizza aus der Hand oder das Freitaxi zu Schichtbeginn. Die Aufwertung des Pflegeberufs als Lehre aus der Corona-Pandemie beginnt mit angemessener Pflegepersonalausstattung, verlässlichem Arbeitsschutz und politischer Beteiligung auf allen Ebenen – und hört mit einer gerechten, motivierenden Vergütung längst nicht auf.

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