openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei offensichtlich fehlendem Wettbewerbsverhältnis

22.04.202010:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei offensichtlich fehlendem Wettbewerbsverhältnis
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Wettbewerbsrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Wettbewerbsrecht

(openPR) Das Oberlandesgericht Köln hat am 28.02.2020 zum Aktenzeichen 6 U 238/19 entschieden, dass derjenige, der Nahrungsergänzungsmittel für Menschen verkauft, nicht im Wettbewerb mit Verkäufern von Nahrungsergänzungsmitteln für Geckos steht.


Aus der Pressemitteilung des OLG Köln Nr. 8/2020 vom 25.03.2020 ergibt sich:

Der Kläger betreibt einen Onlinehandel u.a. mit Nahrungsergänzungsmitteln für Geckos, während der Beklagte ebenfalls im Onlineversand u.a. Nahrungsergänzungsmittel für Menschen verkauft. Der Kläger hatte in seinem Onlineshop eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwandt. Der Beklagte hatte ihn deswegen abgemahnt und die Erstattung seiner außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verlangt. Der Kläger wiederum hatte seinerseits einen Anwalt zur Rechtsverteidigung beauftragt. Der Kläger wollte mit der Klage den Ersatz seiner Rechtsanwaltskosten erreichen. Er hat die Ansicht vertreten, dass die Abmahnung nicht nur unberechtigt gewesen sei und deshalb keinen Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten begründet habe, sondern dass die Abmahnung auch rechtsmissbräuchlich gewesen sei, sodass ihm nach § 8 Abs. 4 Satz 2 UWG die zur Verteidigung erforderlichen Anwaltskosten zu erstatten seien.

Das LG Köln hatte die Klage auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten des Klägers in erster Instanz abgewiesen, weil es die Abmahnung zwar für unberechtigt, aber nicht für rechtsmissbräuchlich hielt.

Das OLG Köln hat das klageabweisende Urteil des LG Köln teilweise abgeändert und dem Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 5.000 Euro zugesprochen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Beklagte die Abmahnung auf einen Aspekt gestützt, der offensichtlich nicht geeignet ist, ein Wettbewerbsverhältnis zu begründen. Unternehmer, die Futter und Nahrungsergänzungsmittel für Geckos vertreiben, stünden offensichtlich nicht mit Unternehmern, die Nahrungsergänzungsmittel für Menschen vertreiben, im Wettbewerb. Aus dem offensichtlichen Fehlen des Wettbewerbsverhältnisses könne geschlossen werden, dass es dem Beklagten nicht – und erst recht nicht in erster Linie – auf das Abstellen des Wettbewerbsverstoßes angekommen sei. Der Beklagte habe sich offensichtlich nicht inhaltlich mit der Website des Klägers befasst, weil ihm dann aufgefallen wäre, dass das Abstellen auf Nahrungsergänzungsmitteln zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses abwegig sei. Aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers konnte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Klägers die wirtschaftlichen Interessen eines Shopbetreibers, der mit Geckos nichts zu tun hat, aber sonst eine Vielzahl diverser Produkte vertreibt, nicht berühren, vor allem nicht mit der Argumentation, dass beide Nahrungsergänzungsmittel vertreiben würden. Triebfeder und das beherrschende Motiv für die Abmahnung sei nicht die Unlauterkeit des gegnerischen Verhaltens und die eigene Betroffenheit als Mitbewerber gewesen, sondern es hätten offensichtlich andere sachfremde Motive im Vordergrund gestanden. Der Kläger erhalte daher gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 UWG Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen.

Das OLG Köln hat die Revision nicht zugelassen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1084659
 178

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei offensichtlich fehlendem Wettbewerbsverhältnis“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

OLG Nürnberg weist Klage wegen Facebook-Impressums als rechtsmissbräuchlich ab
OLG Nürnberg weist Klage wegen Facebook-Impressums als rechtsmissbräuchlich ab
… systematische Durchforsten mittels einer automatisierten Software an nur einem Tag als weiteres Indiz für den Rechtsmissbrauch. Schließlich war als weiteres Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit zu werten, dass nur in den zwei Fällen Unterlassungsklage erhoben wurde, in denen zuvor negative Feststellungsklage eingereicht worden war. Wenngleich sich das …
Bild: Abmahnung von RS Reisen & Schlafen GmbH erhalten?Bild: Abmahnung von RS Reisen & Schlafen GmbH erhalten?
Abmahnung von RS Reisen & Schlafen GmbH erhalten?
Haben Sie eine RS Reisen & Schlafen Abmahnung erhalten? Dann liegt ein Wettbewerbsverhältnis und Wettbewerbsverstoß vor. Grundsätzlich kann jeder Wettbewerber einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Das genau hat die RS Reisen & Schlafen GmbH in Ihrem Fall getan. Nun liegt es an Ihnen die Sachlage zu verstehen und schließlich zu handeln. Seit …
Bild: eBay-Händler aufgepasst: Abmahnungen wegen fehlerhafter Garantieerklärung und WiderrufsbelehrungBild: eBay-Händler aufgepasst: Abmahnungen wegen fehlerhafter Garantieerklärung und Widerrufsbelehrung
eBay-Händler aufgepasst: Abmahnungen wegen fehlerhafter Garantieerklärung und Widerrufsbelehrung
… Schmidt geltend gemachten Ansprüche sind nur dann berechtigt, wenn neben einer Wettbewerbsverletzung des abgemahnten eBay-Händlers zwischen Abmahnendem und Abgemahnten ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Daran können im Einzelfall durchaus Zweifel bestehen. Davon abgesehen, ist eine Abmahnung unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände …
Abmahnung von Geschäftsführen einer GmbH für Wettbewerbsverstöße
Abmahnung von Geschäftsführen einer GmbH für Wettbewerbsverstöße
… eine Vertragsstrafe festgesetzt, welche von der Schwere des Verstoßes abhängig ist. Nach Abgabe und Annahme der Unterlassungserklärung gelten für das Wettbewerbsverhältnis vertragliche Verjährungsfristen. Für wettbewerbsrechtliche Ansprüche kann hingegen eine sechsmonatige Verjährungsfrist gelten. Aufgrund dieser Konstellation sollte eine Abgabe sowie …
Bild: Abmahnungen im Online-Handel - OLG Hamm urteilt zu Voraussetzungen rechtsmissbräuchlicher AbmahnungenBild: Abmahnungen im Online-Handel - OLG Hamm urteilt zu Voraussetzungen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen
Abmahnungen im Online-Handel - OLG Hamm urteilt zu Voraussetzungen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen
… und dem Umfang des eigenen Geschäftsbetriebs ein Missverhältnis besteht. Zwar kann allein aus der hohen Anzahl veschickter Abmahnungen noch nicht per se auf die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung geschlossen werden. Diese kann sich aber aus weiter hinzutretenden Umständen ergeben. Das OLG Hamm geht von einer Rechtsmissbräuchlichkeit aufgrund eines …
Bild: Abmahnung von Wettbewerbsverletzungen bei eBay durch Rechtsanwalt Tawil für Frau Ines MartinBild: Abmahnung von Wettbewerbsverletzungen bei eBay durch Rechtsanwalt Tawil für Frau Ines Martin
Abmahnung von Wettbewerbsverletzungen bei eBay durch Rechtsanwalt Tawil für Frau Ines Martin
… abgemahnten Konkurrenten Unterlassung und Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten. Beide Ansprüche setzen neben einer erwiesenen Wettbewerbsverletzung ein bestehendes Wettbewerbsverhältnis voraus. Zudem darf die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich sein. Bestehen hieran Zweifel, ist die Abmahnung im Ganzen angreifbar. Wie sollte auf …
Bild: Abmahnung wegen fehlerhafter allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) eines Online ShopsBild: Abmahnung wegen fehlerhafter allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) eines Online Shops
Abmahnung wegen fehlerhafter allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) eines Online Shops
… Shop-Betreibern und Anwälten, Abmahngebühren abzukassieren. Letzere Konstellation bleibt juristisch nicht ohne Folgen. Ein solches Vorgehen führt nicht nur zur Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung, sondern erfüllt zudem den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges! Liegen folglich Anhaltspunkte vor, die den Verdacht begründen, dass die Abmahnung …
Besteht ein Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten, wenn ein Abmahn-Disclaimer verwendet wird?
Besteht ein Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten, wenn ein Abmahn-Disclaimer verwendet wird?
… der Anzeige die gewerbliche Vermittlertätigkeit des Beklagten verschwiegen werde. Zudem, so ihre Auffassung, bestehe zwischen ihr und dem Beklagten ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, da sie im gleichen Gebiet vermitteln würden. Der Beklagte erwiderte, es fehle an einem gemeinsamen Abnehmerkreis. Er biete seine Vermittlungsleistungen ausschließlich …
Berufung gegen Facebook-Urteil wird durchgeführt
Berufung gegen Facebook-Urteil wird durchgeführt
… allem aber wird als rechtsfehlerhaft bewertet, dass das Gericht in der softwareseitigen Automatisierung zur Ermittlung von Impressumsverstößen ein Argument gegen die Rechtsmissbräuchlichkeit sah, weil der damit verbundene Aufwand im Verhältnis zur angeblichen und bestrittenen Geschäftstätigkeit der Abmahnerin vergleichsweise gering sei. „Führt man die …
Bild: SumoScout hilft aktiv Abmahngefahren vorzubeugenBild: SumoScout hilft aktiv Abmahngefahren vorzubeugen
SumoScout hilft aktiv Abmahngefahren vorzubeugen
… die Mitglieder umgehend über aktuelle Abmahnwellen informiert. Als Unterstützung für abgemahnte Händler, sammelt die Sumo Scout GmbH alle Abmahnungen um eine mögliche Rechtsmissbräuchlichkeit erkennen und darüber informieren zu können. Die Sumo Scout GmbH unterstützt ihre Händler aktiv um Abmahnungen zu vermeiden und rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen …
Sie lesen gerade: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei offensichtlich fehlendem Wettbewerbsverhältnis