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eBay-Händler aufgepasst: Abmahnungen wegen fehlerhafter Garantieerklärung und Widerrufsbelehrung

07.09.201217:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: eBay-Händler aufgepasst: Abmahnungen wegen fehlerhafter Garantieerklärung und Widerrufsbelehrung
Rechtsanwalt Jörg Halbe
Rechtsanwalt Jörg Halbe

(openPR) Herr Hans-Ulrich Schmidt lässt als Inhaber der Firma Küchen Schmidt andere eBay-Händler von Herrn Rechtsanwalt Michael Kuhn wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen abmahnen.

Den abgemahnten eBay-Händlern wird vorgeworfen, gegen das UWG („Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“) verstoßen zu haben. So sollen die abgemahnten eBay-Händler etwa im Rahmen ihrer auf eBay eingestellten Angebote fehlerhafte Garantieerklärungen oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwenden. Die abgemahnten eBay-Händler werden insoweit zur Unterlassung und zur Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten aufgefordert.



Die von der abmahnenden Firma Küchen Schmidt geltend gemachten Ansprüche sind nur dann berechtigt, wenn neben einer Wettbewerbsverletzung des abgemahnten eBay-Händlers zwischen Abmahnendem und Abgemahnten ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Daran können im Einzelfall durchaus Zweifel bestehen.

Davon abgesehen, ist eine Abmahnung unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den abgemahnten Mitbewerber einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen, vgl. § 8 Abs. 4 UWG. Indizien hierfür sind u.a. ein in der beigefügten Unterlassungserklärung vorgesehener Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010, Az. 12 O 235/10) oder eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorgesehene Vertragsstrafe in einer im Einzelfall unverhältnismäßigen Höhe (vgl. u.a. OLG Hamm, Urteil vom 29.06.2010, Az. I-4 U 24/10, sowie Urteil vom 17.08.2010, Az. I-4 U 62/10).

Die Unterlassungserklärung sollte daher grundsätzlich nur derart modifiziert abgegeben werden, dass damit kein Schuldanerkenntnis einhergeht und keine Verpflichtung zur Kostenerstattung begründet wird. Hierfür sollte der Rat eines im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalts eingeholt werden. Dieser wird es verstehen, die Abmahnung hinsichtlich eines etwaigen Rechtsmissbrauchs zu überprüfen und insoweit unberechtigte Forderungen des abmahnenden Mitbewerbers abzuwehren.

Am besten schützen jedoch rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und kostspielige Gerichtsverfahren. eBay-Händler sollten ihre Angebotsseiten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen daher von einem Anwalt prüfen bzw. erstellen lassen.

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