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Abmahnung von RS Reisen & Schlafen GmbH erhalten?

28.10.201914:22 UhrTourismus, Auto & Verkehr
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Abmahnung von RS Reisen & Schlafen GmbH erhalten?
Abmahnung von RS Reisen & Schlafen GmbH erhalten?

(openPR) Haben Sie eine RS Reisen & Schlafen Abmahnung erhalten? Dann liegt ein Wettbewerbsverhältnis und Wettbewerbsverstoß vor. Grundsätzlich kann jeder Wettbewerber einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Das genau hat die RS Reisen & Schlafen GmbH in Ihrem Fall getan. Nun liegt es an Ihnen die Sachlage zu verstehen und schließlich zu handeln.



Seit Monaten schickt die RS Reisen & Schlafen GmbH Abmahnungen wegen Verletzung von Informationspflichten, fehlenden Angaben zum Handelsregister, fehlender Datenschutzerklärung sowie fehlendem Hinweis auf die Online-Streitschlichtungsplattform der EU und der entsprechenden Verlinkung zur OS-Plattform an Reisebüros.

Wie gehe ich um mit Abmahnungen der RS Reisen & Schlafen GmbH?

Darüber gibt es sehr viel zu lesen im Internet und viele Anwälte und Anwaltzkanzleien bieten sich als Berater und Verteidiger an und machen für sich selbst Werbung. So ein Verhalten ist üblich. Die Anwälte nutzen jede Gelegenheit um an Mandanten zu kommen. Aber nicht jeder Anwalt hat es drauf letztendlich und kein Anwalt kann Ihnen den Erfolg zu 100% bestätigen und garantieren. Wie man das kennt, wenn Sie bereits mit Anwälten zu tun hatten, man hört immer die Standartaussage: “Sie haben gute Chancen“.

In diesem Beitrag wollen wir einfach neutral die Sachlage aus unserer Sicht erläutern, um Leser oder betroffene Reisebüros mehr Klarheit über die Abmahnungen von RS Reisen & Schlafen GmbH zu bringen. Wir wollen Ihnen auch mal besser erklären, worum es sich handelt und oft ist es kluger das Anliegen zu verstehen, bevor man direkt zu einem Anwalt rennt und noch mehr Geld und Zeit verliert.

In jeder Branche wird es stark abgemahnt. Sie sind nicht der Erste und nicht der Letzte. Sämtliche Anwaltskanzleien haben sich in die Thematik „Abmahnungen“ spezialisiert und verschicken täglich Abmahnungen. Man könnte praktisch laut sagen, dass sie diesen Bereich zum Hauptbusiness gemacht haben. Es klingt zwar sehr traurig aber wir leben in einem Rechtstaat und es gehört nun mal dazu. Alles ist legal!

Genauso wie bei den Anwälten, die Abmahnungen verschicken, gibt es auch Anwälte, die sich in der Abwehr von Abmahnungen spezialisiert haben. Letztendlich heißt es, dass bei einem Streit beide Parteien einen Anwalt brauchen. Und wie in dem Fall von RS Reisen und Schlafen braucht man Fachanwälte, die sich mit der Thematik „Wettbewerbsversto? gut auskennen.

Viele Betroffene handeln oft mit Unwissenheit aber bei einem Rechtstreit hilft das nicht. Wer die Gesetze verletzt muss dafür stehen, die Verantwortung übernehmen und meistens dafür zahlen. Unwissenheit bezieht sich auf die fehlende oder mangelnde Kenntnis des Betroffenen über einzelne Tatbestandsmerkmale, die als Rechtsfolge eine Bestrafung nach sich ziehen. Ignorantia legis non excusat „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Folgende Punkte müssen auf alle klären:

1) Wann liegt ein Wettbewerbsverhältnis vor?

Wenn Sie nun eine Abmahnung von RS Reisen & Schlafen GmbH erhalten haben müssen Sie zuerst feststellen, ob ein Wettbewerbsverhältnis liegt. Die Aussage, dass RS Reisen & Schlafen GmbH keine Gewerbe angemeldet hat bzw. längst abgemeldet hat ist FALSCH. Diese falsche Auskunft wurde von der Stadt Hamburg mitgeteilt und sämtliche Internetseiten verbreiten noch diese falsche Auskunft.

2) Wann liegt ein Wettbewerbsverstoß vor?

Nach einer Recherche im Internet könnten wir auch feststellen, mit welcher Begründungen die RS Reisen & Schlafen GmbH die Konkurrenz abgemahnt hat. Die RS Reisen & Schlafen GmbH wirft den Mittbewerber mehrere Wettbewerbsverstöße in Gestalt fehlerhafter bzw. fehlender Pflichtangaben im Impressum der Webseite vor. Zum Beispiel folgende Wettbewerbsverstöße:

• fehlende Angabe des Registergerichts
• fehlende Angabe der Registernummer
• fehlende Angabe der Rechtsform
• unterbliebene Verlinkung auf die OS-Plattform
• fehlerhafte Datenschutzerklärung
• unzulässige AGB-Klausel
• rechtswidrige AGB-Klausel
• HGB-Verstoß gegen Publizitätspflichten

3) Welche Rechtsberatung kommt für Sie in Frage?

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten der Beratung zur Auswahl. Beachten Sie dabei, dass unter Umständen nicht jede Kanzlei alle Möglichkeiten der Rechtsberatung anbietet.

• Persönliche Beratung in der Kanzlei
• Beratungsgespräch am Telefon
• Beratungsgespräch per E-Mail

4) Was kostet eine Erstberatung?

Es herrscht immer noch der verbreitete Irrglaube, dass eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt generell kostenlos sei. Mit Sicherheit fragen Sie sich auch, welche Kosten für eine Erstberatung auf Sie zukommen können. Pauschal lässt sich diese Frage jedoch nicht beantworten. Eine Erstberatung kann zwischen 0 und 500 Euro kosten zzgl. Mehrwertsteuer. Und wenn Sie sich doch für eine Erstberatung entschieden haben, dann bereiten Sie sich gut vor damit das Erstgespräch möglichst effizient ablaufen kann. Bringen Sie alle Unterlagen bzw. Schreiben mit, die Sie von RS Reisen & Schlafen GmbH erhalten haben, zum Gespräch und machen Sie sich Notizen zu Fragen, die Sie stellen wollen, damit Sie nichts vergessen.

5) Was müssen Sie bei der Erstberatung beachten?

Bei einem Beratungsgespräch trifft juristischer Fachmann auf juristischen Laien. Der Anwalt sollte Ihnen seine Fachkompetenz vermitteln, jedoch dennoch verständlich bleiben. Zudem muss er Sie und Ihre Sorgen ernst nehmen. Für Ihn mag es beruflicher Alltag sein, für Sie ist es eine außergewöhnliche und belastende Situation.

6) Eine Entscheidung treffen

Wenn Sie nicht in der Lage sind ein langer schmerzhafter und teurer Kampf zu leisten dann treffen Sie eine Vereinbarung mit sich selbst und akzeptieren Sie den Sachverhalt und schließen Sie es einmal für immer ab. Diese Entscheidung liegt nur bei Ihnen und bei keinem anderen sonst. Viele Menschen entscheiden sich für diesen Weg, um mit einem Thema schnell abzuschließen. Man zahlt Lehrgeld, man lernt aus seinen Fehler und man passt mehr auf künftig. In dem Fall klären Sie Ihren Fall mit RS Reisen & Schlafen GmbH direkt. Es kostet was es kostet aber somit schließen Sie das Kapitel ab und können sich auf Ihr Leben und Geschäfte besser konzentrieren.

Wenn Sie die Abmahnung von RS Reisen & Schlafen nicht akzeptieren, dann ist es auch Ihr Recht sich dagegen zu wehren und hier brauchen Sie unbedingt einen Fachanwalt, der bei Ihnen zur Seite steht. Hier nehmen Sie einfach das Risiko auf sich selbst. Entweder ist Ihr Anwalt erfolgreich und Sie müssen nichts zahlen bzw. weniger am Ende oder Sie verlieren und müssen dann noch viel mehr zahlen am Ende.

Ein anderer Weg wäre eine Einigungsstelle auszusuchen. Die Einigungsstelle soll einen wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Parteien schlichten. Hierzu kann jede der Parteien einen Antrag bei der zuständigen Einigungsstelle einreichen. Das Einigungsstellenverfahren ist ein außergerichtliches Güteverfahren zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten. Es ist in § 15 UWG geregelt. In klaren Worten, suchen Sie den Kontakt zu RS Reisen & Schlafen GmbH und versuchen Sie direkt und persönlich eine Lösung für die Abmahnung über eine Einigungsstelle bzw. Schlichtungsstelle zu finden.

Themen:
Abmahnung, RS Reisen & Schlafen GmbH, Wettbewerbsverhältnis, Wettbewerbsverstoß

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
https://www.reise-ziele-tipps.de/rs-reisen-schlafen-abmahnung/

Weitere Infos zu RS Reisen & Schlafen GmbH:
https://www.rsreisenundschlafen.com/

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