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Abmahnung wegen fehlerhafter allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) eines Online Shops

RA Karsten Gulden, LL.M.
RA Karsten Gulden, LL.M.

(openPR) Online Shops haben es in der digitalen Welt oft schwer, sich gegen die zahlreiche Konkurrenz zu behaupten. Oftmals machen sich die Shops jedoch gegenseitig das Leben zur Qual, indem die Nichteinhaltung von Formalitäten abgemahnt werden.

Dies erfolgt erfahrungsgemäß aus zwei Gründen. Auf der einen Seite wird auf diese Art nicht selten versucht, den tatsächlichen Konkurrenten zu schädigen, um die eigene Position zu stärken. Auf der anderen Seite wird mehr und mehr der Versuch unternommen, durch ein kollusives Zusammenwirken von Shop-Betreibern und Anwälten, Abmahngebühren abzukassieren. Letzere Konstellation bleibt juristisch nicht ohne Folgen. Ein solches Vorgehen führt nicht nur zur Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung, sondern erfüllt zudem den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges!

Liegen folglich Anhaltspunkte vor, die den Verdacht begründen, dass die Abmahnung nur vorgeschoben wurde, sollten die entsprechenden Schritte eingeleitet werden - auch in strafrechtlicher Hinsicht, da die Täter anderenfalls ihr Geschäft unbehelligt weiterführen werden. Die tägliche Praxis bestätigt dies immer wieder.

Datum: 12.05.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Wettbewerbsrecht
mehr über: ebay, AGB, rechtsmissbräuchliche Abmahnung

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