(openPR) Es gibt immer wieder Situationen die es unumgänglich machen, sich durch einen sachkundigen Anwalt beraten oder vertreten zu lassen. Zitat eines Betroffenen: "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen privaten und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch dadurch zu seinem Recht zu kommen. Oder aber nicht -, wenn man an den falschen Anwalt gerät“, warnt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg).
Der Anwalt handelt immer nur zugunsten seines Mandanten, dazu ist er vom Gesetz verpflichtet. Er darf keine sonstigen Interessen wahrnehmen wie beispielsweise ein Bankberater, Versicherungsvertreter oder KFZ-Reparateur. Der Anwalt ist absolut unabhängig, loyal und verschwiegen.
Wenn man eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, egal ob bei einem Fahrlehrer, Unternehmensberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt, lässt man sich von dem Anbieter normalerweise über Vorgehensweise, Referenzen, Zeitrahmen und Kosten informieren. Sind die erhaltenen Informationen unbefriedigend, sucht man einen anderen Anbieter auf.
Diese reinen Orientierungsgespräche können im Normalfall keine Kosten auslösen. Dass dies bei vielen Anwälten nicht so ist, dokumentieren die täglich beim BSZ® e.V. eingehenden Anrufe. Um solche Vorkommnisse auszuschließen, verweist der BSZ® e.V. auf den von ihm extra für die
Orientierungsphase bei der Anwaltssuche entwickelten Orientierungsschein, den sich der Ratsuchende vom Anwalt unterschreiben lassen sollte. Er stellt sicher, dass der Ratsuchende zunächst nur eine allgemeine Orientierungshilfe haben möchte und keine kostenpflichtige Rechtsberatung. Die Orientierungshilfe ist kostenlos. Außerdem wird der Anwalt um Auskunft gebeten, ob er ähnliche Fälle schon erfolgreich abgewickelt hat. Damit ist für den Ratsuchenden gewährleistet, dass er eine zuverlässige Information über die Sachkenntnis des Anwalts erhält und dass ihm keine überraschende Gebührenrechnung ins Haus flattern kann.
Der Ratsuchende sollte nach den voraussichtlich entstehenden Kosten fragen. Fragen sollte er auch, ob der Anwalt ähnliche Fälle schon erfolgreich bearbeitet hat. Ebenso ist die Frage wichtig, ob er sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Auf keinen Fall sollte voreilig eine Vollmacht unterschrieben werden.
Wer sich selbst "nicht traut" erst einmal eine unverbindliche Orientierung vom Anwalt einzufordern, kann sich gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten und mit 0.55 Euro frankierten und adressierten Rückumschlags einen BSZ® Orientierungsschein zur Vorlage beim Anwalt zuschicken lassen. Wichtig ist, dass man dann einen Termin zu einem Orientierungsgespräch und nicht zu einer Rechtsberatung vereinbart.
Selbst der bekannte Düsseldorfer Strafverteidiger Rüdiger Spormann sagt auf seiner Internetseite (www.spormann.de ), dass kein vernünftiger Anwalt es einem Ratsuchenden übel nimmt, wenn er von vornherein sagt, dass das Gespräch zunächst nur der Klärung dienen soll, welchem Rechtsanwalt er
das Mandat übertragen möchte.
Hilfreich bei der Anwaltsuche sind auch die Homepages der Anwaltskanzleien im Internet. Als vorbildlich betrachtet es der BSZ® e.V. wenn Anwälte dort ihre Kanzleiethik öffentlich machen, wie zum Beispiel die Kanzlei Friedrich und Dr. Friedrich in Babenhausen www.kanzlei-friedrich.eu. Unter anderem ist dort zu lesen:
„Sie erfahren von uns die Wahrheit. - Die Ausrede "Der Chef ist gerade nicht da!", obwohl er nebenan sitzt, werden Sie von unserer Kanzlei nicht hören. - Zusagen werden eingehalten (zum Beispiel versprochene Rückrufe).- Zwielichtige Tipps können Sie von uns nicht erwarten. - Im Gespräch mit Ihnen haben wir Zeit - Ihre Sache ist uns wichtig. - Wenn Ihre Sache nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung wenig oder keine Aussicht auf Erfolg hat, sagen wir Ihnen das offen.- Die Frage unserer Vergütung ist auch für Sie wichtig. Deshalb können Sie über unsere Vergütung gleich bei Mandatsbeginn mit uns sprechen, falls wir dies - wie häufig - nicht schon von uns aus tun.- Fremdgelder werden in der Regel durch electronic banking noch am Tag des Eingangs weitergeleitet.- Ggf. überzahlte Gebühren erstatten wir ohne Aufforderung zurück.- Rechnungen an uns werden unverzüglich, meist noch am Tag des Eingangs, beglichen.“
Es gibt natürlich auch Rechtsanwälte die den BSZ® Orientierungsschein ablehnen. Das ist deren gutes Recht. Die Mandanten sind die Kunden, also liegt es an ihnen welche Schlüsse Sie daraus ziehen.
Der BSZ® e.V. (Gründungsjahr 1998) hat sich mit seinem Anwaltssuchdienst und mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Rechtsuchenden und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Seit 1999 können Verbraucher in die Qualitätsstandards der eingetragenen Marke „BSZ“ vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern. So arbeitet der BSZ® e.V. zum Beispiel im Bereich Kapitalanlagerecht nach Meinung von Marktbeobachtern mit Kanzleien zusammen die zu den besten in Deutschland gehören.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung












