(openPR) Zu aktuellen Überlegungen, den Kündigungsschutz in kleinen Betrieben aufzuweichen, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA), Ottmar , MdB:
Berlin, den 17. Januar 2003 - Die arbeitsrechtlichen Regelungen bieten in Deutschland genügend Flexibilität für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die allgemein übliche Probezeit von sechs Monaten und die Möglichkeit, Beschäftigte ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre befristet einzustellen sind völlig ausreichend. Hinzu kommt durch die Umsetzung der Hartz-Vorschläge nun noch die besondere Regelung für ältere Arbeitnehmer über 52 Jahre, die bis zum Ende ihres Arbeitslebens immer wieder befristet eingestellt werden können.
Die SPD-geführte Bundesregierung hat aus guten Gründen die von der Regierung Kohl durchgesetzte Aufweichung des Kündigungsschutzes in kleinen Betrieben von fünf bis zehn Beschäftigten wieder rückgängig gemacht. Denn mit dieser Maßnahme wurde nur Verunsicherung in die Betriebe getragen, aber keine neuen Arbeitsplätze geschaffen. Sichere Arbeitnehmerrechte sind elementarer Bestandteil unseres erfolgreichen Sozialstaates und damit auch unserer Wettbewerbsfähigkeit. Dies darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Geradezu grotesk ist der Vorschlag des DIHK-Präsidenten Braun, Beschäftigte sollten in den nächsten fünf Jahren 500 unbezahlte Arbeitsstunden leisten. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben über die ganzen 90er Jahre Reallohnverluste hinnehmen müssen, ohne dass die Wirtschaft ihrer Verantwortung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze nachgekommen wäre.
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