openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ein bisschen rechtstaatlich darf´s schon sein

29.04.200412:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ministererlaubnis ist kein Gnadenakt ohne gerichtliche Überprüfbarkeit

Zur Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Clement, die Spielregeln der Ministererlaubnis durch eine Novelle des Kartellrechts zu ändern, erklärt der mittelstandspolitische Sprecher und Berichterstatter für Wettbewerbsrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:



Es mutet schon abenteuerlich an, wenn der Wirtschaftsminister angesichts peinlicher Verfahrensfehler seines eigenen Hauses in jüngster Vergangenheit und eines anstehenden neuen Antrags auf Ministererlaubnis aus dem Verlagsbereich nun plötzlich das Kartellrecht ändern möchte.

Die Begründung erstaunt insbesondere: Man wolle verhindern, dass künftig Fusionen, die das Ministerium aus Gründen des Allgemeinwohls für sinnvoll halte, im Nachhinein durch Gerichte gestoppt würde.

Dazu ist zunächst anzumerken, dass im laufenden Verfahren vor dem OLG Düsseldorf zur EON-Ruhrgas-Fusion nicht die materielle Interessenabwägung des Wirtschaftsministeriums zwischen Allgemeinwohlvorteilen und Wettbewerbsnachteilen überprüft wird, sondern vermutete massive Verfahrensfehler, die einem Bundesministerium schlichtweg nicht unterlaufen dürfen.

Aus übergeordneten rechtsstaatlichen Gründen und dem grundgesetzlichen Anspruch auf rechtliches Gehöhr ist es schlichtweg inakzeptabel, die gerichtliche Überprüfung gesetzlich vorgeschriebener Verfahren einzuschränken. Das Instrument der Ministererlaubnis ist vom Gesetzgeber nicht als Ordre-de-Mufti, sondern als rechtsstaatliches Instrument für Ausnahmefälle eingeführt worden.

Wer die gerichtliche Überprüfung solcher Entscheidungen abschaffen oder einschränken will, handelt selbst gegen die einzige Legitimation einer solchen Entscheidung, das übergeordnete Allgemeinwohl. Dann wäre es schon besser, das Instrument der Ministererlaubnis selbst fallen zu lassen.

Statt die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu gefährden, ist es richtiger, eine breit angelegte Diskussion ohne Tabus über die Ministererlaubnis und ihre Einbindung in das Wettbewerbsrecht zu eröffnen. Auch im Vergleich mit den Kartellrechten der europäischen Nachbarn gibt es hier interessante Verbesserungsmöglichkeiten:

- Dazu gehört die Überlegung, ob das Parlament oder sein zuständiger Ausschuss angehört werden müssen, da sie der eigentliche Ort der Willensbildung des Allgemeinwohls sind.

- Sollten Ministererlaubnisse nicht wie in der Schweiz zunächst zeitlich befristet werden?

- Muss nicht konsequenter Weise wie im französischen Kartellrecht auch die Möglichkeit bestehen, eine bereits genehmigte Fusion bei Fehlentwicklungen wieder zu entflechten?

Ziel einer solchen Debatte muss es sein, die Ministererlaubnis stärker als bisher auf wirkliche Ausnahmen zu beschränken und die Rolle der unabhängigen Kartellbehörden und der Monopolkommission zu stärken.

Die Ministererlaubnis darf unter keinen Umständen ein Ersatz für staatlich gesteuerte Industriepolitik oder ein Gnadenakt ohne gerichtliche Überprüfbarkeit sein.

Natürlich muss auch für die betroffenen Unternehmen gewährleistet werden, dass die Anfechtbarkeit einer Ministererlaubnis nicht als solche dazu führt, dass durch unnötig lange Verfahren das Fusionsvorhaben de facto aus wirtschaftlichen Gründen ad absurdum geführt wird. Hier wären insbesondere folgende Ansätze zu prüfen:

- Ein direkter Eintritt in das Hauptsacheverfahren nach bestimmter Frist;

- Vorgegebene Fristen für die Hauptsache-Entscheidung;

- Unanfechtbarkeit der Ministererlaubnis nach einer gewissen Frist;

- Unanfechtbarkeit der materiellen Entscheidung (Abwägung von Allgemeinwohlvorteilen und Wettbewerbsnachteilen), wenn zuvor zusätzlich das Votum des Parlaments eingeholt wurde.

Die angekündigten Veränderungen der Spielregeln für die Ministererlaubnis verstärken leider den Eindruck, dass unter Rot-Grün Wirtschaftspolitik nicht nach ordnungspolitischen Gesichtspunkten betrieben wird, sondern interessengesteuert ist. Ein solcher Eindruck birgt große Gefahren für das Ansehen der deutschen Rechtsordnung und Wirtschaftspolitik.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 10780
 1824

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ein bisschen rechtstaatlich darf´s schon sein“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von CDU/CSU-Fraktion

Bayerisches Volksbegehren für Mietenstopp unzulässig // Rückenwind für Klage gegen Berliner Mietendeckel
Bayerisches Volksbegehren für Mietenstopp unzulässig // Rückenwind für Klage gegen Berliner Mietendeckel
(Berlin, 16. Juli 2020) Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt. In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass dem Bundesland Bayern für eine entsprechende Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehle. Hierzu erklärt Dr. Jan-Marco Luczak, der die abstrakte Normenkontrolle gegen den Berliner Mietendeckel für die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU koordiniert: „Die Entscheidung aus Bayern gibt Rückenwind für unser Verfahren gegen den Berliner Mietendeckel in Karlsruhe. …
Trittins Sturheit beim Dosenpfand schadet allen
Trittins Sturheit beim Dosenpfand schadet allen
Viele Fragen zur Umsetzung des Dosenpfandes noch offen 19. Dezember 2002 Zur Diskussion um die Einführung des Dosenpfandes zum 1.1.2003 erklären der umweltpolitische Sprecher, Dr. Peter Paziorek MdB, der stellvertretende Vorsitzende, Dr. Klaus Lippold MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Dosenpfand, Werner Wittlich MdB: Trittins Unbelehrbarkeit in Sachen Dosenpfand schadet allen. Die augenblickliche Dialogunfähigkeit des Ministers verhindert eine praktikable Handhabung des gegenwärtigen Schwebezustandes beim Vol…

Das könnte Sie auch interessieren:

Sie lesen gerade: Ein bisschen rechtstaatlich darf´s schon sein