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Booking.com verpflichtet sich Angebote, Preise und Rabatte klarer darzustellen

07.02.202018:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Booking.com verpflichtet sich Angebote, Preise und Rabatte klarer darzustellen
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Verbraucherrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Verbraucherrecht

(openPR) Ausweislich dem Newsletter Verbraucherpolitik EU aktuell 01/2020 des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 08.01.2020 hat sich Booking.com nach Gesprächen mit der EU-Kommission und den nationalen Verbraucherbehörden verpflichtet, bis spätestens 16.06.2020 Angebote, Rabatte und Preise klarer darzustellen.



Nutzer sollen die Angebote auf der Onlineplattform für die Buchung von Unterkünften besser vergleichen können. Sicherzustellen ist auch, dass Online-Reservierungssysteme für Unterkünfte frei von Manipulation sind, wie das Verstecken von Sponsoring in der Rangliste, unangemessener Zeitdruck auf die Nutzer oder falsche Angaben zu Rabatten.

Booking.com hat sich verpflichtet, bis spätestens 16.06.2020 die folgenden Änderungen vorzunehmen:

• Den Verbrauchern zu verdeutlichen, dass sich Aussagen wie "Letztes verfügbares Zimmer!" nur auf das Angebot auf Booking.com beziehen.
• Kein Angebot als zeitlich begrenzt darzustellen, wenn der gleiche Preis auch danach noch verfügbar ist.
• Das Ranking der Suchergebnisse zu erklären – auch, ob Zahlungen des Unterkunftsanbieters an Booking.com seine Position in der Ergebnisliste beeinflusst haben.
• Deutlich zu kennzeichnen, wenn ein Preisvergleich beispielsweise auf unterschiedlichen Aufenthaltsdaten basiert und entsprechende Preisunterschiede nicht als Rabatt zu präsentieren.
• Sicherstellen, dass als Rabatt gekennzeichnete Preise tatsächliche Einsparungen umfassen.
• Den zu zahlenden Gesamtpreis klar und deutlich anzuzeigen (inkl. aller Gebühren und Abgaben, die im Voraus berechnet werden können).
• Ausgebuchte Unterkünfte an einer den Suchkriterien entsprechenden Position in den Suchergebnissen zu präsentieren.
• Deutlich anzugeben, ob eine Unterkunft von einem privaten oder professionellen Gastgeber angeboten wird.

Die EU-Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden, unter der Leitung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte, haben die Verpflichtungen bewertet, die Booking.com auf europäischer Ebene vorgeschlagen hat. Die nationalen Verbraucherbehörden werden nun überprüfen, ob die Verpflichtungen entsprechend umgesetzt werden.

Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat ein EU-weites Netzwerk von Behörden geschaffen, die überwachen, ob Verbraucherschutzregeln rechtmäßig angewendet werden. Das Netzwerk ermöglicht es den nationalen Behörden, Informationen auszutauschen und mit ihren Kollegen in anderen EU-Ländern zusammenzuarbeiten, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu verhindern.

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