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DBfK unterstützt Forderungen der ASMK nach Weiterentwicklung von SGB XI

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(openPR) Die 96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat einstimmig die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und die Begrenzung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen gefordert. Diese Forderungen werden vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt und unterstützt.

Mehr Stellen in der Langzeitpflege und eine bessere Bezahlung gehen – wie auch die Ausbildungskosten – stark zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen. Dem muss vorgebeugt und es müssen die Ungleichheiten zwischen den Bundesländern nivelliert werden. Aus Sicht der ASMK sind hierzu gemeinsame Verhandlungen erforderlich. Sie müssen einerseits eine Begrenzung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen und andererseits die Einführung eines Steuerzuschusses für die Pflegeversicherung, der die Beiträge zur Pflegeversicherung nicht weiter steigen lässt, zügig regeln.

Der DBfK begrüßt darüber hinaus ausdrücklich, dass die Länder die Umsetzung der neuen Personalbemessung einfordern. Der DBfK erwartet durch das neue Verfahren deutlich bessere Personalschlüssel und eine Stärkung der Fachkraftquote - sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Langzeitpflege. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der beruflich Pflegenden, zum Verbleib im Beruf und darüber hinaus zu mehr Attraktivität des Pflegeberufes. Der Fachkräftemangel in der Pflege verschärft sich zusehends und erfordert vielfältige Lösungsansätze. Auf Ebene von Bund und Ländern muss gehandelt werden, gut abgestimmte Konzepte sind der einzig mögliche Weg zum Ziel.

Der DBfK fordert seit langem analytische Personalbemessungsverfahren in der Pflege, die sich am Pflegebedarf der zu pflegenden Menschen orientieren. Dass sie bisher fehlen, ist eine wesentliche Ursache der Probleme, die wir heute beklagen.

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