(openPR) BeB lobt geplante Verbesserungen für junge Menschen mit Behinderung und fordert Zustimmung der Länder
Berlin, 27.11.2019 – Am 29. November 2019 befasst sich der Bundesrat mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Sollten die Vertreter*innen der Länder dem Gesetz zustimmen, würden einige Neuerungen in Kraft treten, die der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ausdrücklich begrüßt. Es enthält viele, aus Sicht des BeB unbedingt notwendige Verbesserungen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und ihre Angehörigen sowie für Einrichtungen.
„Wir freuen uns vor allem über die Ausnahmeregelung für junge Erwachsene mit Behinderung in Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche“, hebt der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko hervor. Dass für sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin das gleiche Leistungserbringungsrecht (Grundpauschale, Maßnahmepauschale und Investitionsbetrag) gelten soll wie für Minderjährige, stellt eine wesentliche Erleichterung dar. Der BeB hatte sich für die Aufnahme dieses Punktes in das Gesetz mit Nachdruck eingesetzt. „Für die Einrichtungen bedeutet diese Regelung wesentlich weniger Bürokratie“, so Mletzko, „damit wäre sichergestellt, dass Jugendliche so lange dort wohnen bleiben können, wie es für ihre Entwicklung am besten ist.“
Ebenso erfreulich ist die Klarstellung, dass junge Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Dadurch bleiben den Betroffenen jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten erspart. Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die dauerhafte Finanzierung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Mit der geplanten Entfristung wäre die Zukunft der bundesweit über 500 Beratungsstellen gesichert.
Der Deutsche Bundestag hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz in seiner Sitzung am 7. November 2019 beschlossen. Zuvor hatte sich der BeB mit einer ausführlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf in das Gesetzgebungs-verfahren eingebracht. „Wenn nun hoffentlich auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, wäre das ein wichtiges Signal“, so Mletzko. „Zum Jahreswechsel beginnt die nächste Umsetzungsphase des Bundesteilhabegesetzes. Mit diesem Datum sind viele Unsicherheiten verbunden. Wenn die vorgesehenen Änderungen wie geplant in Kraft treten können, würde das bei vielen Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen für Erleichterung sorgen.“








