(openPR) Nach einem Bericht des SWR (SWR Aktuell vom 11.9.19) soll VW auch weitere Fahrzeuge mit diesem Motor manipuliert haben. Es soll eine sogenannte Zykluserkennung verbaut worden sein, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder nicht. Dem SWR befohlen diesbezüglich interne Unterlagen vorliegen. Laut dem Bericht soll der Motor EA 288 in hunderttausenden Autos verbaut worden sein. Darunter befinden sich Modelle wie Golf, Tiguan oder Passat. Auch Autos der Marken wie Audi, Skoda und Seat sollen mit dem Motor ausgestattet sein.
Rechtsanwalt Thomas Schmidt vertritt bereits eine Klage, die einen Audi A3 mit dem der EA 288 Motor aus dem Jahr 2012 betrifft (Euro 5). Das Audi Zentrum Leipzig hat dazu am 22.11.2018 schriftlich bereits mitgeteilt:
"Wie Audi bereits am 21.7.2017 über die Medien bekannt gemacht hat, bietet Audi für Kunden ein Nachrüstprogramm an für Euro5/Euro6 Dieselfahrzeuge an. ... Bei der geplanten technischen Nachrüstung handelt es sich zum Großteil um eine freiwillige Serviceaktion. ..."
Audi-Kunden sollten eine solche Nachrüstung in Form eines Softwareupdates vermeiden und auch darauf achten, dass dieses nicht heimlich beim nächsten Werkstattbesuch aufgespielt wird. Es gibt Hinweise darauf, dass das Update erhebliche Folgemängel generiert.
Betroffen sein sollen weitere Dieselautos wie Golf, Tiguan oder Passat und weitere PKW der VW-Marken (Audi, Skoda, Seat).
Auch der VW-Bus T6 Multivan Comfortline, 2.0 Liter, TDI EU6, SCR BlueMotion , der auch als Camper häufig verkauft wurde, enthält teilweise ebenfalls einen Dieselmotor mit verbotener Abschalteinrichtung, die von VW bestritten wird. Dennoch bietet VW auch dafür ein Softwareupdate an das vom KBA genehmigt wurde (Rückrufaktion 23Z7).
Negativ, d.h. mit Hinweisen auf eine verbotene Abschalteinrichtung, wurden bereits getestet die VW-Modelle mit EA 288 Motor:
VW Beetle,
VW Golf VII,
Golf VII (Variant),
Golf Sportsvan.
Siehe auch ARD Mediathek:https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExNTIyMzA/
Rechtsanwalt Thomas Schmidt empfiehlt den Betroffenen des neuen Abgasskandals, sich an einen erfahrenen VW-Kläger-Anwalt zu wenden. Es bestehen auch hier unter Umständen Ansprüche auf Neulieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz, was im Einzelfall geprüft werden muß.








