(openPR) Als Autist habe ich leider die Erfahrung gemacht, dass Menschen mit psychischen Behinderungen oft deshalb benachteiligt werden, weil viele Menschen nur Behinderungen, die man durch körperliche Merkmale leicht erkennen kann, als "echte" Behinderungen wahrnehmen. Diese Menschen werten so alle anderen Behinderungen als "unter ferner liefen" ab.
Vor einiger Zeit bin ich darauf aufmerksam geworden, dass dieses Vorurteil nicht nur als "unsichtbare Barriere" in den Köpfen von Menschen steckt, sondern "Schwarz auf Weiß" in einem offiziellen Steuergesetz verankert ist, nämlich dem Einkommensteuergesetz §33b.
Dort werden Menschen mit einem GdB von 25 bis 45, deren Behinderung nicht "zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat", ohne ersichtlichen Grund rechtlich schlechter gestellt als Menschen mit anderen Behinderungen, weil Menschen ohne diese Beweglichkeitseinbuße im Gegensatz zu Menschen mit dieser Einbuße die Pauschbeträge für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf im Regelfall nicht erhalten können.
Den zugehörigen Gesetzestext können Sie hier finden:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
Auf diese Weise findet eine Zweiklassenbehandlung behinderter Menschen im Steuerrecht statt, die Menschen mit psychischen Behinderungen, aber auch anderen Beeinträchtigungen wie z.B. Diabetes benachteiligt.
Außerdem könnte das Steuerrecht durch eine faire Gewährung des Pauschbetrages für alle Menschen mit Behinderung ab einem GdB von 25 auch entbürokratisiert werden -- und die Sozialgerichte würden außerdem davor bewahrt werden, Prozesse wegen der Anerkennung von besonderen Aufwendungen, die Menschen mit Behinderung betreffen, auszutragen. Denn die Bürger könnten dann anstelle eines Einzelnachweises dieser Aufwendungen als Nachteilsausgleich einfacher den Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
Um gegen die angesprochene Zweiklassenbehandlung etwas zu unternehmen, habe ich am 2. Januar eine Petition zum Steuerrecht beim Deutschen Bundestag eingereicht.
Deren Prüfung ist nun abgeschlossen, und die Petition kann noch bis zum 11. Juli unter diesem Link mitgezeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_01/_02/Petition_89647.html
Hinweis: Zur juristischen Interpretation des Begriffes "dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit" möchte ich darauf verweisen, dass ich im Diskussionsforum zu meiner Petition erläutere, wie dieser Begriff ausgelegt wird (u.a. können auch Seh- und Hörbehinderungen zu einer Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit führen).
Ich habe wegen dieser Petition auch bereits den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herrn Jürgen Dusel, angeschrieben.
Ich habe dazu aus seinem Arbeitsstab per Email eine Rückmeldung erhalten, in der so beschrieben wird, wie er sich für mein Anliegen politisch einsetzen möchte:
"Dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, ist es ein wichtiges Anliegen, dass die seit sehr langer Zeit unveränderten Pauschbeträge in § 33b EStG angehoben werden. Der Koalitionsvertrag enthält hierzu einen entsprechenden Prüfauftrag. In Umsetzung dieses Prüfauftrages führt das zuständige Bundesfinanzministerium derzeit Gespräche mit den Ländern, um zu erörtern, wie behinderungsbedingte außergewöhnliche Belastungen zukünftig angemessen steuerlich berücksichtigt werden können. Der Beauftragte wird sich dafür einsetzen, dass nicht nur die Höhe der Pauschbeträge, sondern auch die von Ihnen kritisierte Regelung des § 33b Absatz 2 Nummer 2 EStG in diese Prüfung einbezogen wird."
Außerdem werde ich von diesen Organisationen und Verbänden unterstützt (Hinweis: Die Links zu den im Folgenden angesprochenen Mitteilungen im Netz sind im Forum zu meiner Petition unter dem Diskussionszweig Pressespiegel zu finden.)
Der Deutsche Behindertenrat hat seine Mitgliederverbände über meine Petition informiert.
Die Aktion Mensch hat auf meine Petition auf Twitter hingewiesen.
Das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit, eine bundesweite Initiative von 100 Mitgliedsorganisationen für Seelische Gesundheit unter Trägerschaft der Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), hat Mitteilungen über meine Petition auf Facebook und Twitter veröffentlicht.
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine möchte seine Mitgliedervereine über meine Petition informieren und hat zu meiner Petition außerdem eine Pressemitteilung herausgegeben.
Des Weiteren werde ich von der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen und der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden in Sachsen-Anhalt (AGSV LSA) unterstützt.
Außerdem stehen die Selbsthilfevereine "LunA - Leipzig und Autismus e.V" und "Aspies e.V. - Menschen im Autismusspektrum" sowie die Autismusambulanz Halle (Saale) auf meiner Seite.
Ich habe zu meiner Petition außerdem schon zwei Artikel in der Online-Zeitung Kobinet-Nachrichten veröffentlicht.
Ein paar Bemerkungen zu meinem Anliegen habe ich noch:
Es werden gemäß diesem Gesetz zwar nur diejenigen Menschen mit Behinderungen ohne Beweglichkeitseinschränkung, deren GdB zwischen 25 und 45 liegt, benachteiligt. Aber mittelbar werden alle Menschen mit Behinderungen ohne Beweglichkeitseinschränkung durch dieses Gesetz benachteiligt. Denn dieses Gesetz zementiert durch seine Formulierung eben das Vorurteil, dass Behinderungen, die man nicht offen sehen kann wie Autismus oder Diabetes, keine "richtigen" Behinderungen sind. Also ist es für alle Menschen mit Behinderungen ohne Beweglichkeitseinschränkung wichtig, dass dieses Gesetz geändert wird.
Für mich ist mein Engagement für eine Änderung des EStG §33b ähnlich wie das Engagement der Schwulen und Lesben für eine "Ehe für alle". Es ging der Gruppe der homosexuellen Menschen dabei ja nicht alleine um Steuervorteile, sondern es ging dieser Gruppe darum, dass in der Gesellschaft eine Beziehung zwischen homosexuellen Partnern genauso respektiert wird wie eine Beziehung zwischen heterosexuellen Partnern.
Genauso will ich mich mit meiner Petition dafür einsetzen, dass in der Gesellschaft gesehen wird, dass Menschen mit Behinderungen ohne Beweglichkeitseinschränkung auch wie Menschen mit Beweglichkeitseinschränkungen besondere Bedürfnisse haben und entsprechende Rechte haben sollten.
Insbesondere möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass meine Petition ein Anliegen thematisiert, das in der politischen Debatte um eine Änderung des Einkommensteuergesetzes §33b so noch nicht diskutiert wurde. Dies möchte ich an dieser Stelle noch etwas genauer erklären, und zwar kann man bei dieser Debatte die drei folgenden Aspekte unterscheiden:
A. Die von mir in meinem Anliegen kritisierte Zweiklassenbehandlung verschiedener Behinderungsformen
B. Die Höhe der Pauschbeträge in gestaffelter Abhängigkeit vom GdB (z.B. 310 Euro für GdB 25 und 30)
C. Der Anwendungsbereich der Pauschbeträge:
"Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf"
Mir ist bekannt, dass es in der Vergangenheit eine politische Debatte zu den beiden Aspekten B und C gegeben hat; insbesondere wurde seit über 40 Jahren die Höhe der Pauschbeträge nicht mehr angehoben. Weitere Details dazu findet man auf S. 74-75 des dritten gemeinsamen Berichtes der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages.
Ich nun Wert auf die Feststellung, dass mein Anliegen A sich von den beiden Punkten B und C unterscheidet, und man neben der Frage, ob und wie man die gestaffelten Pauschbeträge anhebt und für welche Sachleistungen diese gelten sollten, die von mir kritisierte Zweiklassenbehandlung im Steuerrecht abgeschafft werden sollte, weil eine Ungleichbehandlung von bestimmten Behinderungsformen per Gesetz moralisch fragwürdig ist.
Gerade deshalb ist es aus meiner Sicht so wichtig, dass der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Dusel, in seinem Engagement auch den Aspekt A, das Anliegen meiner Petition, berücksichtigen will.
Natürlich bin ich unabhängig von meiner Petition auch für eine Anhebung der Pauschbeträge. Aber das ist dann eine andere politische Debatte, die parallel zu meinem Anliegen geführt werden muss.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich für meine Petition interessieren und Ihre Mitbürger auf diese aufmerksam machen.









