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BSZ® e.V. Vertrauensanwälte erstreiten Urteil gegen First Real Estate

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(openPR) Der Kläger erwarb zwischen Dezember 2003 und Februar 2006 von der First Real Estate GmbH (FRE) Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Gesamtwert von € 19.000,00. Im Sommer 2006 stellte der Kläger fest, dass in führenden Branchendiensten und in der Tagespresse vor den Anleihen der FRE gewarnt wird.



Da der Kläger somit die notwendige Vertrauensgrundlage als nicht mehr gegeben ansah, beauftragte er die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Da die FRE außergerichtlich nicht bereit war, die Einlage zurückzuerstatten, wurde Klage zum LG Düsseldorf erhoben.

Mit Urteil vom 11.10.2006 wurde die FRE verurteilt, dem Kläger seine Einlage vorzeitig auszubezahlen. Im Gegenzug muss der Kläger die erworbenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen zurück geben.

Obwohl das Uurteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass für Anleger die Hoffnung besteht, ihre Anlage vorzeitig zu kündigen. BSZ® Vertrauensanwalt Steffen Liebl rät deshalb den Anlegern, das Bestehen von Kündigungsrechten überprüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz“ anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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