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Landesvergabegesetz von Bürokratieabbau weit entfernt

(openPR) Vorgestellte Eckpunkte bremsen die Teilnahme an Ausschreibungen.
Das bisher zur Anwendung kommende Vergabegesetz steht auf dem Prüf-stand. Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. (AVW) erwarte von einer Evaluierung eine „Entrümpelung“ von komplizierten Regelungen, die die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für Unternehmen wieder einfacher mache. Mit einer weiteren bedenklichen Ausweitung vergabefremder Kriterien geht der vorliegende Novellierungsvorschlag an der realen Situation der Wirtschaft vorbei. Die geplanten Änderungen sind für viele Unternehmen unattraktiv, weil sie viel komplizierter werden. Die Berücksichtigung vergabefremder Aspekte, wie beispielsweise die Aufnahme weiterer sozialer und umweltbezogener Kriterien verfälscht den Wettbewerb um das wirtschaftlichste und qualitativ hochwertigste Angebot zu Lasten der öffentlichen Haushalte und benachteiligt den Mittelstand. Die Hinterfragung nach der Anzahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse beim Bieter im Zuge der Auftragsvergabe ist höchst bedenklich und wird mit den Unternehmen nicht machbar sein. Weniger Angebote sind die Folge, weil es immer schwieriger wird, die Vergabeziele zu erfüllen. Deshalb fordere der Verband eine Vereinfachung des Vergaberechtes.


Dem Verband geht ein Landesvergabemindestlohn einfach zu weit. Wir haben in Deutschland den bundes-weiten Mindestlohn und in vielen Wirtschaftsbranchen, die überhaupt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen könnten, allgemeinverbindliche Tarife. Im Baugewerbe wird beispielsweise ab 1. März 2019 ein Mindestlohn von 12,20 € in den neuen Bundesländern gelten.
Eine Orientierung der Höhe des Vergabemindestlohnes am öffentlichen Dienst und der hier geltenden Ent-geltgruppe E1 Stufe 2 (10,33 €) ist vollkommen zusammenhanglos. Oder geht es einfach um eine Rechtfer-tigung der Entgelte des öffentlichen Dienstes?
„Wir appellieren an die Verantwortlichen. Wir haben in Sachsen-Anhalt einen Koalitionsvertrag, der den Bürokratieabbau verankert hat und dieser ist umzusetzen. Wir haben in Deutschland ein Grundgesetz, das Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und damit das Recht der Koalitionen, Vereinbarungen mit normativer Wirkung und frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen verankert. Ich plädiere dafür, dass das Land nicht noch einen weiteren Mindestlohn einführt, der teilweise bereits vereinbarte Lohnuntergrenzen einiger Branchen überschreitet, so der Vorstandsvorsitzende Ralf Luther.
Der Verband hebt hervor, wir haben in Sachsen-Anhalt gut etablierte kleine und mittelständische Unter-nehmen, die bei weitem ihren Mitarbeitern bei attraktiven Arbeitsbedingungen höhere Entgelte als den Mindestlohn zahlen. Zur Fachkräftesicherung gehen die Unternehmen die unterschiedlichsten Wege. Die Ursache allerdings für ein zu geringes Wirtschaftswachstum liegt in der Anzahl der Unternehmen begründet.

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