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Wirtschaft lehnt Forderung nach einem Landesmindestlohn im Vergabegesetz ab

19.10.202016:27 UhrVereine & Verbände

(openPR) Unter Corona bedeutet ein zusätzlicher Landesmindestlohn für Unternehmen und Kommunen erhebliche Mehrkosten.
Der Arbeitgeberverband lehnt einen Landesmindestlohn ab. Die Konzeptionslosigkeit bei der Diskussion um einen Landesmindestlohn zeigt sich durch unterschiedliche Aussagen, im Sommer 2019 ist die Rede von 10,91 €, Anfang Oktober 2020 10,86 € und heute 11,43 €.
Dem Verband geht ein Landesvergabemindestlohn einfach zu weit. Wir haben in Deutschland den bundesweiten Mindestlohn und in vielen Wirtschaftsbranchen, die überhaupt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können, allgemeinverbindliche Tarife.
Deutschland hat ein Grundgesetz, das Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und damit das Recht der Koalitionen, Vereinbarungen mit normativer Wirkung und frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen verankert. Jetzt in Zeiten von Corona, in Zeiten von Kurzarbeit und zum Teil enormen Auftragsschwankungen noch einen „Landesmindestlohn“ einführen zu wollen, ist wirtschaftlich wirklich nicht nachzuvollziehen,“ so die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Dr. S. Trognitz. Einerseits werden Konjunkturpakete verabschiedet, andererseits will man einen Landesmindestlohn, das passt weder für Unternehmen noch für die öffentlichen Kassen zusammen, weil Mehrkosten
vorprogrammiert sind.
Wir dürfen keine neuen Hürden aufbauen. Unternehmen betrachten außerdem die Ausweitung der Landesregelung auf vergabefremde Kriterien als bedenklich und nicht umsetzbar. Deshalb fordere der Verband eine Vereinfachung des jetzigen Vergaberechtes. Die Orientierung an EU- und Bundesregelungen, z. B. was die Schwellenwerte betrifft, wäre vollkommen ausreichend.

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