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Brandenburger Vergabegesetz enttäuscht Bauwirtschaft

30.03.201111:02 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Kabinettsbeschluss für Baufirmen „kein großer Wurf“ / Aufnahme der Soka-Bescheinigung zur Mindestlohn-Kontrolle wichtiges Signal

Berlin, 30.03.2011.
Die regionale Bauwirtschaft Berlin und Brandenburg äußert sich enttäuscht zum Entwurf eines Brandenburger Vergabegesetzes, das gestern vom Kabinett gebilligt wurde. Zwar soll das Gesetz auch für kommunale Vergaben gelten – allerdings erst ab einer Wertgrenze von 100.000 Euro bei Bauaufträgen. Für kleinteiligere Vergaben kommt das Gesetz damit nach wie vor nicht zur Anwendung, obwohl es gerade hier sinnvoll wäre. Auch die von der Branche geforderten Nachprüfungsstellen werden nun doch nicht eingerichtet. Positiv bewerten die Bau-Verbände hingegen die Aufnahme der Sozialkassen-Bescheinigung als Kontrollinstrument hinsichtlich der Umgehung von Mindestlöhnen.



Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, erklärt dazu: „Mit dem Kabinettsbeschluss zum Vergabegesetz ist dem Land Brandenburg leider kein großer Wurf geglückt. Zwar soll das Gesetz nun auch für die kommunalen Vergaben gelten, was wir grundsätzlich begrüßen, da diese den Großteil der öffentlichen Bauaufträge vergeben. Jedoch wird die Wirkung, die wir uns dadurch versprochen haben, durch die nun eingeführte Wertgrenze fast vollständig aufgehoben! Denn ein Großteil der kommunalen Aufträge bewegt sich unterhalb von 100.000 Euro. Und gerade bei diesen Aufträgen stellen wir häufig Verstöße gegen die geltende Verdingungsordnung für Bauleistungen fest. Werden diese kleinteiligen Aufträge vom Vergabegesetz ausgenommen, wird gerade die Auftragsvergabe an die Handwerksbetriebe der Kontrolle entzogen. Das Vergabegesetz wird damit zu einem Papiertiger.“

Axel Wunschel, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg, sagte: „Wir begrüßen es, dass sich Brandenburg entschlossen hat, sich ein Vergabegesetz zu geben, wie es in anderen Bundesländern schon seit Jahren selbstverständlich ist. Die Aufnahme der Beitrags- und Meldebescheinigung der Sozialkasse in das Brandenburger Vergabegesetz ist ein sinnvolles Instrument, um schwarze Schafe von öffentlichen Aufträgen fern zu halten. Bei anderen Passagen des Gesetzes droht Brandenburg allerdings die Fehler des im letzten Sommer in Kraft getretenen neuen Berliner Vergaberechts zu wiederholen.“ Durch die offenbar in letzter Minute erfolgte Streichung der Nachprüfstellen vertue Brandenburg die Chance, Rechtsfrieden im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung herzustellen.

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