(openPR) Wirtschaftsminister Christoffers und FG Bau befürworten Mindestlohn-Kontrolle durch Vergabegesetz Brandenburg
Vergabestellen sollen fragwürdig erscheinende Angebote vom weiteren Prozess künftig schneller ausschließen können
Berlin, 24.3.2010. Brandenburgs Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Ralf Christoffers, und die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg befürworten Mindestlohn-Kontrollen im Zusammenhang mit öffentlichen Auftragsvergaben durch ein Brandenburger Vergabegesetz. Das ist das Ergebnis eines gemeinsamen Gesprächs über die Eckpunkte des neuen Gesetzes. Das Gesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge an das Zahlen von Mindestlöhnen koppeln wird, soll demnach mit Kontroll-Instrumenten wie der Bescheinigung der Sozialkasse Bau über Anzahl und Qualifikation der gemeldeten Beschäftigten eines Betriebs dafür sorgen, dass die Zahlung von Mindestlöhnen bereits vor Auftragsverteilung kontrolliert werden kann. Zudem sollen Vergabestellen künftig mehr Möglichkeiten erhalten, Angebote, deren Kalkulation fragwürdig erscheint, zu überprüfen und gegebenenfalls vom weiteren Vergabeprozess auszuschließen.
Wirtschaftsminister Ralf Christoffers: „Brandenburg darf kein Billiglohnland werden. Daher ist es wichtig, nicht nur die Vergabe öffentlicher Aufträge an das Zahlen eines Mindestlohns zu koppeln, sondern dieses auch durch geeignete Instrumente zu kontrollieren. Die Vergabestellen müssen mit dem neuen Gesetz in die Lage versetzt werden, rechtssicher das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen. Erscheint ein Angebot fragwürdig, muss es die Möglichkeit geben, dieses vom weiteren Verfahren auszuschließen. So können Wettbewerbsverzerrungen durch unseriös kalkulierende Unternehmer zulasten von Auftragnehmern, die den Anforderungen des Gesetzes gerecht werden wollen, verhindert werden.“
Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau: „Wir begrüßen insbesondere die Aufnahme von Kontrollinstrumenten wie der Sozialkassen-Bescheinigung in die Eckpunkte für ein neues Vergabegesetz. Öffentliche Auftragsvergaben an geltende Mindestlöhne zu koppeln, reicht noch nicht aus. Nur wirksame Kontrollen helfen, den Dumpingwettbewerb bei Bauaufträgen zu verhindern und Schwarzarbeit von vorneherein zu verhindern. Wichtig ist uns, dass künftig alle Vergaben – auch an den billigsten Bieter – inhaltlich begründet werden müssen. Das halten wir für einen zentralen Schritt weg von einem reinen Preiskampf hin zu einem stärker qualitätsbezogenen Wettbewerb. Zudem fordern wir eine unabhängige Kontrollinstanz zur Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge.“










