openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bundesarbeitsgericht: Dienstreisen sind keine Arbeitszeit

09.10.200619:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bundesarbeitsgericht: Dienstreisen sind keine Arbeitszeit

(openPR) Das Bundesarbeitsgericht hat sich zuletzt erneut mit der Thematik befasst, inwieweit Dienstreisen von Arbeitnehmern als Arbeitszeiten zu werten sind und demnach auch vergütet werden müssen (BAG, Urteil vom 11.07.2006 - 9 AZR 519/05).

Zugrunde lag ein Fall, in dem der Kläger als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Bundesbehörde angestellt ist. Auf Grund der ihm übertragenen Aufgaben war es erforderlich, dass er in einem großen Umfang Dienstreisen im In- und Auslandunternehmen musste. Mit seiner Klage machte er unter anderem für das Jahr 2002 eine Zeitgutschrift von 155 Stunden geltend, die entsprechend zu vergüten gewesen wäre. Die Klage hatte ebenso wie in den Vorinstanzen keinen Erfolg (LAG Niedersachsen, 20.07.2005 - 15 Sa 1812/04).

Neben den in diesem Fall gesondert zu prüfenden Vorschriften der Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes hat das Bundesarbeitsgericht nochmals klargestellt, dass die bei Dienstreisen anfallenden Fahrtzeiten jedenfalls dann keine Arbeitszeiten sind, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Benutzung eines selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibt und dem Arbeitnehmer auch überlassen bleibt, wie er die Fahrtzeit gestaltet. Nach den geltenden Regeln des Arbeitszeitgesetzes sind Fahrtzeiten in solchen Fällen wie Ruhezeiten zu behandeln.

Überdies hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass dem Kläger auch kein Anspruch zustand, wonach der Arbeitgeber den Dienstplan künftig in der Gestalt festzulegen hatte, wonach der Kläger arbeitstäglich einschließlich der Reisezeiten nicht mehr als zehn Stunden eingesetzt wird. Ein solcher Anspruch bestand ebenso wenig wie eine Vergütung für die angefallenen Fahrtzeiten.

Die Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und dienen der allgemeinen Information. Diese Information können eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der hier gegebenen allgemeinen Hinweise ist ausgeschlossen. Diese übernehmen wir nur bei individueller Beratung. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung der Rechtsanwälte Wurll Klein (http://www.wurll-klein.de), Alexanderstr. 21, 40210 Düsseldorf.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 103100
 2190

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bundesarbeitsgericht: Dienstreisen sind keine Arbeitszeit“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Fachanwälte für Arbeitsrecht Wurll Klein

Bild: Eine Kündigung mit dem Zusatz "i.A." eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksamBild: Eine Kündigung mit dem Zusatz "i.A." eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam
Eine Kündigung mit dem Zusatz "i.A." eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam
Das Arbeitsgericht Hamburg hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Assistent der Geschäftsführung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kochs mit dem Zusatz "i.A." unterschrieben hatte (Arbeitsgericht Hamburg vom 08.12.2006, Aktenzeichen 27 Ca 21/06). Nach Auffassung des Arbeitsgerichts versteht man unter dem Zeichnen "im Auftrag" nicht eine Vertretungshandlung, sondern eine Botenhandlung. Eine solche würde dann aber nicht der Schriftform genügen (§ 623 BGB). Der Bote übermittele nur als Werkzeug seines Geschäftsherrn dessen Wille…
Bild: Insolvenz von BenQ: Mitarbeiter könnten Möglichkeit zur Rückkehr zu Siemens habenBild: Insolvenz von BenQ: Mitarbeiter könnten Möglichkeit zur Rückkehr zu Siemens haben
Insolvenz von BenQ: Mitarbeiter könnten Möglichkeit zur Rückkehr zu Siemens haben
Die "unerwartete" Insolvenz von BenQ Mobile lässt die Frage aufkommen, ob die Mitarbeiter tatsächlich völlig rechtlos diesen Vorgang hinnehmen müssen. Zwar ist auch im Falle einer Betriebsschliessung in der Insolvenz grundsätzlich bei Existenz eines Betriebsrates ein Sozialplan zu vereinbaren. Dieses Recht geht jedoch regelmäßig ins Leere, da eine ausreichende Masse (Kapital) meist nicht vorhanden ist. Hätte Siemens selbst seine Handysparte geschlossen, hätten die Mitarbeiter zumindest erhebliche Abfindungszahlungen erwarten können. Sollte …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Für den Chef unterwegsBild: Für den Chef unterwegs
Für den Chef unterwegs
… auf einer Geschäftsreise beginnt und wann sie endet. Zählt die Nachbereitung eines Termins während der Heimreise für den Chef nicht auch als Arbeitszeit? Das Bundesarbeitsgericht hat sich in vielen Urteilen mit der so genannten Beanspruchung des Arbeitnehmers während der Dienstreisen beschäftigt. Wenn der Arbeitgeber die Reisezeiten zwingend zur Erledigung …
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Freizeitausgleich bei ÄrztenBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Freizeitausgleich bei Ärzten
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Freizeitausgleich bei Ärzten
In einer neueren Entscheidung behandelt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Fragen um die Gewährung von Freizeitausgleich bei Ärzten. Das BAG führt aus: Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006 verpflichtet Ärzte, Bereitschaftsdienste …
Bild: Verringerung der Arbeitszeit während der ElternzeitBild: Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
… § 15 Abs.7 BEEG während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist. In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (BAG vom 19.02.2013, 9 AZR 461/11) nahm die Arbeitnehmerin zunächst für die Dauer von zwei Jahren nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit …
Bild: Arbeitsrecht: Dienstreise als Arbeitszeit?Bild: Arbeitsrecht: Dienstreise als Arbeitszeit?
Arbeitsrecht: Dienstreise als Arbeitszeit?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer neueren Entscheidung Stellung bezogen, inwieweit Dienstreisen eines wissenschaftlichen Angestellten bei einer Bundesbehörde als Arbeitszeiten anzusehen und zu vergüten sind (BAG, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 20. Juli 2005 - 15 Sa 1812/04 -). Der Kläger ist wissenschaftlicher …
Bild: Arbeitszeitkonto im Wandel der ZeitBild: Arbeitszeitkonto im Wandel der Zeit
Arbeitszeitkonto im Wandel der Zeit
… die sie dann in der Winterpause den Freizeitausgleich erhalten. Das Mehrstunden genauso wie Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto eingetragen werden, erscheint logisch. Das Bundesarbeitsgericht fordert jedoch hierfür eine entsprechende Regelung. Konkret hatte das BAG entschieden, dass ein Arbeitszeitkonto mit Minusstunden nicht belastet werden kann, …
Bild: Online-Krankschreibung: Wann eine Kündigung möglich istBild: Online-Krankschreibung: Wann eine Kündigung möglich ist
Online-Krankschreibung: Wann eine Kündigung möglich ist
… offenstand und bei dem ein Kassenüberschuss festgestellt wurde. Seine Chefin warf ihm vor, Verkäufe absichtlich nicht erfasst zu haben und kündigte ihm fristlos. Zu Recht, wie auch das Bundesarbeitsgericht befand (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 508/21).Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
Zeiterfassung auf Dienstreisen – wie funktioniert das?
Zeiterfassung auf Dienstreisen – wie funktioniert das?
… Anspruch nehmen. Damit sie als Dienstreise gilt, ist die Beauftragung durch den Arbeitgeber und eine gewisse räumliche Entfernung Voraussetzung. Gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September 2018 dürfen Arbeitnehmer sämtliche Reisezeiten als Arbeitszeit verbuchen, sofern sie während der regulären Arbeitszeit geschäftlich reisen. Dabei ist es vergütungsrechtlich …
Bei Reisen bestimmt der Arbeitgeber den Kurs
Bei Reisen bestimmt der Arbeitgeber den Kurs
Der gepackte Koffer entwickelt sich für manchen Mitarbeiter zur Plage. Vor allem, wenn das so bei Antritt der Tätigkeit nicht abzusehen war. „Dienstreisen braucht sich niemand uneingeschränkt gefallen zu lassen“, betont Rechtsanwältin Christine Heymann von der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Düsseldorf, „ein Muss sind sie nur für jene, die sich im …
Bild: Hin- und Rückfahrt bei Dienstreise - vergütungspflichtige Arbeitszeit?Bild: Hin- und Rückfahrt bei Dienstreise - vergütungspflichtige Arbeitszeit?
Hin- und Rückfahrt bei Dienstreise - vergütungspflichtige Arbeitszeit?
… und kommt nach 14 bis 16 Stunden völlig entnervt zu Hause an. Weil sein Arbeitgeber unzugänglich bleibt, fragte Ullrich Rudi um Rat. Rudi fand heraus, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 11. Juli 2006 in einem ähnlichen Fall entschieden hatte, dass der Arbeitnehmer grundsäzlich keinen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber die Zeiten …
Bild: Hotze Rechtsanwälte – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Arbeitszeitgesetz sieht elf Stunden Ruhezeit vorBild: Hotze Rechtsanwälte – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Arbeitszeitgesetz sieht elf Stunden Ruhezeit vor
Hotze Rechtsanwälte – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Arbeitszeitgesetz sieht elf Stunden Ruhezeit vor
An- und Abfahrt bei Dienstreisen gilt aber nicht automatisch als Arbeitszeit Die aktuelle Frage zum Arbeitsrecht kommt von Annkatrin H.: "Gibt es Vorschriften für die Erholungszeiten bei Dienstreisen?" Ihr Arbeitgeber zahlt meist keine Übernachtung, sondern erwartet die An- und Abreise frühmorgens und spätabends und ihr pünktliches Erscheinen am nächsten …
Sie lesen gerade: Bundesarbeitsgericht: Dienstreisen sind keine Arbeitszeit