openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Arbeitszeitkonto im Wandel der Zeit

27.04.201209:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Arbeitszeitkonto im Wandel der Zeit
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Matthias Malecki, Dresden
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Matthias Malecki, Dresden

(openPR) In den meisten Arbeitsverträgen wird eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart. Bei der Vereinbarung einer monatlichen Arbeitszeit wird bereits von einer durchschnittliche Arbeitszeit ausgegangen. Hier ist die Einführung eines Arbeitszeitkontos sinnvoll, um einen Überblick zwischen der vertraglich vereinbarten und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu erhalten.

Auf einem Arbeitszeitkonto werden dementsprechend die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten erfasst und im Verhältnis zu der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert.

Aber vor allem Arbeitnehmer können durch die eigene Einteilung der Arbeitszeit die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen besser mit ihrem Privatleben abstimmen.
Mit einem Arbeitszeitkonto kann auf Schwankungen im Arbeitsaufkommen reagiert werden. Je nach Art der Schwankung (z.B. tages- oder jahreszeitabhängige Schwankungen) bedarf es entsprechender, konkreter arbeitsvertraglicher tarifvertraglicher Vereinbarungen oder einer Betriebsvereinbarung.

Es wird grundsätzlich zwischen Kurzzeit- und Langzeitkonten unterschieden. Im Rahmen eines Kurzzeitkontos ist der Ausgleichszeitraum weniger als 1 Jahr. Langzeitarbeitskonten werden vor allem in saisonal stark schwankenden Gewerben genutzt (z.B. Bauindustrie). Hier "sparen" Arbeitnehmer Arbeitszeit an, für die sie dann in der Winterpause den Freizeitausgleich erhalten.

Das Mehrstunden genauso wie Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto eingetragen werden, erscheint logisch. Das Bundesarbeitsgericht fordert jedoch hierfür eine entsprechende Regelung. Konkret hatte das BAG entschieden, dass ein Arbeitszeitkonto mit Minusstunden nicht belastet werden kann, soweit gemäß einem Dienstplan die wöchentliche Arbeitszeit unterschritten wird und es an einer entsprechenden Regelung fehlt.

Matthias Malecki, Rechtsanwalt
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-malecki.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 628130
 800

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Arbeitszeitkonto im Wandel der Zeit“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Matthias Malecki

Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer?
Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer?
An der Unterscheidung zwischen einem Arbeitnehmer oder einem freien Mitarbeiter hängen oft wirtschaftliche Risiken für den Unternehmer. Bereits bei Abschluss des Vertrages sollte beiden Parteien klar sein, welchen Charakter das Vertragsverhältnis haben wird. Zunächst ist bei dem Vertrag eine Verpflichtung zu einer Dienstleistung bestehen. Zwar bedarf es keiner konkreten Festlegung, welcher Art von Dienstleistung geschuldet ist, aber nur bei dieser Verpflichtung kann es sich um einen Arbeitsvertrag handeln. Die bloße Bezeichnung des Vertrags…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Hessisches LAG - Arbeitgeber darf Minusstunden zum Vertragsende mit Restlohn verrechnenBild: Hessisches LAG - Arbeitgeber darf Minusstunden zum Vertragsende mit Restlohn verrechnen
Hessisches LAG - Arbeitgeber darf Minusstunden zum Vertragsende mit Restlohn verrechnen
Weist das Arbeitszeitkonto eines Beschäftigten bei dessen Vertragsende einen Negativsaldo auf, dürfen Arbeitgeber den entsprechenden Gegenwert mit der letzten Lohnzahlung verrechnen. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt am Main hervor. Voraussetzung sei allerdings, dass der Arbeitnehmer aufgrund weitgehend freier …
Bild: Zeitwertkonten für mittelständische UnternehmenBild: Zeitwertkonten für mittelständische Unternehmen
Zeitwertkonten für mittelständische Unternehmen
… Einstieg in die Profiliga von Zeitertkonten und Langzeitkonten mit www.zeit-wird-geld.de Das in Geld geführte Zeitwertkonto, auch bekannt unter Langzeitkonto oder Arbeitszeitkonto ist das moderne und flexible Instrument für Unternehmen jeder Größe. Sinkende gesetzliche Altersrentenvorsorge bei steigendem Renteneintrittsalter und schwankender Arbeits- …
Mitarbeiterjubiläen bei der Richard Köstner AG in Diespeck
Mitarbeiterjubiläen bei der Richard Köstner AG in Diespeck
… die Richard Köstner AG Niederlassung in Diespeck ihren Jubilaren Nadine Helmreich und Helmut Brummer. Zusammen bringen die beiden fünf Jahrzehnte auf ihr Arbeitszeitkonto. Besonders in der heutigen, schnelllebigen Berufswelt ist das nicht selbstverständlich und eine besondere Freude für die Geschäftsleitung. Beide Mitarbeiter haben ihre Ausbildung als …
Bild: Überstunden bleiben trotz Freistellung bestehenBild: Überstunden bleiben trotz Freistellung bestehen
Überstunden bleiben trotz Freistellung bestehen
… 20.11.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 578/18 entschieden, dass eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann erfüllt, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen …
Bild: Hessisches LAG: Arbeitgeber darf Minusstunden zum Vertragsende mit Restlohn verrechnenBild: Hessisches LAG: Arbeitgeber darf Minusstunden zum Vertragsende mit Restlohn verrechnen
Hessisches LAG: Arbeitgeber darf Minusstunden zum Vertragsende mit Restlohn verrechnen
Weist das Arbeitszeitkonto eines Beschäftigten bei dessen Vertragsende einen Negativsaldo auf, dürfen Arbeitgeber den entsprechenden Gegenwert mit der letzten Lohnzahlung verrechnen. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt am Main hervor. Voraussetzung sei allerdings, dass der Arbeitnehmer aufgrund weitgehend freier …
Bild: Zeiterfassung leicht gemacht - 123erfasst.de mit individuellen BetriebsvereinbarungenBild: Zeiterfassung leicht gemacht - 123erfasst.de mit individuellen Betriebsvereinbarungen
Zeiterfassung leicht gemacht - 123erfasst.de mit individuellen Betriebsvereinbarungen
… die App aus dem App- oder Google-Play-Store auf ihr Smartphone herunterladen. Die Software liegt auf einem Server in einem deutschen Rechenzentrum. 123erfasst.de rechnet pro Arbeitszeitkonto ab. Die Einstiegsvariante beginnt bei monatlich 9,90 € zzgl. MwSt.. Zielgruppe für die Anwendung ist das Bauhaupt- sowie das Baunebengewerbe. Die Vorteile ergeben …
Exact Payroll Service: Externe Entgeltabrechnung zum Festpreis
Exact Payroll Service: Externe Entgeltabrechnung zum Festpreis
ffentlichen Dienstes oder Jahressonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Zuwendungen. Unternehmen aus der Baubranche können ergänzend ein Paket buchen, das unter anderem eine automatisierte Urlaubsverwaltung, die automatische Ermittlung von Mehraufwands- und Zuschusswintergeld sowie ein Heranziehen von Arbeitszeitkonto-Guthaben bei Schlechtwetter umfasst.
Steuerberater Seminar zum Thema Zeitwertkonten
Steuerberater Seminar zum Thema Zeitwertkonten
… die beachtet werden müssen. Eine neue hoch interessante Möglichkeit bietet ein System, dass mit folgenden Schlagworten den Markt erobert: Lebensarbeitszeitkonto - Arbeitszeitkonto - Zeitwertkonto Das Lebensarbeitszeitkonto stellt für den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung eine besonders attraktive, flexible und renditestarke Systemlösung …
Bild: Arbeitszeitkonten: Vorruhestand ohne finanzielle EinbußenBild: Arbeitszeitkonten: Vorruhestand ohne finanzielle Einbußen
Arbeitszeitkonten: Vorruhestand ohne finanzielle Einbußen
… aufhören möchte, muss mit hohen Abschlägen bei seiner Rente rechnen, so dass sich nur wenige den Vorruhestand leisten können. Das gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer, die ein Arbeitszeitkonto eingerichtet haben. Denn zahlt man Teile vom Gehalt, Boni und das Weihnachtsgeld auf einem solchen Konto ein, kann man schon früher in Rente gehen und ist dabei …
Bild: Zeiterfassung leicht gemacht - 123erfasst.de mit individuellen BetriebsvereinbarungenBild: Zeiterfassung leicht gemacht - 123erfasst.de mit individuellen Betriebsvereinbarungen
Zeiterfassung leicht gemacht - 123erfasst.de mit individuellen Betriebsvereinbarungen
… die App aus dem App- oder Google-Play-Store auf ihr Smartphone herunterladen. Die Software liegt auf einem Server in einem deutschen Rechenzentrum. 123erfasst.de rechnet pro Arbeitszeitkonto ab. Die Einstiegsvariante beginnt bei monatlich 9,90 € zzgl. MwSt.. Zielgruppe für die Anwendung ist das Bauhaupt- sowie das Baunebengewerbe. Die Vorteile ergeben …
Sie lesen gerade: Arbeitszeitkonto im Wandel der Zeit