openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BWF-Stiftung: Landgericht Lübeck verurteilt Berater zu Schadensersatz

14.11.201817:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kanzlei Sommerberg LLP erstreitet erneut Urteil für geprellte Kunden der BWF-Stiftung.

Ein BWF-Berater hat falsch beraten und ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er seinem Kunden gegenüber die Anlage in das BWF-Gold als sichere Anlageform dargestellt hat. Zu diesem Schluss kommt das Lübecker Landgericht in seinem Urteil vom 18. Mai 2018, Aktenzeichen 3 O 279/16.



Das Gericht hat einen Berater verurteilt, an die Kläger, bei denen es sich um Eheleute handelt, Schadensersatz in Höhe von insgesamt 65.000 Euro nebst Ersatz des Zinsschadens zu leisten. Der Berater wurde außerdem verurteilt, den Klägern ihre Anwaltskosten zu ersetzen. Außerdem hat er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Kläger wurden in dem Prozess von der Rechtsanwaltskanzlei Sommerberg LLP vertreten. Sie machte gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gold bei der BWF-Stiftung geltend. Zu Recht, wie das Landgericht Lübeck erkannt hat.

Der eigentliche Name der BWF-Stiftung lautet „Bund deutscher Treuhandstiftungen e.V.“. Das Anlagekonzept sah vor, dass die Anleger von der BWF-Stiftung zu einem von der Stiftung bekannt gegebenen Preis Gold ankaufen – und entsprechend Eigentum erwerben – welches im Folgenden von der BWF-Stiftung verwahrt werden sollte. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit sollten die Anleger nach ihrer Wahl entweder das angekaufte Gold oder aber einen Geldbetrag erhalten, der über dem Investitionsbetrag lag (sog. „Rückkaufoption“). Dabei wurde den Anlegern ein Rückkaufkurs zugesichert, der sich bei einer Vertragslaufzeit von 2,4 oder 8 Jahren auf 110, 130 bzw. 180 % des Gold-Kaufpreises belaufen sollte (so bei dem Produkt Gold Standard). Bei dem Produkt Gold Plus wurde bei einer Laufzeit von 10 Jahren ein Rückkaufspreis von 150 % garantiert. Um den Rückkaufkurs garantieren zu können, sollte sich die BWF-Stiftung nach dem Anlagekonzept mit dem gelagerten Gold im Zwischenhandel betätigen. Hierzu sollten die jeweiligen Kunden der BWF-Stiftung ein Sachdarlehen gewähren, damit diese berechtigt wäre, über das Gold wirtschaftlich zu verfügen. Dabei sollte der Kunde jeweils Eigentum an dem zu erwerbenden Ersatzgold erhalten.

Die Kapitalanlage bewarb die Stiftung unter anderem mit einem Kurzprospekt, in dem es unter anderem wie folgt heißt: „Garantierte Wertsteigerung - Die BWF-Stiftung garantiert dem Kunden bei Vertragsbeginn den Rückkauf des Goldes zu einem festen Preis, der höher ist als der gezahlte Kaufpreis. Dabei handelt es sich um eine Rückkaufsoption, die der Kunde in Anspruch nehmen kann aber nicht muss. (…) Der garantierte Rückkaufskurs wird durch das Sachdarlehen und den damit möglichen Zwischenhandel erwirtschaftet“.“

Die Kläger haben auf Empfehlung des Beraters insgesamt 65.000 Euro bei der BWF-Stiftung investiert. Ein Verlustrisiko wollten sie auf gar keinen Fall eingehen. Ihnen wurde zugesichert, dass es kein Risiko gebe, sondern es sich um eine absolut sichere Anlage bei dem Gold der BWF-Stiftung handele. Die Wahrheit ist jetzt eine andere: Die BWF-Stiftung befindet sich mittlerweile in Insolvenz. Die Anleger müssen sich auf das Risiko eines Verlustes ihres Geldes einstellen, das sie bei der BWF-Stiftung eingesetzt haben.

Daher verlangen die Kläger von dem Berater Schadensersatz wegen Falschberatung gemäß § 280 BGB. Das Landgericht Lübeck hat erkannt, dass dieser Anspruch gegeben ist. Dazu hat das Gericht festgestellt, dass der der Berater in regresspflichtiger Weise seine Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt hat, indem er nicht anlagegerecht beraten hat. Zu einer solchen anlagegerechten Beratung gehört nämlich, dass der Berater das vom Kunden verfolgte Anlageziel ermittelt und eine auf die verfolgten Anlageziele zugeschnittene Anlage empfiehlt. Letzteres ist hier nicht geschehen. Denn nach dem Ergebnis der Anhörungen steht für das Gericht fest, dass die Kläger eine auf absolute Sicherheit gerichtete Anlagestrategie verfolgten. Dieser Strategie wird die empfohlene Anlageform aber nicht gerecht.

Die Anlage in das Gold der BWF-Stiftung ist keine sichere Anlageform, so das Landgericht Lübeck. Zwar stellt der Begriff der Sicherheit eine wertende Umschreibung dar, die nicht allgemein definiert werden kann. Regelmäßig und so auch hier beinhaltet der Begriff aber jedenfalls die Vorgabe, dass das eingezahlte Kapital erhalten bleiben solle (vgl. BGH, Urt. vom 14.07.2009 – XI ZR 152/08). Bei einem auf Sicherheit ausgerichteten Anlageziel kann daher die Empfehlung einer Anlage mit Verlustrisiko schon für sich fehlerhaft sein (vgl. BGH, Urt. vom 11.12.2014 – III ZR 365/13). Diesen Anforderungen wird die streitgegenständliche Anlageform nicht gerecht. Zwar gibt der Prospekt eine entsprechende Sicherheit vor, indem danach den Kunden durch die Rückkaufoption den vereinbarten Geldbetrag zugesichert und zudem eine Wertsteigerung garantiert wird. Allerdings ist nicht ersichtlich, woraus die Mittel zur Erfüllung dieser Garantie stammen (vgl. S-H OLG, Urteil vom 03.05.2018 – 5 U 151/17). Zwar wurde dem Beklagten mitgeteilt, dass die Volatilität des Goldmarkts durch die Eigenreserven der BWF-Stiftung ausgeglichen werden sollen. Dass dies auch bei einem fortdauernden Preisverfall möglich ist und woher diese Reserven stammen sollten, ist jedoch nicht ersichtlich. Dies wurde den Klägern jedoch so unstreitig nicht mitgeteilt, sondern es wurde allenfalls entsprechend den Angaben im Prospekt geäußert, dass bei einem fortdauernden Preisverfall von über 40 % möglicherweise die Garantien nicht eingehalten werden könnten und nur der ursprüngliche Kaufpreis zurückgezahlt werden könne. Zwar mag weiter über Schwankungen des Goldpreises gesprochen worden sein, aber auch nach den eigenen Angaben des Beklagten wurden stets die Rückkaufoption und die garantierten Wertsteigerungen in den Vordergrund gestellt, ohne dass Verlustmöglichkeiten erwähnt worden wären.

Nach § 249 Abs. 1 BGB sind die Kläger hiernach von dem Beklagten so zustellen, als ob sie die streitgegenständliche Anlage nie erworben hätten. Entsprechend ist jeweils die investierte Anlagesumme von dem Beklagten zu ersetzen.

LG Lübeck, Urteil vom 18. Mai 2018, 3 O 279/16


Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/bwf-stiftung/

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1026709
 457

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BWF-Stiftung: Landgericht Lübeck verurteilt Berater zu Schadensersatz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Sommerberg LLP, Kanzlei für Kapitalanlagerecht

OLG Dresden: Sparkassen dürfen Sparverträge mit fester Laufzeit nicht vorzeitig kündigen
OLG Dresden: Sparkassen dürfen Sparverträge mit fester Laufzeit nicht vorzeitig kündigen
Sparverträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit können von den Sparkassen nicht vorzeitig gekündigt werden. Das zeigt ein Urteil des OLG Dresden vom 21. November 2019 (Az.: 8 U 1770/18). Das OLG entschied, dass die Sparkasse Zwickau drei Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nicht kündigen durfte und gab der Klage der Sparerin statt. Zahlreiche Sparkassen versuchen derzeit langlaufende Sparverträge zu kündigen. „Diese Kündigungen sind keineswegs immer rechtmäßig und die Kunden können sich dagegen wehren. Das Urteil des OLG D…
LG Stendal: Kündigung eines Sparvertrags mit fester Laufzeit unwirksam
LG Stendal: Kündigung eines Sparvertrags mit fester Laufzeit unwirksam
Rückenwind für Sparer, die sich gegen die Kündigung ihrer Sparverträge wehren möchten. Das Landgericht Stendal hat mit Urteil vom 14. November 2019 entschieden, dass die Kreissparkasse Stendal einen Prämiensparvertrag mit fester Laufzeit nicht vorzeitig kündigen durfte (Az.: 22 S 104/18). Die Kündigung sei unwirksam, der Vertrag bestehe ungekündigt fort, entschied das LG Stendal, das die Revision zum BGH nicht zuließ. Das Urteil ist damit rechtskräftig. In dem zu Grunde liegenden Fall war der Sparvertrag vom Vater auf den Sohn umgeschrieben …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BWF-Stiftung: Vermittler muss Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht zahlenBild: BWF-Stiftung: Vermittler muss Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht zahlen
BWF-Stiftung: Vermittler muss Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht zahlen
Wie bereits mitgeteilt, hat die Kanzlei Sommerberg LLP Schadensersatz in Höhe von rund 80.000 Euro für eine Anlegerin der BWF-Stiftung vor dem Landgericht Dortmund erstritten. „Seitdem häufen sich die Anfragen betroffener Anleger und auch anderer Rechtsanwälte zu den Einzelheiten der Entscheidung des LG Dortmund“, sagt Sommerberg-Fachanwalt für Bank- …
Bild: BWF-Stiftung: Prozess gegen sechs Verantwortliche beginntBild: BWF-Stiftung: Prozess gegen sechs Verantwortliche beginnt
BWF-Stiftung: Prozess gegen sechs Verantwortliche beginnt
… ist, können die Anleger aber kaum mit einer hohen Insolvenzquote rechnen. Sie haben aber die Möglichkeit, parallel zum Insolvenzverfahren und Strafprozess ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Ansprüche auf Schadensersatz können sowohl gegen die …
Bild: BWF-Stiftung: Vermittler zu 62.000 Euro Schadensersatz an Anleger verurteiltBild: BWF-Stiftung: Vermittler zu 62.000 Euro Schadensersatz an Anleger verurteilt
BWF-Stiftung: Vermittler zu 62.000 Euro Schadensersatz an Anleger verurteilt
… Anlegern der BWF-Stiftung. Er wollte jedoch nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben. „Daher haben wir den verantwortlichen Vermittler in Regress genommen und ihn mit Erfolg auf Schadensersatz verklagt“, so Sommerberg-Anwalt Diler. Auch diese Klage in Sachen BWF-Stiftung hatte wieder Erfolg. Das Landgericht Aurich hat mit Urteil vom 21. April 2017 (Az. 1 O …
Goldsparplan der BWF: 75%-Vergleich für Anleger
Goldsparplan der BWF: 75%-Vergleich für Anleger
… mit seinem Anlageberater einen Vergleich geschlossen, wonach dieser ihm 75 % des von ihm an die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) bezahlten Betrages als Schadensersatz bezahlt. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Kapitalanlage der BWF-Stiftung gezeichnet hatte. Dies, obwohl der Anleger dem Berater …
Bild: BWF Stiftung: Gerichte sehen Vermittler in der HaftungBild: BWF Stiftung: Gerichte sehen Vermittler in der Haftung
BWF Stiftung: Gerichte sehen Vermittler in der Haftung
… Trägerverein der BWF-Stiftung, den Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT), wird wohl nicht allzu hoch sein. Dafür steigen aber die Chancen der Anleger, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Zur Geltendmachung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Grundsätzlich können Schadensersatzansprüche …
Bild: BWF-Stiftung: Vermittler muss Anleger 80.000 Euro Schadensersatz zahlenBild: BWF-Stiftung: Vermittler muss Anleger 80.000 Euro Schadensersatz zahlen
BWF-Stiftung: Vermittler muss Anleger 80.000 Euro Schadensersatz zahlen
Mit Bezugnahme auf das aktuelle Urteil des Landgerichts Dortmund wird es vielen Anlegern jetzt ein Leichtes sein, Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Goldgeschäfte der BWF-Stiftung durchzusetzen. Die Gerichtsentscheidung wurde erstritten von der Kanzlei Sommerberg LLP. Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 10. Februar 2017 (Az. 3 O …
Bild: Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF): Erste Urteile gegen AnlageberaterBild: Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF): Erste Urteile gegen Anlageberater
Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF): Erste Urteile gegen Anlageberater
München, den 14. Dezember 2015. Nach übereinstimmenden Medienberichten hat das Landgericht Weiden nun einen Anlageberater in zwei Verfahren zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatten jeweils Anleger, die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Kapitalanlage der BWF-Stiftung gezeichnet hatten. Dies, obwohl die Anleger dem Berater zuvor jeweils …
Bild: BWF-Stiftung: Vermittler zum Schadensersatz an Kunden der BWF-Stiftung verurteiltBild: BWF-Stiftung: Vermittler zum Schadensersatz an Kunden der BWF-Stiftung verurteilt
BWF-Stiftung: Vermittler zum Schadensersatz an Kunden der BWF-Stiftung verurteilt
… der BWF-Stiftung hatte Erfolg. Das Landgericht Köln hat mit Entscheidung vom 25. Juli 2016 den Vermittler verurteilt, an seinen Kunden einen Betrag von 6.000 Euro als Schadensersatz wegen falscher Beratung über das Goldinvestment bei der BWF-Stiftung zu zahlen (Az. 21 O 522/16). Der klagende Kunde hatte für insgesamt 6.000 Euro vermeintliches Gold bei …
Bild: BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit VergleichBild: BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich
BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich
Der Schadensersatzprozess, den die Kanzlei Sommerberg LLP für eine betroffene BWF-Anlegerin geführt hat, konnte gütlich beigelegt werden. Der verklagte Vermittler hat sich im Rahmen eines vor dem Landgericht Bochum in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleichs dazu verpflichtet, zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag von 6.000 Euro an …
Goldsparplan der BWF: Urteil des LG Marburg
Goldsparplan der BWF: Urteil des LG Marburg
Das Landgericht Marburg hat einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zu Schadensersatz verurteilt. München, den 17. Juni 2016. Das Landgericht Marburg hat mit Urteil vom 01. Juni 2016 einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zu Schadensersatz verurteilt. …
Sie lesen gerade: BWF-Stiftung: Landgericht Lübeck verurteilt Berater zu Schadensersatz