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Goldsparplan der BWF: 75%-Vergleich für Anleger

(openPR) Von CLLB Rechtsanwälten vertretener Anleger der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) schließt 75%-Vergleich mit Anlageberater.

München, den 08. Juni 2016. Ein von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger hat vor dem Landgericht Marburg mit seinem Anlageberater einen Vergleich geschlossen, wonach dieser ihm 75 % des von ihm an die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) bezahlten Betrages als Schadensersatz bezahlt. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Kapitalanlage der BWF-Stiftung gezeichnet hatte. Dies, obwohl der Anleger dem Berater zuvor jeweils mitgeteilt hatte, dass er nur eine sichere Kapitalanlage suchen würde. Gleichwohl empfahl der Berater dem Anleger den Erwerb des Goldes bei der BWF Stiftung.



Nachdem CLLB Rechtsanwälte Klage gegen den Berater eingereicht hatte, sah dieser anscheinend die geringen Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Verteidigung ein und bot dem Anleger einen Vergleich an, der eine Schadenswiedergutmachung zu drei Viertel vorsah. Diesen Vergleich nahm der Anleger gerne an.

„Dieser Vergleich bestätigt unsere Rechtsansicht, dass es sich bei der Kapitalanlage der BWF Stiftung um ein von Beginn an unplausibles Anlagekonstrukt handelte“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Es zeigt sich somit, dass gute Erfolgsaussichten für die Geschädigten bestehen, ihre Verluste zu reduzieren.“

Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater in Betracht. „Wie uns unsere Mandanten übereinstimmend mitgeteilt haben, wurde der Erwerb der Goldbarren als risikolose Geldanlage empfohlen. Dies, obwohl das Anlagekonzept unserer Ansicht nach nicht hinreichend plausibel ist. Denn wir können nicht nachvollziehen, wie eigentlich die Gewinne, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollten, erwirtschaftet werden sollten. Die von der der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) vorgestellte Begründung überzeugt uns nicht wirklich“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Da zu den Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber insbesondere eben auch die Plausibilitätsprüfung gehört, besteht in der Verletzung dieser Pflicht der Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch der Anleger.“

Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Anleger, die sich der kostenfreien Interessensgemeinschaft „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)“ anschließen möchten, können sich jederzeit an CLLB Rechtsanwälte wenden.

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