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Thomas Filor: Warum Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten müssen

09.08.201812:16 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Vermieter mögen viele Freiheiten haben – nichtsdestotrotz müssen sie das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten

Magdeburg, 09.08.2018. „Vermieter haben bei der Verwaltung ihrer Immobilie zwar viele Freiheiten. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie absolut frei schalten und walten können“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf das sogenannte Gebot der Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Thema hatte es kürzlich einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 18 C 46/17) gegeben, über den auch der Deutsche Mieterbund berichtete. „Das Urteil zeigt, dass Mieter dazu berechtigt sind, Betriebskosten zurückzufordern, wenn Vermieter gegen das Gebot verstoßen“, so Thomas Filor weiter.

Vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte stritt sich eine Mieter mit seinem Vermieter: Es stand eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung im Raum. Insgesamt sollte der Mieter 305,34 Euro nachzahlen. „Dabei kritisierte der Mieter insbesondere die Hauswartskosten als zu hoch und wollte die in der Betriebskostenabrechnung aufgeführten Kosten in Höhe von 304,72 Euro nicht zahlen. Aus seiner Sicht seien die Kosten für die entsprechenden Leistungen viel zu hoch“, so Immobilienexperte Thomas Filor.

Dem stimmte das Berliner Gericht zu. Es befand die Kosten ebenfalls als zu teuer. Anhand der Berliner Betriebskostenübersicht konnten sie feststellen, dass die Kosten für solche Hausmeistertätigkeiten üblicherweise zwischen 0,06 Euro und 0,36 Euro pro Quadratmeter liegen. In dem verhandelten Fall wurden hingegen 0,67 Euro pro Quadratmeter veranschlagt. „Damit hat der Vermieter klar gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen und sich keinen Gefallen getan. Außerdem waren in der ohnehin schon zu hohen Summe nicht einmal die Kosten für die Gebäudereinigung aufgeschlüsselt“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Es gibt zwar für jeden Vermieter einen Ermessensspielraum. Das heißt aber nicht, dass ein Vermieter nicht darum bemüht sein muss, einen günstigen Vertrag zu schließen“, erklärt Thomas Filor abschließend.

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