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Thomas Filor über die Reinigung des Treppenhauses

08.08.201609:19 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Wann Mieter für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich sind

Magdeburg, 05.08.2016. „Das Treppenhaus eines Miethauses muss regelmäßig gereinigt werden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wer vertraglich dafür verantwortlich ist, wird meistens im Mietvertrag festgelegt. Oft steht dies auch in der Hausordnung“, erklärt Filor. Vor allem in einem anonymen, großen Miethaus ist es oft unklar, wer im Endeffekt für Verschmutzungen zuständig ist. Eine klare Absprache mit dem Vermieter kann hier hilfreich sein. „Dabei ist es durchaus rechtens, dem Mieter vertraglich vorzuschreiben, wann und wie er das Treppenhaus zu reinigen hat“, betont Thomas Filor aus Magdeburg. Ist diese Pflicht nämlich einmal übertragen, muss der Mieter regelmäßig putzen. Üblich ist laut Thomas Filor auch ein Aushang im Treppenhaus, mit dem sich alle Mieter gleichermaßen befassen müssen. Allerdings legt der Deutsche Mieterbund (DMB) fest, dass es jedem Mieter selbst überlassen ist, an welchem Wochentag, zu welcher Tageszeit und mit welchen Putzmitteln dies geschieht.

Andererseits ist es dem Vermieter auch untersagt, eine Reinigungskraft über die Köpfe der Mieter hinweg einzustellen – wenn sie diese, untereinander aufgeteilt, bezahlen müssen. „Wenn es eine zahlungspflichtige Reinigungskraft gibt, muss diese von vorne herein im Vertrag angekündigt sein“, betont Thomas Filor. Des Weiteren kann ein Hausmeister mit der Reinigung beauftragt werden. „Werden die Kosten für Reinigungsmaßnahmen unter den Mietern aufgeteilt, finden sie dies unter der vertraglichen Kategorie Betriebskosten“, so Thomas Filor. Alternativ auch unter dem Stichwort „Gebäudereinigung“ oder „Hausmeister“. Nichtdestotrotz gibt es laut Thomas Filor unerfreuliche Einzelfälle, in denen der Vermieter unverhältnismäßig oft und zu einem hohen Stundenlohn putzen lässt. „Dafür müssen Mieter selbstverständlich nicht aufkommen“, so der Immobilienexperte aus Magdeburg. Ganz gleich, wer putzt: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass ordentlich geputzt wird, selbst, wenn Mieter abwechselnd reinigen. „Das heißt auch, dass Beschwerden bezüglich der Sauberkeit nicht ignoriert werden können“, so Thomas Filor abschließend. „Halten sich Mieter mehrfach nicht an die Absprachen, können sie allerdings auch abgemahnt werden“.

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