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Thomas Filor: Baukosten können abgeschrieben werden

13.09.201918:34 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Wie Vermieter ganz einfach Baukosten für Mietwohnungen abschreiben können

Magdeburg, 13.09.2019. „Als Vermieter hat man es manchmal nicht ganz einfach. So beschweren sich beispielsweise viele Vermieter, dass Mieter in Deutschland viel mehr Rechte als Pflichten haben“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Doch viele Vermieter kennen gar nicht alle ihre Rechte und Vorteile. Über diese gilt es, sich zu informieren. So können Vermieter Sonderabschreibungen für vier Jahre geltend machen, wenn sie Wohnraum für Mietwohnungen schaffen. Wie hoch die Förderung ist, richtet sich nach der Höhe der Miete“, so Filor.

Dabei ginge es laut Filor aber auch um die Art der Immobilie. „Beim Neubau können Vermieter die Baukosten nur in einem bestimmten Zeitraum abschreiben lassen. In den kommenden vier Jahren nach Bau können dabei bis zu fünf Prozent steuerlich geltend gemacht werden, hier spricht man von sogenannten Sonderabschreibungen“, erklärt Thomas Filor.

Außerdem sei es laut Filor wichtig zu wissen, dass es irrelevant ist, ob der Vermieter Bauherr war oder die Immobilie bereits fertig gekauft hat. Für die Lohnsteuerhilfe spielt dies keine Rolle. „Hat der Vermieter den Ausbau von Dach oder Keller veranlasst, zählt dies natürlich auch. In jedem Fall aber muss die steuerlich geförderte Immobilie vermietet werden. Von Familienangehörigen muss dabei 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt werden. Bei Ferienwohnungen hingegen ist die Sonderabschreibung nicht zulässig“, fügt Thomas Filor hinzu.

Sinn sei es in aller erster Linie, bezahlbaren Wohnraum zu fördern. „Bei Immobilien mit einem Quadratmeterpreis von 3.000 Euro und mehr können keine Sonderabschreibungen gemacht werden. Des Weiteren dürfen pro Quadratmeter Wohnfläche nur maximal 2000 Euro abgeschrieben werden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Neben der Sonderabschreibung sind Investoren außerdem berechtigt, die sogenannte lineare Abschreibung geltend zu machen.

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